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Rechtshandbuch Medizinische Versorgungszentren (eBook)

Gründung, Gestaltung, Arbeitsteilung und Kooperation
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2005 | 2005
XIV, 279 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-28089-7 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Rechtshandbuch Medizinische Versorgungszentren - Franz-Josef Dahm, Karl-Heinz Möller, Rudolf Ratzel
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Mit den Medizinischen Versorgungszentren hat der Gesetzgeber eine Versorgungsform geschaffen, die mehr Kooperation, aber auch Wettbewerb eröffnen soll. Nicht wenige der neuen Regelungen sind jedoch mit anderen Vorgaben des Gesundheitswesens nur unzureichend abgestimmt. Dadurch entstehen in der Rechtsanwendungspraxis erhebliche Probleme für Berater und potentielle Betreiber. Ziel des Buches ist es, diese Probleme aufzuzeigen und wo möglich, Lösungsansätze anzubieten.

Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Kapitel I. Arztliche Kooperationen jenseits des medizinischen Versorgungszentrums 14
1. Einfuhrung 14
2. Kooperationsformen 15
2.1 Berufsausiibungsgemeinschaft und Organisationsgemeinschaft 16
2.2 Medizinische Kooperationsgemeinschaft 18
2.3 Praxisverbund und sonstige Beteiligungen 20
3. Kooperationsrahmen 21
4. Polikliniken, Ambulatorien, Fachambulanzen 24
5. ,,Arztehauser" 25
Kapitel II. Vom ,,Gesundheitszentrum" zum,, medizinischen Versorgungszentrum' 26
1. Vorentwiirfe zum GMG (,,Gesundheitszentrum") 26
1.2 Gesundheitszentrum in der Literatur 27
1.3 Voriiberlegungen im Eckpunktepapier und ersten Arbeitsentwurf 27
1.4 Entwurf zum Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz-GMG 28
1.5 Konsensverhandlungen 30
2. Das medizinische Versorgungszentrum im GKV-Modernisierungsgesetz-GMG 32
2.1 Teleologie des medizinischen Versorgungszentrums 32
2.2 Erwartungen und Bedeutungsinhalt 35
3. Die Umsetzung des medizinischen Versorgungszentrums durch das GMG 41
3.1 Grundlagen 41
3.2 Einzelheiten 41
4. Zahnmedizinische Versorgungszentren 43
4.1 Gesetzliche Vorgaben 43
4.2 Versorgungszentren mit Arzten und Zahnarzten de lege lata 45
4.3 Statusubergreifende Versorgungszentren de lege ferenda 46
Kapitel III. Anforderungsprofil des medizinischen Versorgungszentrums (gesetzliche Merkmale) 48
1. Der Begriff der ,,Einrichtung" 48
2. ,,Fachubergreifende" Einrichtung 49
2.1 Verbindung arztlicher Versorgungselemente 49
2.2 Interdisziplinar-fachiibergreifender Bezug 50
2.3 Hausarztlich orientierte Zentren 52
2.4 Fachgebietsgleiche Zentren 54
2.5 Ergebnis 55
3. Arztliche Leitung 56
3.1 Begriffsbildung 56
3.2 Weisungsfreiheit 57
3.3 Organstellung 57
3.4 Leitender Abteilungsarzt 58
3.5 Umfang der Leitungsbefugnis 58
3.6 Einbeziehung externer Arzte 59
3.7 Fachgebietsvorbehalt 60
4. Eintragung in das Arztregister 61
4.1 Allgemeines 61
4.2 Genehmigungserfordernis 61
4.3 Rechtsfolgen der Eintragung 62
4.4 Formelle Voraussetzungen 63
5. Tatigkeit als angestellter Arzt oder als Vertragsarzt 63
5.1 Einbeziehung von Vertragsarzten 63
5.2 Meinungsstand in der Literatur 64
5.3 Stellungnahme 65
5.4 Griinder- und Betreiberebene 67
5.5 Genehmigungserfordernisse bei der ,,Mischform" 68
5.6 Zusammenfassung 69
Kapitel IV. Grundungsvoraussetzungen 70
1. Allgemeine Anforderungen an die Griinder 70
2. Grundungsfahige Leistungserbringer 72
3. Probleme auf Grunder- und Betreiberebene 73
3.1 Unabhangigkeit der Organisationsform 73
3.2 Gesellschaftsform 74
3.3 Aufrechterhaltung der Grundereigenschaft 74
3.4 Mehrheitsverhaltnisse 75
3.5 Grundereigenschaft und Anstellung 75
3.6 Standortbezug 77
3.7 Beteiligung Dritter 79
3.8 Besonderheiten ermachtigter Arzte 81
Kapitel V. Rechtsform des medizinischen Versorgungszentrums 84
1. Numerus clausus der Rechtsformen 84
