Das neue Unternehmensteuerrecht (eBook)
XXV, 215 Seiten
Betriebswirtschaftlicher Verlag Gabler
978-3-8349-9578-0 (ISBN)
Steuerberater und Rechtanwalt Bernd Schult ist Partner bei der RöverBrönner KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Berlin und ein langjährig erfahrener Experte auf dem Gebiet des Unternehmensteuerrechts. Steuerberater und Rechtsanwalt Siegfried Glutsch ist erfahrener Praktiker im Bereich M&A, Venture Capital sowie im internationalen Steuer- und Konzernrecht. Rechtsanwältin Ines Otte setzt Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht sowie im Bereich Unternehmensbesteuerung.
Steuerberater und Rechtanwalt Bernd Schult ist Partner bei der RöverBrönner KG Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft in Berlin und ein langjährig erfahrener Experte auf dem Gebiet des Unternehmensteuerrechts. Steuerberater und Rechtsanwalt Siegfried Glutsch ist erfahrener Praktiker im Bereich M&A, Venture Capital sowie im internationalen Steuer- und Konzernrecht. Rechtsanwältin Ines Otte setzt Schwerpunkte im Gesellschaftsrecht sowie im Bereich Unternehmensbesteuerung.
Inhaltsübersicht 6
Abkürzungsverzeichnis 13
Literaturverzeichnis 16
Bearbeiterverzeichnis 24
§ 1 Einführung 25
A. Eine kleine Steuergeschichte der Großen Koalition 25
B. Das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 im System der Änderungen 28
§ 2 Die Unternehmensteuerreform 2008 32
A. Die Vorgeschichte 32
B. Der Inhalt der Unternehmensteuerreform 2008 im Überblick 35
§ 3 Senkung der Steuersätze 46
A. Körperschaftsteuer und Einkommensteuer 46
B. Gewerbesteuer und Gewerbesteueranrechnung 47
C. Auswirkungen der Senkung der Steuersätze 54
§ 4 Die Abgeltungsteuer 56
A. Hintergrund der Abgeltungsteuer 56
B. Die Grundstruktur der Abgeltungsteuer 58
C. Einzelaspekte zur Abgeltungsteuer 65
§ 5 Neuregelungen zur Abschreibung 71
A. Neuregelungen zur Abschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter 71
B. Abschaffung der degressiven Abschreibung 77
§ 6 Änderungen bei den gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen und Kürzungen in den §§ 8, 9 GewStG 79
A. Überblick und Vergleich 79
B. Die Hinzurechnung von Finanzierungskosten 81
C. Die Erhöhung der Mindestbeteiligungsquote für das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg, § 9 Nr. 2a, 7, 8 GewStG 86
D. Zeitliche Anwendung 87
§ 7 Die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung 88
A. Bisherige Rechtslage und Ziele der Neuregelung 88
B. Funktionsweise der neuen Thesaurierungsbegünstigung 91
C. Ausgewählte Probleme 110
D. Gestaltungsüberlegungen 116
E. Zusammenfassende Einschätzung 117
§ 8 Die Zinsschranke, § 4h EStG und § 8a KStG 119
A. Allgemeine Wirkungsweise der Zinsschranke 119
B. Die Wirkungsweise der Zinsschranke 121
C. Ausnahmen von der Zinsschranke 131
D. Rechtsformspezifische Besonderheiten der Zinsschranke 166
E. Zeitlicher Anwendungsbereich des § 4h EStG und des § 8a KStG n. F. 195
§ 9 Investionsanreize für kleinere Unternehmen 196
A. Investionsabzugsbetrag 196
B. Sonderabschreibungen 211
§ 10 Neuregelungen zum Verlustabzug bei Körperschaften 215
A. Vorbemerkung 215
B. Bisherige Regelung des § 8 Abs. 4 KStG a. F. 216
C. Künftige Regelung des § 8c KStG 220
D. Ausblick 231
Stichwortverzeichnis 233
§ 7 Die Regelungen zur Thesaurierungsbegünstigung (S. 90-91)
Durch § 34a EStG n. F. wird eine Begünstigung für die Reinvestition von erwirtschafteten Gewinnen bei Einzel- und Mitunternehmern eingeführt. Diese Steuerpflichtigen erhalten auf Antrag einen Liquiditätsvorteil durch die ermäßigte Besteuerung im Unternehmen belassener Gewinne. Es handelt sich dabei um ein Wahlrecht, das es dem Steuerpflichtigen überlässt, die Begünstigung in Anspruch zu nehmen oder darauf zu verzichten. Nach der neuen so genannten „Thesaurierungsbegünstigung“ unterliegt der Anteil des Gewinns aus einem Betrieb oder einem Mitunternehmeranteil, den der Steuerpflichtige im Wirtschaftsjahr nicht entnimmt, auf Antrag nicht mehr dem (i. d. R. höheren) persönlichen progressiven Steuersatz des Steuerpflichtigen, sondern einem ermäßigten Steuersatz von 28,25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Bei späterer Entnahme kommt es jedoch zu einer Nachversteuerung mit 25 % zuzüglich des Solidaritätszuschlags. Die Regelung betrifft ausschließlich Gewinneinkünfte (d. h. Einkünfte aus Landund Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit).
