Internationale Kaufverträge optimal gestalten (eBook)
X, 282 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-8257-5 (ISBN)
Dr. James Pinnells, gebürtiger Engländer, ist weltweit anerkannt als Experte für internationale Vertragspraxis, Claim Management und internationale Vertragsverhandlungen. Er lebt in Deutschland und ist sehr gefragt als Firmenberater und Schiedsrichter.
Dr. Arndt Eversberg, Rechtsanwalt in München, ist Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft einer großen Versicherungsgruppe und verfügt über langjährige Erfahrungen in der internationalen Vertragspraxis.
Dr. James Pinnells, gebürtiger Engländer, ist weltweit anerkannt als Experte für internationale Vertragspraxis, Claim Management und internationale Vertragsverhandlungen. Er lebt in Deutschland und ist sehr gefragt als Firmenberater und Schiedsrichter. Dr. Arndt Eversberg, Rechtsanwalt in München, ist Geschäftsführer einer Tochtergesellschaft einer großen Versicherungsgruppe und verfügt über langjährige Erfahrungen in der internationalen Vertragspraxis.
Vorwort zur 3. Auflage 5
Inhaltsverzeichnis 6
1 Vertrag und Recht 9
1.1 Öffentliches Recht, Privatrecht und Verträge 10
1.2 Rechtsfamilien und das anwendbare Recht 16
1.3 Die Wahl des anwendbaren Rechts 23
2 Vertragsauslegung 32
2.1 Unterschiedliche Auslegungsregeln 32
2.2 Auslegung und Vertragsdokumente 41
2.3 Auslegung und Präambel 45
2.4 Auslegung und Definitionen 48
3 Vertrag oder kein Vertrag? 54
3.1 Überblick 54
Test 1: Angebot und Annahme 55
Test 2: Geschäftsfähigkeit 64
Test 3: Rechtmäßigkeit 66
Test 4: Der Austausch von Leistungen 68
4 Bankgarantien 81
4.1 Was ist eine Bankgarantie? 81
4.2 Verschiedene Arten einer Bankgarantie 84
4.3 Die Patronatserklärung 87
4.4 Garantie auf erstes Anfordern Anfordern Demand Guarantee 88
4.5 Die Rückgarantie 93
5 Vertragsumfang und Lieferung 97
5.1 Einleitung 97
5.2 Vorfrage: Umfassende Lieferbeschreibung oder umfassende Lieferung? 98
5.3 Die fünf Bausteine der Lieferklausel 101
Baustein 1: Incoterms 102
Baustein 2: Transport 107
Baustein 3: Risiko, Eigentum und Versicherung 113
Baustein 4: Ort der Lieferung 119
Baustein 5: Zeitpunkt der Lieferung und Verzug 122
6 Preis und Bezahlung 141
6.1 Die Preisklausel 141
6.2 Zahlung: Drei Verhandlungsschritte 142
6.3 Die Zahlungsweise 142
6.4 Zeit, Ort und Transfer der Zahlung 146
6.5 Entschuldigter/unentschuldigter Verzug und Folgen 148
6.6 Zahlung gegen offene Rechnung 151
6.7 Zahlung durch Inkasso 154
6.8 Akkreditive: Grundlagen 158
6.9 Das Akkreditiv: Unwiderruflich, bestätigt und auf Sicht zahlbar 164
6.10 Die Vereinbarung der Akkreditivbedingungen 170
6.11 Das Akkreditiv und damit verbundene Dokumente 174
7 Gewährleistung 181
7.1 Qualitätshürden 181
7.2 Terminologie 186
7.3 Die Bausteine der Gewährleistungsklausel 188
Baustein 1: Untersuchung, Annahme und Ablehnung 189
Baustein 2: Definition Definition Mangel oder kein Mangel? 200
Baustein 3: Zeitablauf der Gewährleistung 205
Baustein 4: Mängelbeseitigung 212
Baustein 5: Mangelfolgeschäden 219
8 Der rechtliche Rahmen 228
8.1 Die Vertragsparteien 229
8.2 Der Status des Vertrags 236
8.3 Die Behebung von Meinungsverschiedenheiten 245
9 Haftungsbegrenzung 258
Taktik 1: Eine Obergrenze setzen 258
Taktik 2: Blockade durch ein Hindernis 261
Problem: Gültigkeit der Haftungsbeschränkungen 265
Literatur 271
Stichwortverzeichnis 274
Die Autoren 282
2 Vertragsauslegung (S. 32-33)
2.1 Unterschiedliche Auslegungsregeln
Die Vertragssprache der Praxis entspricht in aller Regel nicht dem, was sich Juristen - wenden vielmehr die ihnen eigene und ihnen natürlich auch verständlichere Umgangs- oder handelsübliche Sprache ebenso in Verträgen und Dokumenten. Sie kennen sicher das Problem: Bei Vertragsschluss sind sich die Verhandlungsführer über alles einig. Liegt der Vertrag dann bei der Geschäftsleitung bzw. den Kollegen, die für die Ausführung verantwortlich sind, oder sind Sie selbst an dieser beteiligt, ergeben sich erste Fragen und Unklarheiten. Sofern diese mit der Gegenseite nicht zu klären sind, teilt Ihnen der um Rat gefragte Jurist mindestens zwei weitere Meinungen mit, die schließlich durch das angerufene Gericht im Rahmen einer Vertragsauslegung umgeworfen werden.
