Von Fall zu Fall - Pflege im Recht (eBook)
X, 305 Seiten
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-30045-8 (ISBN)
Jetzt erst Recht - Von A bis Z
Was bedeutet Beweislast? Genügt eine telefonische Anordnung durch den Arzt? Wer haftet bei Fehlern?
Pflegende werden in immer mehr Situationen mit immer gravierenderen arbeits-, straf- und haftungsrechtlichen Fragen konfrontiert. Dieser Wegweiser vermittelt Sensibilität für die rechtlichen Fallstricke und gibt damit Sicherheit im Pflegealltag. Schnell und kompakt finden die Leser alle wichtigen Antworten von A wie Abmahnung bis Z wie Zeugnis.
Dieses kompakte Buch enthält konkrete Fragen und Fälle aus der Pflegepraxis:
- 75 Fallbeschreibungen
- 117 Gerichtsurteile
- und zahlreiche Tipps!
Die 2. Auflage ist komplett aktualisiert und ergänzt mit: Pflegeweiterentwicklungsgesetz, Pflegekompetenz, Expertenstandard Pflege von Menschen mit chronische Wunden, integrierte Versorgung, Fehlermeldung und Risikomanagement
Geschäftsführer des DPV (Deutscher Pflegeverband)
Geschäftsführer des DPV (Deutscher Pflegeverband)
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
A 11
Abmahnung 11
Ärztliche Anordnung 14
Alkohol im Dienst 19
Altenheim 21
Altenpflegegesetz 31
Alternative Heil- und Pflegemethoden 34
Ambulante Pflege 36
Arbeitnehmerhaftung 42
Aufgabenstellung 45
Aufklärung von Patienten 51
Aufzeigen von Bedenken 54
B 57
Bedarfsmedikation 57
Befähigungsnachweis 59
Berufsordnung 64
Betäubungsmittel 73
Betreuungsrecht 77
Beurteilung 80
Beweislast 83
D 89
Datenschutz 89
Dekubitus 92
Delegation 98
Dokumentation 101
E 111
Einsichtsrecht 111
Einwilligung 113
Entlassungsmanagement (Überleitung) 116
Ernährung 119
F 123
Fahrlässigkeit 123
Fort- und Weiterbildung 125
Freiheitsentziehende Maßnahmen (Fixierung) 134
G 143
Gesundheitsmodernisierungsgesetz 143
H 145
Haftung 145
Hygiene 157
I 167
Infusion 167
K 175
Kodex für professionelles Verhalten 175
Kooperation 177
Krankenhaus 181
Krankenpflegegesetz 196
Kündigung 199
L 203
Laienpflege 203
M 205
Medikamente 205
Medizinproduktegesetz (MPG) 208
N 211
Nachtwache 211
P 215
Patienten- und Bewohnerrechte 215
Patientenverfügung 223
Personalsituation 228
Q 231
Qualitätssicherung 231
R 237
Remonstration 237
Risikodokumentation 239
Riskmanagement 240
Röntgen 242
S 245
Schmerz 245
Schweigepflicht 247
Selbstbestimmung des Patienten 250
Sorgfaltspflicht 252
Standards 255
Sterbehilfe 261
Sturz 266
T 277
Transfusion 277
V 279
Verantwortung 279
Verjährung 281
Versicherungsschutz 283
Vorsorgevollmacht 285
W 287
Wertsachen 287
Wundmanagement 289
Z 293
Zeugnis 293
Literatur 301
Stichwortverzeichnis 305
P
Patienten- und Bewohnerrechte (S. 205-206)
Die Rechte des Patienten bzw. des Bewohners ergeben sich u. a. aus dem Grundgesetz, Sozialversicherungsgesetzen mit Qualitätskriterien, dem Strafrecht und dem Zivilrecht. Verdeutlicht werden die Rechte in der Patientencharta und einer im Jahr 2005 diskutierten Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen.
Patientencharta – Auszug
Patientenrechte in Deutschland vom 16.10.2002. Darin heißt es:
I. Einleitung
Dieses Dokument appelliert an alle im Gesundheitswesen Beteiligten, insbesondere Ärzte, Zahnärzte, Pflegekräfte, Psychotherapeuten und Mitarbeiter aus Gesundheitsfachberufen, die Patientenrechte zu achten, die Patientinnen und Patienten bei der Durchsetzung ihrer Rechte zu unterstützen und darauf hinzuwirken, dass die Patientenrechte in der täglichen Praxis bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen Berücksichtigung finden. Behandlung, Pflege, Rehabilitation und Prävention haben die Würde und Integrität des Patienten zu achten, sein Selbstbestimmungsrecht und sein Recht auf Privatheit zu respektieren.
