Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts (eBook)
XXV, 471 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-26683-9 (ISBN)
Bei dem Praxishandbuch des Amts- und Staatshaftungsrechts handelt es sich um eine verständliche, umfassende und systematische Darstellung aller relevanten Anspruchsgrundlagen und Problemfelder bei schädigendem Verhalten der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Gemeinden mit allen Untergliederungen). Das Buch behandelt Ansprüche sowohl aus Amts- und Staatshaftung wie auch aus Enteignung, Aufopferung; auch sonstige Ersatz- und Ausgleichsansprüche werden erläutert. Das Praxishandbuch orientiert sich vorwiegend an der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung, stellt die Anspruchskonkurrenzen bei Haftung der öffentlichen Hand dar und gibt auch Hinweise entsprechender Regelungen in Europa und in anderen Ländern. Es werden weiterhin Fehlerquellen und die Besonderheiten des Amtshaftungsprozesses anhand von Beispielen veranschaulicht.
Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Abkürzungsverzeichnis 22
1. Teil Grundlagen der Amts- und Staatshaftung 27
A. Amtshaftung 29
I. Historische Grundlagen 29
II. Heutige Rechtslage und Normenstruktur 31
III. Die Wahrnehmung eines öffentlichen Amtes 37
IV. Die Amtspflicht und ihre Verletzung 48
V. Die haftende Körperschaft (Passivlegitimation) 89
VI. Das Verschulden 93
VII. Kausalität und Schaden 105
VIII. Einschränkung der Amtshaftung 114
IX. Verjährung des Amtshaftungsanspruchs 135
X. Der Rückgriff gegen den Amtswalter 142
XI. Die Darlegungs- und Beweislast im Amtshaftungstatbestand 144
B. Eingriffe in das Eigentum und in sonstige Rechtspositionen 159
I. Entschädigung für Beeinträchtigungen des Eigentums 159
II. Entschädigung für Eingriffe in nichtvermögenswerte Rechte – Aufopferungsanspruch – 194
III. Gesetzliche Konkretisierungen der allgemeinen Enteignungsund Aufopferungsentschädigung und abzugrenzende Ansprüche (Auswahl) 198
C. Weitere Anspruchsgrundlagen 209
I. Folgenbeseitigungsanspruch 209
II. Ansprüche aus öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnissen 216
III. Plangewährleistungsansprüche 224
IV. Ansprüche aus Gefährdungshaftung 226
V. Nachbarrechtliche Ausgleichsansprüche 227
2. Teil Fallgruppen der Amts- und Staatshaftung 237
A. Hauptfallgruppen der Amts- und Staatshaftung 239
I. Verkehrssicherungspflicht 239
II. Straßenverkehrssicherungspflicht, Straßenbaulast, Straßenverkehrsregelungspflicht, Straßenreinigung 267
III. Amtshaftung im Bau- und Planungswesen – Bauleitplanung, /Baugenehmigungen und Auskünfte 300
IV. Arzt- und Amtshaftung, Gesundheitswesen 319
V. Richter, Gerichte, Staatsanwaltschaften und Hilfspersonen 348
VI. Die Haftung des Sachverständigen nach § 839 a BGB 357
VII. Amts- und Staatshaftung in der Wasserwirtschaft 380
B. Weitere wichtige Fallgruppen (alphabetisch geordnet) 399
I. Altlasten 399
II. Aufsichtsbehörden (Anlagen-, Wirtschafts-, Banken-, Bauaufsicht usw.) 400
III. Auskünfte 404
IV. Beamte (Beförderungsentscheidungen u.a.) 406
V. Fernseh- und Rundfunkanstalten 408
VI. Feuerwehr und Katastrophenschutz 408
VII. Finanzverwaltung 410
VIII. Gewerbebetriebe und Gaststätten 411