Die Gefahr der Zweideutigkeit oder Ergänzungsbedürftigkeit eines Vertrags kann nie ganz ausgeräumt, sondern lediglich durch professionelle Vertragsgestaltung verringert werden. Grundsätzlich bleibt also jeder Vertrag interpretierbar, denn keine noch so genaue Ausdrucksweise schafft es, alle Zweifel an der Bedeutung völlig auszuräumen. Auslegung bedeutet, den (annähernd) wahren Gehalt herauszufinden, ohne gleichzeitig 1. Sie folgt dabei mehr oder minder starren Regeln, die wie so oft zum einen vom Rechtssystem und zum anderen von der durch die Gerichte entwickelten Rechtsprechung abhängen.
Die Auslegung in der anglo-amerikanischen Rechtsfamilie unterscheidet sich erheblich von der Auslegung nach deutschen Regeln. Das damit verbundene Risiko ist deutlich: Was nach Ihrem Verständnis klar und eindeutig ist, kann aus einem anderen Blickwinkel genauso klar und eindeutig, aber so verschieden sein, dass Sie sich fragen, ob man noch über den gleichen Vertrag redet. Sehen wir uns daher die ziemlich juristisch anmutende Materie der Auslegung etwas näher an, indem wir die deutschen Regeln als ein Beispiel für kontinental-europäisches Rechtsverständnis und das amerikanische Prinzip als Repräsentant der angloamerikanischen Welt betrachten.
2.1.1 Auslegung nach deutschem Recht
Deutsches Recht erlaubt zum einen die Auslegung nur dann, wenn die Bedeutung eines Begriffs mehrdeutig ist. Im Umkehrschluss ist eine Auslegung eines eindeutigen Begriffs nicht erlaubt:
Der Kaufpreis beträgt EUR 1.000,00 zzgl. 19 % MwSt.
Dies ist eine Formulierung, die offensichtlich keine Auslegung zulässt. Jedoch können auch solch einfache Aussagen dann problematisch werden, wenn an anderer Stelle des genommen wird. Dies würde eine Auslegung unter Umständen notwendig machen. Dabei folgt sie vier Schritten, die wir anhand eines Beispiels untersuchen wollen.
Fall: Die Vertragsparteien streiten vor dem Richter um die Frage, wer die Reisekosten des angereisten Technikers im Rahmen einer Mängelbeseitigung zu tragen hat. Die Lieferfirma hatte an ein mittelständisches Unternehmen der Textilverarbeitung in Namibia bestimmte Strickmaschinen geliefert. Der Vertrag ist auf Deutsch und deutsches Recht findet Anwendung. Auf die Maschine gab die Lieferantin eine Gewährleistung von 24 Monaten. Der Mangel trat jedoch erst nach 30 Monaten auf. Im leider schlecht Käufers ergänzend vereinbart:
Der Verkäufer trägt zudem die Verantwortung für eine Mängelbeseitigung, die innerhalb eines weiteren Jahres nach Ablauf der Gewährleistung auftritt.
Schritt 1: Grammatikalische Auslegung Grammatikalische Auslegung bedeutet, zunächst eine Auslegung des Ausdrucks oder auch der Klausel an sich ohne Einbindung in das Vertragsumfeld vorzunehmen. Angewendet auf unseren Fall heißt dies, dass der Begriff Verantwortung durch den Richter zu interpretieren ist. Dieser könnte neben der Durchführung der Mängelbeseitigung auch die Übernahme der daraus entstehenden Kosten umfassen. Er ist aber, auf den puren Begriff Verantwortung bezogen, nicht eindeutig. Der erste Versuch, durch Auslegung eines mehrdeutigen Begriffs zur wahren Bedeutung zu kommen, ist damit gescheitert.
Erscheint lt. Verlag | 30.9.2009 |
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Zusatzinfo | X, 282 S. |
Verlagsort | Wiesbaden |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht | |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Unternehmensführung / Management | |
Schlagworte | Auslandsgeschäfte • Bankgarantien • Garantie • Gewährleistung • Haftungsbegrenzung • Import • Internationales Business • Internationales Businessferbedingungenferung • Lieferung • Marketing • Muster |
ISBN-10 | 3-8349-8257-1 / 3834982571 |
ISBN-13 | 978-3-8349-8257-5 / 9783834982575 |
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