Umsatzsteuer intensiv (eBook)
263 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-8253-7 (ISBN)
Das aktuelle Jahressteuergesetz ist bereits vollständig eingearbeitet.
Steuerberater und Dipl. Bw. (FH) Jürgen Hegemann ist erfahrener Praktiker und langjährig als Referent und Fachbuchautor tätig.
Steuerberater und Dipl. Bw. (FH) Jürgen Hegemann ist erfahrener Praktiker und langjährig als Referent und Fachbuchautor tätig.
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 6
Bearbeiterverzeichnis 15
§ 1 Unternehmer 16
A. Unternehmereigenschaft beim Betrieb von Fotovoltaikanlagen 16
§ 2 Organschaft 21
A. Europäisierung der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft 21
B. Zwang zur Organschaft zweifelhaft 27
§ 3 Unternehmensvermögen 32
A. Keine steuerpflichtige Entnahme eines Grundstücks aus dem Unternehmensvermögen 32
B. Gemischt genutzte Immobilien: Ende des vollständigen Vorsteuerabzugs(?) 33
C. Zusammenfassung„Seeling, Wollny und der Rest dieser Umsetzung“ 37
§ 4 Geschäftsveräußerung im Ganzen 51
A. Geschäftsveräußerung im Ganzen ohne Grundstücksübertragung 51
B. Übertragung eines zu bebauenden Grundstücks 58
C. Überblick: Fälle der Geschäftsveräußerung im Ganzen 60
§ 5 Ort der Lieferung oder sonstigen Leistung 62
A. Ort der sonstigen Leistung ab 2010 62
B. Ort der sonstigen Leistung: Vergleich neues und altes Recht 73
§ 6 Lieferungen und sonstige Leistungen 77
A. Party-Service unterliegt Regelsteuersatz 77
B. Überblick: Abgabe von verzehrfertigen Speisen – Lieferung oder sonstige Leistung? 81
C. Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken ( Verwaltungsauffassung) 85
D. Beginn der Versendung bei innergemeinschaftlicher Lieferung ( Änderung der Rechtsprechung) 97
E. UnentgeltlicheWertabgabe bei gemischter Nutzung eines Kfz 102
F. Private Pkw-Nutzung durch Gesellschafter 108
§ 7 Steuerbefreiungen 113
A. Umsatzsteuerbefreiung für Ausfuhrlieferungen – Spediteurbescheinigung als Belegnachweis 113
B. Nachweis einer innergemeinschaftlichen Lieferung 115
C. Anwendungsschreiben zur Steuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen 120
D. Umsatzsteuerliche Behandlung der Umsätze aus der Tätigkeit als Bausparkassenvertreter, Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler 137
E. Steuerfreie Vermittlungsleistungen von Versicherungsverträgen 140
F. Umsatzsteuerfreiheit im Baugewerbe für Sonderwünsche des Erwerbs 144
G. Steuerbefreiung von Heilbehandlungen (ab 2009) 148
H. Steuerfreie Leistungen bei Kindertagespflege 155
I. Glücksspiele mit Geldeinsatz 157
§ 8 Bemessungsgrundlage/Option 160
A. Unverzinsliche Mietkaution 160
B. Bruchteilsoption 164
§ 9 Vorsteuerabzug 172
A. Vorsteuerabzug bei steuerfreier Vermietung und Eigennutzung 172
B. Vollständiger Vorsteuerabzug bei gemischt genutzten Grundstücken nur bei sofortiger Zuordnungsentscheidung 179
C. Kein Vorsteuerabzug bei Anbau eines selbstgenutzten Wohnhauses an eineWerkhalle 187
D. Vorsteuerabzug bei unentgeltlicherWohnungsnutzung eines GmbH- Geschäftsführers 194
E. Lieferzeitpunkt in Rechnungen 201
F. Anforderung an die Leistungsbeschreibung in der Rechnung 208
§ 10 Vorsteueraufteilung/-berichtigung 213
A. Umsatzschlüssel bei Vorsteueraufteilung 213
B. Vorsteuerabzug bei unterschiedlich genutzten Gebäuden ( Finanzverwaltung) 220
C. Vorsteuerberichtigung von Umlaufvermögen 228
§ 11 Formularservice 240
A. Umsatzsteuererklärung 2008 240
B. Umsatzsteuer-Voranmeldung 2009 247
§ 12 Kurz und Kompakt 249
A. Rechnungsnummer bei Verwendung von Kontoauszügen als Rechnung 249
B. Einfache Schriftform für die Berichtigung einer notariellen Rechnung 250
C. Adieu dem„Belastungscocktail“ 251
D. Ermäßigte Mehrwertsteuersätze 252
E. Änderung der Rechnungsausstellungsvorordnung 253
Stichwortverzeichnis 258
VI. an Privatpersonen (S. 259-260)
Bei Rechnungen an Privatpersonen und an steuerbefreite Unternehmen, soll es in Zukunft eine Rechnungsausstellungspflicht geben, allerdings mit „vereinfachten" Rechnungen also mit weniger Pflichtangaben (= vereinfachte Umsatzsteuerrechnung). Rechnung
VII. Rechnung mit ausführlichen MwSt-Angaben
Im Großen und Ganzen werden die Anforderungen an eine Rechnung beibehalten14. Der Änderungsvorschlag enthält drei wesentliche Veränderungen:
- Angabepflicht des Lieferers/Dienstleistungserbringers auf der Rechnung dieMwSt-Identifikationsnummer des Erwerbers/Dienstleistungsempfängers.