2. Kriterien fur die Rechtsformwahl 84
3. Wahl zwischen alien zulassigen Organisationsformen 86
4. Formen der Teilnahme am Rechtsverkehr im Privatrecht 87
4.1 Natiirliche Einzelperson 88
4.2 Stiftung 90
4.3 Gesellschaft biirgerlichen Rechts (GbR) 90
4.4 Nicht rechtsfahiger Verein 93
4.5 Partnerschaftsgesellschaft (PartG) 94
4.6 Offene Handelsgesellschaft (oHG) 95
4.7 Kommanditgesellschaft (KG) 98
4.8 Stille Gesellschaft 99
4.9 Europaische wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) 100
4.10 Eingetragener Verein (e.V.) 100
4.11 Eingetragene Genossenschaft (e.G.) 101
4.12 Gesellschaft mit beschrankter Haftung (GmbH) 101
4.13 Aktiengesellschaft (AG) 105
4.14 EU-Auslandsgesellschaften (,,Ltd.") 106
5. Formen der Teilnahme am Rechtsverkehr im offentlichen Recht 107
5.1 Kommunalrecht 107
5.2 Hochschulkliniken 109
6. Gesellschafterwechsel, Rechtsformwechsel 110
6.1 Grundiiberlegung 110
6.2 Wechsel im Gesellschafterbestand 111
6.3 Anderung der Rechtsform 112
7. Zusammenfassung 113
Kapitel VI. Zulassungsverfahren und Wirkungen der Zulassung 116
1. Zulassung der medizinischen Versorgungszentren 116
1.1 Allgemeine Voraussetzungen 116
1.2 Vorlage der Vereinbarungen 117
1.3 Notwendiger Inhalt von Vereinbarungen 117
1.4 Priifungsvorbehalt 118
1.5 Arztregistereintrag 119
1.6 Ort der Niederlassung 119
1.7 Genehmigung der Anstellung 120
1.8 Fachbezug 121
1.9 Zulassungsbeschrankungen 121
2 .Weitere Formalien des Zulassungsverfahrens 123
2.1 Schriftlicher Antrag 123
2.2 Vorzulegende Nachweise 123
2.3 Vorlagepflichtige Person 124
3. Versagungsgriinde 125
3.1 Anordnung von Zulassungsbeschrankungen 125
3.2 Wirksamer Zulassungsantrag 126
3.3 Fehlende Eignung 126
3.4 Gleichzeitige Tatigkeit im Krankenhaus und Versorgungszentrum 127
4. Vertragsarztsitz 134
4.1 Griinder-/Betreiberebene und arztlicher Wirkungskreis 134
4.2 Betriebsebene 135
5. Bedarfsplanung und Nachbesetzung von Arztstellen 139
5.1 Bestehen von Zulassungsbeschrankungen 139
5.2 Job-Sharing 140
5.3 Besonderheiten der Nachbesetzung 141
5.4 ,,Umwandlung" von Vertragsarztsitzen 143
5.5 Wiedereroffnung des Planungsbereichs 144
5.6 Nachbesetzung durch das Versorgungszentrum 145
5.7 Sonderbedarf und Bedarfsplanungsrichtlinien-Arzte (BPRL-A) 145
Kapitel VII. Berufsordnungsrecht im medizinischen Versorgungszentrum 148
I.Arzte 148
2. Zahnarzte 154
3. Apotheker 154
4. Gewinnverteilung im medizinischen Versorgungszentrum unter berufsrechtlichen Aspekten 155
4.1 Gewinnverteilung im Versorgungszentrum mit Angestellten 155
4.2 Gewinnverteilung im ,,Freiberufler"- und ,,Misch"- Versorgungszentrum (einschl. Provisionierung) 155
5. AuBenauftritt des Versorgungszentrums 156
5.1 Differenzierte Betrachtung entsprechend der Organisationsform 156
5.2 Information versus Anpreisung 157
5.3 Die formliche Ankundigung des MVZ 158
6. Schweigepflicht 161
7. Freie Arztwahl 161
Kapitel VIII. Rechte und Pflichten aus dem Zulassungsstatus 162
1. Wirkungen von Zulassung und Genehmigung 162
1.1 Das Versorgungszentrum in der (reinen) Angestelltenvariante 162
1.2 Das Versorgungszentrum in der (reinen) Vertragsarztvariante 162
1.3 Das Versorgungszentrum mit angestellten Arzten und Vertragsarzten (Mischform) 164
2. Honorarabrechnung und Vergiitung 165
2.1 Formlichkeiten der Honorarabrechnung 166
2.2 Leistungsvergiitung 169
2.3 Honorarverteilung 174
2.4 Besonderheiten im zahnarztlichen Bereich 176
3. Abrechnungsprufung 176
4. Honorarruckforderung 180
5. Wirtschaftlichkeitsprufung 182
5.1 Allgemeines 182
5.2 Priifungsarten 183
5.3 Beteiligte der Wirtschaftlichkeitspriifung 184
5.4 Widerspruchsberechtigung 185
5.5 Besonderheiten der ,,Ausfallhaftung" 185
6. Disziplinarwesen 187
6.1 Betroffener Personenkreis 187
6.2 Medizinische Versorgungszentren 188
6.3 Disziplinarrechtliche Folgen 189
