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Landesverfassung Nordrhein-Westfalen – Kommentar

Buch | Hardcover
XX, 922 Seiten
2010
Reckinger, W (Verlag)
978-3-7922-0098-8 (ISBN)

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Landesverfassung Nordrhein-Westfalen – Kommentar -
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Im Rahmen der Erläuterungen zur Staatlichkeit Nordrhein-Westfalens wird die Stellung des wichtigsten deutschen Landes im Koordinatensystem grundgesetzlicher Vorgaben zur Gesetzgebungs- und Verwaltungshoheit festgehalten. Die Verfassung weist jedem Organ bestimmte Aufgaben und Befugnisse zu. Bei dieser Zuordnung ist der Aspekt der Gewaltenteilung und -balancierung, und damit auch der gegenseitigen Kontrolle von überragender Bedeutung. Die Verfassung darf daher auch nie allein aus der Perspektive nur einer Gewalt betrachtet werden. Diesen Aspekt haben die Herausgeber auch bei der Auswahl der mitwirkenden Autoren beherzigt.Die Kommentierung der Schulartikel zeichnet die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs und den Handlungsspielraum des einfachen Gesetzgebers nach. Der aktuelle Stand des Staatskirchenrechts in Nordrhein-Westfalen wird dargestellt. Die Verfassungsartikel zu Landtag, Landesregierung und Landeshaushalt werden umfassend und praxisnah erläutert, die Verfahrensarten vor dem Verfassungsgerichtshof und seine Stellung im Staatsgefüge im Einzelnen behandelt. Die kommunale Selbstverwaltungsgarantie wird im Detail aufgefächert, wobei auch die neuere Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs zum Konnexitätsprinzip schon eingearbeitet werden konnte.

Autoren und Herausgeber sind als Richter der Verwaltungsgerichtsbarkeit bzw. Beamte in Landesverwaltung, Landtag und Ministerien mit Fragen der Landesverfassung bestens vertraut. Prof. Dr. Andreas Heusch ist Präsident des Verwaltungsgerichtshofs Düsseldorf, Honorarprofessor an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf sowie Mitglied des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen Leitender Ministerialrat im Ministerium des Innern Prof. Dr. Klaus Schönenbroicher ist Honorarprofessor an der Ruhr-Universität Bochum. Unter Mitarbeit von Prof. Dr. Dr. Wolfgang Durner LL.M, Richter am BVerwG Dr. Carsten Günther, Leitender Ministerialrat Dr. Manuel Kamp, Ministerialrat Dr. Matthias Roßbach LL.M (Yale), Leitender Regierungsdirektor Dr. Markus Söbbeke, Dr. Martin Stuttmann und Ministerialdirigent Dr. Hans-Josef Thesling.

RiVerwG Dr. Günter Burmeister, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 2/2011: "Namentlich die Ausführungen zu den Rechtskomplexen Verwaltung, Justiz und Gesetzgebung dokumentieren, dass hier nicht vom rechtswissenschaftlichen Turm, sondern von einem reichhaltigen Erfahrungsschatz aus kommentiert wird. Dabei ist es den Autoren gelungen, Praxisnähe mit rechtswissenschaftlich hohem Niveau zu verbinden." Professor Dr. Martin Burgi, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 23/2010: "Über alle Kommentierungen zu den insgesamt 92 Artikeln hinweg beeindruckt die Tiefe und Breite der Ausführungen. (.) Die optische Aufmachung ist hochprofessionell, die Lektüre wird durch abschnittsweise Hervorhebungen und Randnummern erleichtert." Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, in: Die Öffentliche Verwaltung, 2/2011: "Es fällt nicht schwer zu prognostizieren, dass die Klärung jedes künftigen landesverfassungsrechtlichen Problems in Nordrhein-Westfalen zunächst mit einem Blick in den "Heusch/Schönenbroicher" beginnen wird. Auch über die Landesgrenzen hinaus wird der Kommentar sich Gehör verschaffen." Prof. Dr. Winfried Kluth, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt: "Der neue Heusch/Schönenbroicher erschließt die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen vor allem dem Praktiker zuverlässig auf hohem wissenschaftlichen und sprachlichen Niveau. Dem Werk ist auch außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen eine weite Verbreitung zu wünschen, da viele Fragen auch in anderen Landesverfassungen in ähnlicher Form geregelt sind." Dr. Florian Hartmann, in: Städte- und Gemeinderat 9/2010: "Aus kommunaler Sicht besonders hervorzuheben ist das vom Mitherausgeber Schönenbroicher aus Artikel 78 der Landesverfassung gelesene ,nordrhein-westfälische Staatsprinzip der Kommunalfreundlichkeit'. Es bleibt zu hoffen, dass Landesregierung und Verfassungsgerichtsbarkeit den interessanten Ansatz Schönenbroichers in die Praxis umsetzen. Auch sonst ist das Werk uneingeschränkt zu empfehlen." Eildienst Landkreistag NRW 10/2010: "Das Werk ist (.) nicht nur für die Verfassungswissenschaft, sondern insbesondere auch für die Verfassungs- und Verwaltungspraxis von hohem Wert."

