Nicht aus der Schweiz? Besuchen Sie lehmanns.de

Einstweiliger Rechtsschutz

Buch
2010 | 2. Auflage
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
978-3-89655-499-4 (ISBN)
CHF 109,15 inkl. MwSt
zur Neuauflage
  • Titel ist leider vergriffen;
    keine Neuauflage
  • Artikel merken
Zu diesem Artikel existiert eine Nachauflage
In Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes warten einige Herausforderungen auf die Verfahrensbeteiligten: Die Materie ist hochkomplex. Zugleich besteht in Situationen, in denen es einstweilige Verfügungen zu beantragen oder abzuwehren gilt, immer ein besonderer Eilbedarf. In der einschlägigen Literatur zu den jeweiligen Rechtsgebieten wird dem einstweiligen Rechtsschutz meist nur ein Teilkapitel gewidmet. An eine ausgedehnte und detaillierte Literaturrecherche ist nicht zu denken.

Genau hier setzt das vorliegende Werk an: Der Leser wird in die Lage versetzt, alle Fragen rund um den einstweiligen Rechtsschutz mithilfe nur eines Buches zu lösen. In einer Situation, in der schnelle Reaktionen gefragt sind, findet der Leser alles "aus einer Hand" und dies sowohl in verfahrensrechtlicher Hinsicht als auch im Hinblick auf die relevanten materiell-rechtlichen Anknüpfungspunkte, inkl. der kosten- und gebührenrechtlichen Aspekte.

Ein besonderes Augenmerk dieses von Praktikern für Praktiker geschriebenen Werkes gilt der Erörterung der Spezialgebiete, in denen die einstweilige Verfügung typischerweise zum Einsatz kommt:
- Familienrecht
- Arbeitsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
- Baurecht
- Gesellschaftsrecht
- Wettbewerbsrecht
- Marken- und Presserecht
- Insolvenzrecht

Zahlreiche Hinweise, Tipps und Beispiele geben wertvolle Hilfestellung für die richtige Taktik und Strategie. 65 Muster zum vorläufigen Rechtsschutz allgemein, aber auch zu den Spezialgebieten runden das Werk ab. Diese Muster finden sich neben nahezu allen zitierten Entscheidungen und den zitierten Rechtsvorschriften auch auf der beiliegenden voll durchsuchbaren CD-ROM.

Dieses Buch bietet Ihnen einen schnellen und strukturierten Überblick über das weite Themenfeld "einstweiliger Rechtsschutz". In einer Situation, in der schnelle Reaktionen und Eile, trotzdem aber Genauigkeit und Sorgfalt gefragt sind, finden Sie hier alles aus einer Hand und sind nicht gezwungen, die für Sie relevanten Teile in verschiedenen Werken zeitraubend zu suchen. Die Autoren stellen sowohl die jeweiligen materiellen Voraussetzungen dar, widmen sich aber auch in umfassender Weise der verfahrensrechtlichen Seite und geben wertvolle Anleitungen zur Vorgehensweise an die Hand. Geschrieben von Praktikern für Praktiker ist das Buch so angelegt, dass es einen schnellen Zugriff auf die relevanten Punkte ermöglicht. Bei der zitierten Literatur wurde zudem besonderer Wert auf die schnelle Zugänglichkeit gelegt. Besonders praktisch: Checklisten am Ende eines jeden Teils ermöglichen einen schnellen Überblick, ob alle relevanten Aspekte bedacht worden sind. Außerdem runden zahlreiche Hinweise und Tipps sowie Muster zum einstweiligen Rechtsschutz allgemein, aber auch zu jedem einzelnen der behandelten Spezialgebiete das Werk ab. Die Muster können dank der beigefügten CD-ROM auch sofort um Bildschirm ausgefüllt, abgespeichert und ausgedruckt werden.

1;Vorwort;6
2;Hinweise zur Benutzung der CD-ROM;8
3;Inhaltsverzeichnis;10
4;Literaturverzeichnis;28
5;Abkürzungsverzeichnis;34
6;Teil 1: Grundlagen;44
6.1;
1 Das System des vorläufigen Rechtsschutzes im Zivilprozess;44
6.1.1;I. Hauptregelungsbereich;44
6.1.2;II. Weitere Regelungsbereiche;45
6.1.3;III. Anspruchsgrundlage
945 ZPO;46
6.1.4;IV. Überblick Rechtsbehelfe;46
6.2;
2 Übersicht über die

916 ff. ZPO;48
6.2.1;I. Abgrenzung Arrest - einstweilige Verfügung;48
6.2.2;II. Regelungsbereiche der