7. Qualitatssicherung und Fortbildung 190
7.1 Qualitatsanforderungen 190
7.2 Fortbildungspflicht 193
Kapitel IX. Erwerb von Zulassungen durch medizinische Versorgungszentren 196
1. Bedarfsplanungsneutralitat 196
2. Umwandlung der Zulassung bei Verzicht(§103 Abs. 4a S. 1 SGB V) 197
2.1 Wortlaut 197
2.2 Rechtsschutz 205
3. Beendigung der Zulassung und Fortfuhrung der Praxis(§103 Abs. 4a S. 2 SGB V) 205
3.1 Wortlaut und amtliche Begrundung 205
3.2 Beendigung der Zulassung nach § 103 Abs. 4 S. 1 SGB V 206
3.3 Antrag auf Ausschreibung 208
3.4 Auswahlentscheidung 209
3.5 Eintragung in der Warteliste 211
3.6 Privilegierung von Berufsausubungsgemeinschaften 212
3.7 Weiterfiihrung der Praxis 213
3.8 Rechtsschutzprobleme 215
4. Nachbesetzung einer Arztstelle im MVZ 217
5. Nachbesetzung eines im MVZ ausgeubten Vertragsarztsitzes 219
6. Sonderbedarfs- und Belegarztzulassung 220
Kapitel X. Erwerb einer Praxis durch ein medizinisches Versorgungszentrum 222
1. Grundsatzliches 222
2. Schwerpunkte der Darstellung 224
3. Rechtliche Einordnung Formalien
4. Gegenstand des Vertrages 226
5. Ubergabe der Patientenkartei 226
6. Ubergang der Arbeitsverhaltnisse gemaB § 613a BGB 228
6.1 Voraussetzungen 228
6.2 Rechtsfolgen des Betriebsubergangs 230
6.3 Unterrichtung/Widerspruchsrecht 231
6.4 Kiindigungsverbot gem. § 613a Abs. 4 BGB 232
7. Mietvertrag uber die Praxisraume 233
8. Kaufpreis 233
9. Spezielle Pflichten des VerauBerers 234
10. Wettbewerbsverbot 234
11. Bedingungen 235
12. Salvatorische Klausel 235
Kapitel XI. Behandlungsvertrag (ArzWPatientenverhaltnis) und Haftung 236
1. Ausgangspunkt 236
2. Behandlungsvertrag im medizinischen Versorgungszentrum 237
3. Inhalt des Behandlungsvertrages und Haftung 238
4. Schmerzensgeld 239
Kapitel XII. Privatarztliche Behandlung 242
1. Berufsordnungsrecht 242
2. Abrechnung von Leistungen 242
3. Erstattungsfahigkeit von Liquidationen 243
Kapitel XIII. Der im zugelassenen medizinischen Versorgungszentrum angestellte Arzt 244
1. Status des in der Vertragsarztpraxis angestellten Arztes 244
2. Vertragsarztreehtlicher Status des im MVZ angestellten Arztes 246
2.1 Grundsatzliches zur Rechtsstellung 246
2.2 Vertragsarztgleiche Pflichten des angestellten Arztes 247
2.3 Prasenzpflicht 247
2.4 Residenzpflicht 248
2.5 Einhaltung der Fachgebietsgrenzen 248
2.6 Verbot der Behandlungsablehnung aus sachwidrigen Grunden 249
2.7 Implausible/unrichtige Honorarabrechnung 250
2.8 VerstoB gegen die Pflicht zur personlichen Leistungserbringung 251
2.9 Dauerhafte Unwirtschaftlichkeit 252
2.10 Beachtung von Sorgfaltspflichten 252
2.11 Verletzung von Mitwirkungspflichten 253
2.12 Fortbildungsverpflichtung 254
3. Genehmigung/Widerruf 255
4. Beendigung der Anstellung - Anspruch auf Zulassung als Vertragsarzt 255
4.1 Rechtsgrundlage 255
4.2 Beitrag zur Griindung oder Erweiterung des Leistungsspektrums 256
4.3 Funfjahreszeitraum 257
4.4 Beschaftigung von mehr als 20 Wochenstunden 257
4.5 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen 257
5. Arbeitsrechtliche Einbindung 258
5.1 Arbeitnehmerstatus 258
5.2 Der angestellte Arzt als Angehoriger eines freien Berufes 259
5.3 Bedingungen 260
5.4 Teilzeit und Befristung der Anstellung 260
5.5 Arbeitszeitgestaltung 262
5.6 Privatarztliche Tatigkeit 263
5.7 Vereinbarung von Informationspflichten 263
5.8 Kiindigungsschutz 263
5.9 Vergiitung 264
5.10 Mitbestimmung 265
5.11 Haftung fiir Honorarkiirzungen/Regresse 265
5.12 Regelungen zum Vertragsarztsitz 268
5.13 Nachvertragliches Wettbewerbsverbot 269
Kapitel XIV. Das medizinische Versorgungszentrum in der integrierten Versorgung 271
1. Grundlagen 271
2. Inhalte 272
3. Teilnahme Dritter 273
4. Einbeziehung der Patienten 274
5. Umfang der integrierten Versorgung 274
6. Einzelheiten 275
Literaturverzeichnis 278
Stichwortverzeichnis 286