Patient und Arzt haben das gemeinsame Ziel, Krankheiten vorzubeugen, zu erkennen, zu heilen oder zu lindern. Eine vertrauensvolle Verständigung zwischen Arzt und Patient ist eine wichtige Voraussetzung für den Erfolg einer Behandlung. Die Chancen, die eine Patienten-Arzt-Beziehung bietet, wenn sie als eine echte Behandlungs- und Entscheidungspartnerschaft verstanden wird, sollten deshalb konsequent genutzt werden. Dem persönlichen Gespräch zwischen Patient und Arzt kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu, weil sich dadurch ein größtmögliches Maß an Respekt, Vertrauen und Kooperation im Behandlungsverhältnis schaffen lässt.
Der Patient hat Anspruch auf angemessene Aufklärung und Beratung sowie auf eine sorgfältige und qualifizierte Behandlung. Diagnostische und therapeutische Maßnahmen sind mit dem Patienten abzustimmen. Jede Behandlung erfordert die Mitwirkung des Patienten. Ein Behandlungserfolg kann jedoch trotz bester Therapie nicht garantiert werden. Der Patient ist für seine Gesundheit mitverantwortlich und kann durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, den Eintritt von Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.
Das Dokument will einen Beitrag zu mehr vertrauensvoller Kooperation im Behandlungsverhältnis leisten. Es gibt einen Überblick über die wesentlichen Rechte und Pflichten im Rahmen eines Behandlungsverhältnisses. Damit werden dem Patienten neben der umfassenden persönlichen Aufklärung durch den Arzt über Art, Umfang und Tragweite der Maßnahme und die damit verbundenen gesundheitlichen Chancen und Risiken Informationen gegeben, die es ihm erleichtern, die notwendigen Entscheidungen über die medizinische Behandlung zu treffen. Zugleich dient das Dokument Ärzten und Mitarbeitern in Gesundheitsberufen als Orientierungshilfe für ihre tägliche Arbeit. Wer als Patient seine Rechte und Pflichten kennt, kann sich aktiv am Behandlungsprozess beteiligen. Wer als Arzt seine Rechte und Pflichten kennt, kann Patienten besser unterstützen. Das Dokument ist eine Bestandsaufnahme des geltenden Rechts, die weiteren Diskussionen nicht vorgreift. Es soll die Transparenz im Gesundheitswesen erhöhen und durch eine breite Unterstützung nachhaltige Wirkungen für alle Beteiligten entfalten.
II. Das Behandlungsverhältnis
1. Durch wen kann sich der Patient behandeln lassen? Der Patient hat grundsätzlich das Recht, Arzt und Krankenhaus frei zu wählen und zu wechseln.
2. Welche Qualität muss eine medizinische Behandlung haben? Der Patient hat Anspruch auf eine qualifizierte und sorgfältige medizinische Behandlung nach den anerkannten Regeln der ärztlichen Kunst. Sie umfasst eine qualifizierte Pflege und Betreuung.
3. Was bedeutet die Einwilligung des Patienten? Der Patient hat das Recht, Art und Umfang der medizinischen Behandlung selbst zu bestimmen. Er kann entscheiden, ob er sich behandeln lassen will oder nicht. Der Patient kann eine medizinische Versorgung also grundsätzlich auch dann ablehnen, wenn sie ärztlich geboten erscheint.
4. Selbstbestimmung am Ende des Lebens
Erscheint lt. Verlag | 16.1.2006 |
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Zusatzinfo | X, 305 S. 25 Abb. |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Pflege ► Pflegemanagement / Qualität / Recht |
Recht / Steuern | |
Schlagworte | Altenpflege • Altenpflegegesetz • ambulant • Ambulante Pflege • Dekubitus • Delegation • Gesundheitsstrukturgesetz • Haftungsrecht • Integrierte Versorgung • Krankenpflege • Krankenpflegegesetz • Pflege • Stationär • Versorgung • Wunden |
ISBN-10 | 3-540-30045-7 / 3540300457 |
ISBN-13 | 978-3-540-30045-8 / 9783540300458 |
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