IX. Grundstücksnutzung (Landschafts-, Natur-, Wasser -, Denkmalschutz, Zuwegung) 412
X. Kirchen und Religionsgemeinschaften 414
XI. Polizei- und Ordnungsbehörden, Bundesgrenzschutz und Bundeswehr 415
XII. Produktsicherheit, -haftung 417
XIII. Prüfungen, Prüfungsämter 419
XIV. Schulen, Fachhochschulen und Universitäten 420
XV. Staatliche Auskünfte, Warnungen, Hinweise und Empfehlungen 421
XVI. TÜV und andere Beliehene, Verwaltungshelfer und „Werkzeuge“ 425
XVII. Zivildienst 429
XVIII. Sonstige Verwaltungsbereiche (alphabetisch geordnet) 430
3. Teil Amts- und Staatshaftungsrecht in Europa 437
A. Staatshaftungsrecht in den neuen Bundesländern 439
I. Anwendungsgebiet und Grundzüge 439
II. Auslegungsfragen, Problempunkte 440
III. Heutige Bedeutung für die Rechtspraxis 441
B. Staatshaftungsrecht und Europäisches Gemeinschaftsrecht 442
I. Entwicklung, Grundlagen und Anwendungsbereich 442
II. Konkretisierung des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs 444
III. Haftungs-, Rechtsfolgen 448
IV. Haftungssubjekte, Passivlegitimation 449
V. Verhältnis des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs zu innerstaatlichen Haftungsansprüchen 450
VI. Prozessuale Fragen 450
VII. Zusammenfassung 451
C. Amts- und Staatshaftung in anderen europäischen Staaten 452
I. Englisches Recht 452
II. Französisches Recht 453
4. Teil Sonderfragen, Zusammenfassung und Ausblick 455
A. Materiell-rechtliche und prozessuale Sonderfragen 457
I. Schmerzensgeld 457
II. Verjährung 459
III. Anspruchskonkurrenzen 461
IV.Rechtsweg und Zuständigkeiten 465
V. Praxisüberlegungen im Vorfeld und bei der Durchsetzung von Ansprüchen gegen die öffentliche Hand 468
B. Zusammenfassung und Ausblick 473
I. Zusammenfassung 473
II. Ausblick 475
Anhang Wichtige Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zum Amts- und Staatshaftungsrecht 477
Literatur 483
Sachregister 487
B. Weitere wichtige Fallgruppen (alphabetisch geordnet) (S. 373)
Amtshaftungsrecht ist überwiegend Fallrecht. Dementsprechend werden weitere für das Verwaltungshandeln, die anwaltliche Beratungspraxis und die Rechtsprechung wichtige Fallgruppen nachfolgend dargestellt, wobei lediglich die jeweiligen Hauptproblembereiche erläutert werden.
I. Altlasten
Verantwortlich für so genannte Altlasten ist zunächst einmal der eigentliche Verursacher (Störer). Zur Verantwortlichkeit der (bau-) planenden staatlichen und kommunalen Behörden s.o. Rn. 571 ff., wobei nochmals hervorzuheben ist, dass für das Entstehen einer Amtspflicht hinsichtlich überplanter Altlasten stets Voraussetzung ist, dass die handelnden Amtsträger Kenntnis von tatsächlichen Anhaltspunkten für das Vorliegen einer derartigen Belastung (mit Deponiegut, Abfällen, Chemikalien, Bergwerksstollen usw.) des überplanten Bereichs hatten oder sich hätten verschaffen können.
Für die Praxis bedeutet dies, dass in allen Stadien der Bauleitplanung, des Baugenehmigungsverfahrens und der Bodenordnung stets Vorbelastungen (Altlasten) durch abgeschlossene oder bestehende Nutzungen der Grundstücke aber auch Beeinflussungen durch natürliche Gegebenheiten mit zu berücksichtigen, aufzuklären und in den Entscheidungsvorgang mit einzustellen sind.