RiVerwG Dr. Günter Burmeister, in: Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter (NWVBl.) 2/2011:

"Namentlich die Ausführungen zu den Rechtskomplexen Verwaltung, Justiz und Gesetzgebung dokumentieren, dass hier nicht vom rechtswissenschaftlichen Turm, sondern von einem reichhaltigen Erfahrungsschatz aus kommentiert wird. Dabei ist es den Autoren gelungen, Praxisnähe mit rechtswissenschaftlich hohem Niveau zu verbinden."

Professor Dr. Martin Burgi, Ruhr-Universität Bochum, Lehrstuhl für Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 23/2010:

"Über alle Kommentierungen zu den insgesamt 92 Artikeln hinweg beeindruckt die Tiefe und Breite der Ausführungen. (.) Die optische Aufmachung ist hochprofessionell, die Lektüre wird durch abschnittsweise Hervorhebungen und Randnummern erleichtert."

Prof. Dr. Heinrich Amadeus Wolff, in: Die Öffentliche Verwaltung, 2/2011:

"Es fällt nicht schwer zu prognostizieren, dass die Klärung jedes künftigen landesverfassungsrechtlichen Problems in Nordrhein-Westfalen zunächst mit einem Blick in den "Heusch/Schönenbroicher" beginnen wird. Auch über die Landesgrenzen hinaus wird der Kommentar sich Gehör verschaffen."

Prof. Dr. Winfried Kluth, Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, Richter des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt:

"Der neue Heusch/Schönenbroicher erschließt die Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen vor allem dem Praktiker zuverlässig auf hohem wissenschaftlichen und sprachlichen Niveau. Dem Werk ist auch außerhalb des Landes Nordrhein-Westfalen eine weite Verbreitung zu wünschen, da viele Fragen auch in anderen Landesverfassungen in ähnlicher Form geregelt sind."

Dr. Florian Hartmann, in: Städte- und Gemeinderat 9/2010:

„Aus kommunaler Sicht besonders hervorzuheben ist das vom Mitherausgeber Schönenbroicher aus Artikel 78 der Landesverfassung gelesene ,nordrhein-westfälische Staatsprinzip der Kommunalfreundlichkeit'. Es bleibt zu hoffen, dass Landesregierung und Verfassungsgerichtsbarkeit den interessanten Ansatz Schönenbroichers in die Praxis umsetzen. Auch sonst ist das Werk uneingeschränkt zu empfehlen."

Eildienst Landkreistag NRW 10/2010:

"Das Werk ist (.) nicht nur für die Verfassungswissenschaft, sondern insbesondere auch für die Verfassungs- und Verwaltungspraxis von hohem Wert."

Erscheint lt. Verlag 12.1.2011
Mitarbeit Anpassung von: Carsten Günther, Manuel Kamp, Matthias Rossbach, Markus Söbbeke, Martin Stuttmann, Hans-Josef Thesling, Wolfgang Durner
Verlagsort Siegburg
Sprache deutsch
Maße 170 x 240 mm
Gewicht 1775 g
Einbandart Leinen
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht
Schlagworte Kommentar • Landesverfassung • Landesverfassung Nordrhein-Westfalen • Nordrhein-Westfalen • Nordrhein-Westfalen; Recht • NRW • Verfassung • Verfassung von Nordrhein-Westfalen
ISBN-10 3-7922-0098-8 / 3792200988
ISBN-13 978-3-7922-0098-8 / 9783792200988
Zustand Neuware
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