Ziel der Regelung ist es, für nicht entnommene Gewinne von Einzel- oder Mitunternehmern eine vergleichbare tarifliche Belastung wie für das Einkommen von Kapitalgesellschaften herbeizuführen. Darüber hinaus sollen die Eigenkapitalquoten von Personenunternehmen dadurch gestärkt werden, dass der Verzicht auf die Entnahme und private Verwendung von Gewinnen steuerlich begünstigt wird. Der Gesetzgeber erwartet, dass das die Investitionsmöglichkeiten von Personenunternehmen verbessert.
Die Thesaurierungsbegünstigung ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2008 anzuwenden (§ 52 Abs. 48 EStG n. F.). Bei abweichendem Wirtschaftsjahr kann die Thesaurierungsbegünstigung schon für das Wirtschaftsjahr 2007/08 angewandt werden.
A. Bisherige Rechtslage und Ziele der Neuregelung
I. Bisherige Rechtslage
Bislang wurden Gewinne von Einzel- und Mitunternehmern unabhängig von Entnahme oder Reinvestition im Jahr ihrer Erwirtschaftung nach den persönlichen Merkmalen des einzelnen Unternehmers (progressiver Einkommensteuer-Tarif) der Besteuerung unterworfen. Insbesondere bei Personengesellschaften spielte es bisher – anders als bei Kapitalgesellschaften – keine Rolle, ob die von der Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne im Betriebsvermögen verblieben. Der Grund hierfür liegt in dem für Personengesellschaften geltenden Transparenzprinzip, wonach das im Rahmen der Tätigkeit einer Personengesellschaft erzielte Einkommen nicht als Einkommen der Gesellschaft selbst, sondern als unmittelbar von dem einzelnen Gesellschafter als Mitunternehmer (natürliche Person) erzieltes Einkommen angesehen und direkt bei diesem versteuert wird. Bei Kapitalgesellschaften kommt demgegenüber das Trennungsprinzip zur Anwendung. Danach werden Kapitalgesellschaften als eigenständige Steuersubjekte behandelt, die ihr Einkommen selbst zu versteuern haben. Den Gesellschaftern von Kapitalgesellschaften werden dann nur die Ausschüttungsbeträge (Dividenden) direkt zugerechnet. Hier kommt es zu einer zweimaligen Besteuerung, zuerst bei Gewinnerzielung auf Ebene der Gesellschaft und dann bei Ausschüttung auf Ebene der Gesellschafter (Klassisches Körperschaftsteuersystem). Um dabei eine wirtschaftliche Doppelbelastung zu vermeiden, wurde das klassische System durch das so genannte „Halbeinkünfteverfahren“ abgemildert.
Nach diesem bis Ende 2008 geltenden Halbeinkünfteverfahren wurde zunächst das Einkommen der Körperschaft mit einer definitiven Körperschaftsteuer von 25 % belastet (§ 23 Abs. 1 KStG a. F.) und dann die Hälfte des Ausschüttungsbetrages (§ 3 Nr. 40 EStG a. F.) beim Gesellschafter mit dessen persönlichem Steuersatz besteuert. Das hat dazu geführt, dass die Einbehaltung von Gewinnen bei Kapitalgesellschaften steuerlich günstiger ist als die Ausschüttung. Daran hat sich durch die Unternehmensteuerreform im Prinzip nichts geändert. Das Halbeinkünfteverfahren wurde aber für Beteiligungen, die im Betriebsvermögen gehalten werden, durch ein Teileinkünfteverfahren ersetzt, wonach der Anteilseigner künftig 60 % des Ausschüttungsbetrages individuell zu versteuern hat (§ 3 Nr. 40 EStG n. F.).
Erscheint lt. Verlag | 31.7.2008 |
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Zusatzinfo | XXV, 215 S. |
Verlagsort | Wiesbaden |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management | |
Schlagworte | Abgeltungsteuer • Abschreibung • Besteuerung • Personengesellschaft • Reform • Steuerrecht • Steuerreform • Unternehmen • Unternehmenssteuern • Unternehmenssteuerreform • Unternehmensteuerreform |
ISBN-10 | 3-8349-9578-9 / 3834995789 |
ISBN-13 | 978-3-8349-9578-0 / 9783834995780 |
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