Die Haftung von Mittätern, Anstiftern und Gehilfen im Zivilrecht - zugleich ein Beitrag zur deliktischen Haftung von Teilnehmern an unfriedlichen Demonstrationen
Seiten
1985
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-8204-8531-8 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-8204-8531-8 (ISBN)
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830 BGB bestimmt, dass Mittäter, Anstifter und Gehilfen einer unerlaubten Handlung unabhängig vom Ausmass ihres Tatbeitrages auf vollen Schadenersatz haften. Zur Bestimmung der Begriffe wird dabei traditionell auf "das Strafrecht" verwiesen, was dazu führt, dass auf den Nachweis eines individuellen Kausalbeitrages verzichtet wird. Die vorliegende Arbeit weist nach, dass auch bei Mehrtätern zumindest mitkausales Handeln zu verlangen ist, da die Begriffe unabhängig vom Strafrecht zu bestimmen sind. Den berechtigten Interessen des Geschädigten wird dabei durch Beweislastumkehrungen Rechnung getragen.
Aus dem Inhalt: Die haftungsbegründende Zurechnung bei Mittäterschaft, Anstiftung und Beihilfe - Kausalität und Verteilung der Beweislast - Die Haftung für Demonstrationsschäden.
Erscheint lt. Verlag | 31.12.1985 |
---|---|
Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften Recht ; 491 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 210 x 148 mm |
Gewicht | 460 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Besonderes Schuldrecht |
Schlagworte | Anstiftern • Beitrag • deliktischen • Demonstrationen • Gehilfen • Haftung • Kreutziger • Mittätern • teilnehmern • unfriedlichen • Zivilrecht • zugleich |
ISBN-10 | 3-8204-8531-7 / 3820485317 |
ISBN-13 | 978-3-8204-8531-8 / 9783820485318 |
Zustand | Neuware |
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