- (bisher Angabe des Zeitpunkts der Lieferung/Dienstleistung) künftig: Angabe des Zeitpunkts , des Eintritts des Steueranspruchs. Auf diese Weise weiß der Erwerber/Leistungsempfänger, wann er sein Recht auf Vorsteuerabzug ausüben kann.
Lieferung/Dienstleistungen mit Verlagerung der Steuerschuldnerschaft. Danach kann künftig , der Lieferer/Dienstleistungserbringer, der die Steuer nicht selbst abführen muss, in der Rechnung mit ausführlichenMwSt-Angaben darauf verzichten, den Steuersatz und den geschuldeten Steuerbetrag anzugeben, wenn die Lieferung/Dienstleistung in einen anderen Mitgliedsstaat
VIII. Elektronische Rechnungsstellung
Elektronische Rechnungen und Papierrechnungen sollen Grundsätzlich gleich behandelt werden. Deshalb soll die bisherige Voraussetzung, dass das Erfordernis der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts elektronischer Rechnungen durch eine elektronische Signatur oder durch ein EDI-Verfahren gewährleistet wird, entfallen. Hinweis: ! Die EU-Kommission will allerdings durch geeignete harmonisierte Vorschriften das Erfordernis der Echtheit der Herkunft und der Unversehrtheit des Inhalts garantieren. Die EU-Kommission hat allerdings keine konkreten Angaben vorgelegt, wie die Echtheit und Unversehrtheit überprüft werden soll.
IX. Sammelrechnung
Die Möglichkeit, bei Sammelrechnungen das EDI-Verfahren zu verlangen, soll entfallen.
X. Aufbewahrungspflicht
Die Überlegung zielt auf eine europarechtlich vereinheitlichte Aufbewahrungspflicht für Rechnungen von sechs Jahren. Hinweis: ,
- In Deutschland besteht derzeit eine Aufbewahrungspflicht für zehn Jahre. Fraglich bleibt, wie in Fällen der Steuerhinterziehung mit einer Ablaufhemmung hinsichtlich der Festsetzungsverjährung von zehn Jahren entsprechende Verfahren abgewickelt werden sollen? Hinsichtlich der Rechnungsaufbewahrung sollen die Regelungen des Mitgliedsstaates gelten, in dem der Unternehmer ansässig ist.
Hinweis: Bisher war für die Rechnungsaufbewahrung das Recht des Mitgliedsstaates anzuwenden, in dem der Umsatz bewirkt wurde.
XI. Übersetzung der Rechnung
Die Möglichkeit für die Mitgliedsstaaten eine Übersetzung der Rechnung in die jeweilige Amtssprache zu verlangen, soll eingeschränkt werden.
XII. Praxishinweis
Würde der Vorschlag der EU-Kommission unverändert angenommen werden, so bedeutet dies teilweise sogar eine Verschärfung der umsatzsteuerrechtlichen deutschen Regelungen.
Erscheint lt. Verlag | 30.9.2009 |
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Zusatzinfo | 263 S. |
Verlagsort | Wiesbaden |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management | |
Schlagworte | Bemessungsgrundlage • Geschäftsveräußerungferungen • Steuerbefreiung • Steuerschuldnerschaft • Umsatzsteuer • Umsatzsteuerrecht • Unternehmereigenschaft • Verwaltungsanweisungen |
ISBN-10 | 3-8349-8253-9 / 3834982539 |
ISBN-13 | 978-3-8349-8253-7 / 9783834982537 |
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