Kapitel VII. Berufsordnungsrecht im medizinischen Versorgungszentrum (S. 135)

I. Ärzte
1.1 Das medizinische Versorgungszentrum wird in der MBO bislang nicht ausdrücklich erwähnt, dies ist vor dem Hintergrund verstandlich, dass es sich derzeit nur um eine vertragsarztrechtliche Versorgungsform handelt. Es liegt auf der Hand, dass dieses ,,versorgungstechnische Gebilde" gleichwohl Anlass für viele der jetzt beschlossenen Anderungen der MBO i.d.F. der Beschl. des 107. Deutschen Ärztetages 2004 in Bremen gewesen ist. Schon in der kurzen Zeit seit seiner Einfuhrung ist eine reichhaltige Literatur zur Entstehungsgeschichte, Gründung, Zulassung und Struktur erschienen, auf die aus Raumgriinden zunachst verwiesen werden muss. Berufsrechtlich sind Fragen zu klären, die über die in den vorausgehenden Kapiteln behandelten Probleme bei sonstigen Kooperationen hinausgehen konnen, weil sie speziell vertragsarztrechtlich gepragt sind. Auf der anderen Seite wird die vertragsärztrechtliche Diskussion zum Teil über Fragen gefiihrt, die aus berufsrechtlicher Sicht klar sind.