Beispiele:
BGHZ 123, 363 ff. – Chemiefabrik, Gaswerk –
Hat die Gemeinde Kenntnis davon, dass im Plangebiet (auch Jahrzehnte zuvor) eine Chemiefabrik und ein Gaswerk betrieben wurden, hat sie die Pflicht, sich über das Schadstoffrisiko zu vergewissern (bis hin zu Bodenuntersuchungen). – BGHZ 142, 259 ff. – Einstürzen von stillgelegten Bergwerksstollen (Tagesbrüche) –
In konsequenter Erweiterung der „Altlastenrechtsprechung" ist Ersatz für Schäden zu leisten, die auf die erkannte oder erkennbare Überplanung von bergschadengefährdeten Bereichen (unterirdischer Braunkohleabbau, mangelhafte Verfüllung, Absicherung der unterirdischen Stollen und Hohlräume, massive Einsturzgefahr mit Einsturztrichtern bis zur Erdoberfläche) zurückzuführen sind. Auch hier besteht eine akute Gefahr für Leben und Gesundheit, so dass die im Plangebiet arbeitenden und wohnenden Menschen in jedem Fall „geschützte Dritte" sind.
Geschützt sind in erster Linie die Grundstückseigentümer und Inhaber dinglicher Rechte, jedoch ist eine starke Ausweitungstendenz ersichtlich und deren Notwendigkeit auch evident (Grundstückserwerber, Mieter, Arbeitnehmer). Geschützte Rechtsgüter sind vom Ausgangspunkt her Leib, Leben und Gesundheit der gebietsbezogenen Wohn- und Arbeitsbevölkerung.
Nicht geschützt werden nur mittelbar Betroffene, die mit dem jeweils betroffenen Grundstück nicht unmittelbaren Kontakt haben (z.B. Kreditgeber), deren Interessen allenfalls mittelbar (geringerer Verkaufswert eines nicht verseuchten Grundstücks in nur teilweise kontaminiertem Gebiet u.a.) berührt werden oder die überhaupt nicht bauwillig sind. Zu weiteren Einzelheiten der Haftung, auch zur Beschränkung über Schutzzwecküberlegungen s. o. Rn. 572 f..
II. Aufsichtsbehörden (Anlagen-, Wirtschafts-, Banken-, Bauaufsicht usw.)
Staatliche Aufsicht über gefährliche Betriebe und Anlagen (Seilbahnen, Kernkraftwerke, Flugzeuge, Kraftfahrzeuge usw.) diente ursprünglicher Ansicht nach nur dem öffentlichen Interesse, ein Drittschutz der entsprechenden gesetzlichen Grundlagen staatlicher (und kommunaler) Aufsicht (Gesetzesnormen, Amtspflichten) wurde früher durchweg abgelehnt. Heute wird dieser Problembereich „Staatlicher Aufsicht" differenzierter gesehen, was jedoch die Berechenbarkeit des „Drittschutzes" und damit auch der von gerichtlichen Entscheidungen relativiert.
Herausgebildet hat sich eine schwer überschaubare Kasuistik, klare Linien fehlen. Als Tendenz kann wohl formuliert werden, dass staatliche Aufsicht nicht nur dem öffentlichen Interesse dient sondern auch privaten Rechtsgütern Schutz bieten soll (Ausweitung des Drittschutzes), wobei je nach Norm und Sachgebiet der Schutzbereich (eng) zu bestimmen ist (Einengungstendenz, Restriktion).
Erscheint lt. Verlag | 2.9.2005 |
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Zusatzinfo | XXV, 471 S. |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
Sozialwissenschaften ► Politik / Verwaltung | |
Schlagworte | Amtshaftung • Entschädigung • öffentliches Haftungsrecht • Sachverständigenhaftung • Staatshaftung • Staatshaftungsrecht |
ISBN-10 | 3-540-26683-6 / 3540266836 |
ISBN-13 | 978-3-540-26683-9 / 9783540266839 |
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