1.2 Versorgungszentren unterliegen nicht unmittelbar dem ärztlichen Berufsrecht, wohl aber die in ihm tatigen Arzte, unabhangig davon, ob es sich um ein ,,Freiberufler- MVZ" oder ein Versorgungszentrum mit angestellten Arzten handelt. Da die Berufsordnung sich nur an Arzte und nicht an juristische Personen, z.B. einen nichtärztlichen Trager eines MVZ oder eine juristische Person des Privatrechts richtet, ist umstritten, nach welchen Grundsatzen sich ein nichtarztlicher Inhaber, der einen derartigen Betrieb leitet, zu richten hat.

Eine restriktive Auffassung will der Berufsordnung in diesen Fallen eine Reflexwirkung beimessen. Zwar richte sich die Berufsordnung nicht an eine juristische Person als Arbeitgeberin der Arzte. Die juristische Person durfe aber die ihr verbundenen Ärzte nicht hindern, ihren Berufspflichten gerecht zu werden, diese Pflicht binde die juristische Person mittelbar. Die Gegenansicht sieht die Berufsordnung als reines "Binnenrecht", welches, da von der ärztlichen Selbstverwaltung beschlossen, keine auBenstehenden Dritten binden konne. Nur dort, wo vom Gesetzgeber entsprechende Einschrankungen vorgesehen seien (wie z.B. im HWG), konnten entsprechende Sanktionen greifen.

Einen anderen Ansatz wählt der BGH5: Dieser sieht bereits in der Duldung der berufswidrigen Handlung durch den Arzt den WettbewerbsverstoB, den sich die juristische Person (bzw. in dem hier interessierenden Zusammenhang der nichtarztliche Träger des MVZ) zu eigen macht. Insoweit ist die juristische Person schon als "Störer" i.S. von § 1 UWG a.F. anzusehen. Das bedeutet im Ergebnis, dass MVZ sozusagen nicht vollig losgelost vom arztlichen Berufsrecht agieren konnen. Verleitet oder zwingt ein MVZ seine filr das MVZ tatigen Ärzte zu berufsrechtswidrigen Handlungen bzw. Unterlassungen, kann es wettbewerbsrechtlich als Störer in Anspruch genommen werden.

Halt sich das MVZ hingegen z.B. bei seiner Informationspolitik an die mittlerweile vom BVerfG weit gezogenen Grenzen, ist der Vorteil fur den Arzt dann ein Reflex, der fur sich alleine nicht berufsordnungswidrig ist. Der im MVZ tätige Arzt kann sich im Falle eines Verstoßes gegen das ihn bindende Berufsrecht nicht darauf berufen, er habe auf Weisung des Tragers des MVZ handeln miissen bzw. im Falle der Weigerung hatten ihn Sanktionen getroffen. Dieses Problem mag im Rahmen der zu treffenden berufsrechtlichen MaBnahme eine Rolle spielen, stellt aber keinen Rechtfertigungsgrund dar, insofern steht dem Arzt wie jedem anderen Arbeitnehmer das (sanktionslose) Recht zur Remonstration zu.

Erscheint lt. Verlag 6.12.2005
Zusatzinfo XIV, 279 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Themenwelt Medizin / Pharmazie
Recht / Steuern Öffentliches Recht
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht
Schlagworte Das medizinische Versorgungszentrum • Gesundheit • Gesundheitsreform • Gesundheitswesen • GKV-Modernisierungsgesetz • GMG • Medizinisches Versorgungszentrum • privatärztlich
ISBN-10 3-540-28089-8 / 3540280898
ISBN-13 978-3-540-28089-7 / 9783540280897
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