916 bis 945 ZPO;50
7;Teil 2: Die einstweilige Verfügung;54
7.1;
1 Allgemeines;54
7.2;
2 Voraussetzungen;58
7.2.1;I. Verfahrensvoraussetzungen;58
7.2.2;II. Verfügungsanspruch;62
7.2.3;III. Verfügungsgrund;78
7.2.4;IV. Keine Vorwegnahme der Hauptsache;89
7.2.5;V. Rechtsschutzbedürfnis;95
7.3;
3 Antragsschrift;96
7.3.1;I. Postulationsfähigkeit;96
7.3.2;II. Zuständigkeit;97
7.3.3;III. Formulierung der Anträge;101
7.3.4;IV. Darlegung von Verfügungsanspruch und -grund;107
7.3.5;V. Glaubhaftmachung;112
7.3.6;VI. Antragsschriftsatz im Rechtfertigungsverfahren;124
7.4;
4 Verfahren;127
7.4.1;I. Formalitäten;127
7.4.2;II. Beschlussverfahren;129
7.4.3;III. Urteilsverfahren;132
7.4.4;IV. Rechtfertigungsverfahren;143
7.5;
5 Vollziehung und Vollstreckung;144
7.5.1;I. Beginn der Vollziehungsfrist;144
7.5.2;II. Zustellung und Vollziehung;146
7.5.3;III. Folgen der Fristversäumnis;156
7.5.4;IV. Vollziehungsschadensersatzanspruch;157
7.6;
6 Rechtsbehelfe;163
7.6.1;I. Rechtsbehelfe des Antragstellers;163
7.6.2;II. Rechtsbehelfe des Antragsgegners;166
7.7;
7 Schutzschrift;181
7.7.1;I. Ziel der Schutzschrift;181
7.7.2;II. Probleme und Gefahren;181
7.7.3;III. Kosten;188
7.7.4;IV. Muster;190
7.8;
8 Checkliste zur Bearbeitung von einstweiligen Verfü-gungen;197
7.8.1;I. Rechtsweg;197
7.8.2;II. Richtiges Sicherungsmittel;197
7.8.3;III. Verfügungsanspruch;197
7.8.4;IV. Vorwegnahme der Hauptsache;198
7.8.5;V. Verfügungsgrund;198
7.8.6;VI. Dringlichkeit;198
7.8.7;VII. Rechtsschutzbedürfnis;199
7.8.8;VIII. Zuständiges Gericht;199
7.8.9;IX. Anträge;199
7.8.10;X. Glaubhaftmachung;200
7.8.11;XI. Antragsschriftsatz im Rechtfertigungsverfahren;200
7.8.12;XII. Mündliche Hauptverhandlung;200
7.8.13;XIII. Vergleich;200
7.8.14;XIV. Vollziehung;201
7.8.15;XV. Rechtsbehelfe;201
7.8.16;XVI. Schutzschrift;202
8;Teil 3: Arrest;204
8.1;
1 Allgemeines;204
8.2;
2 Voraussetzungen;205
8.2.1;I. Arrestanspruch;205
8.2.2;II. Arrestgrund;206
8.2.3;III. Keine endgültige Befriedigung des Gläubigers;211
8.3;
3 Arrestgesuch;212
8.3.1;I. Zuständigkeit;212
8.3.2;II. Anträge, Darlegung von Arrestanspruch und -grund sowie Glaubhaftmachung;213
8.4;
4 Verfahren;215
8.4.1;I. Formalitäten;215
8.4.2;II. Beschlussverfahren;215
8.4.3;III. Urteilsverfahren;216
8.4.4;IV. Sicherheitsleistung;217
8.4.5;V. Abwendungsbefugnis;219
8.5;
5 Vollziehung und Vollstreckung;220
8.6;
6 Rechtsbehelfe;221
8.7;
7 Checkliste zur Bearbeitung von Arrestverfahren;222
8.7.1;I. Richtiges Sicherungsmittel;222
8.7.2;II. Arrestanspruch;222
8.7.3;III. Arrestgrund;222
8.7.4;IV. Glaubhaftmachung;222
8.7.5;V. Zuständiges Gericht;223
8.7.6;VI. Keine endgültige Befriedigung;223
8.7.7;VIII. Abwendungsbefugnis;223
8.7.8;IX. Vollziehung und Vollstreckung;223
8.8;
8 Muster zum Arrestverfahren;224
8.8.1;I. Muster 13: Dinglicher Arrest und Arrestpfändung;224
8.8.2;II. Muster 14: Zurückweisung einer unzulässigen Beschwerde gegen den Beschluss über die einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung;228
8.8.3;III. Muster 15: Widerspruch gegen den persönlichen und ding-lichen Arrest;229
8.8.4;IV. Muster 16: Fristsetzung gem.
926 ZPO;230
8.8.5;V. Muster 17: Termin und Aufhebung des Arrestbeschlusses wegen Fristversäumung;231
8.8.6;VI. Muster 18: Aufhebung des Arrestbeschlusses wegen veränderter Umstände (fehlende Sicherheit);232
8.8.7;VII. Muster 19: Aufhebung des Arrestbeschlusses wegen ve

3 Antragsschrift (S. 53-54)

Bei Abfassung der Antragsschrift sind sowohl in formeller Hinsicht als auch bzgl. der "materiellen" Begründung einige Besonderheiten gegenüber der Klageschrift im Hauptsacheverfahren zu beachten. Nicht vernachlässigt werden dürfen dabei jedoch die üblichen Anforderungen an bestimmende Schriftsätze, wie etwa die genaue Parteibezeichnung. Gerade in der Eile, wie sie für einstweilige Verfügungen typisch ist, kann es hier zu Fehlern kommen. Auch die Vollstreckung aus einer einstweiligen Verfügung setzt jedoch voraus, dass Gläubiger und Schuldner in dem Titel so genau bezeichnet sind, dass sie sicher festgestellt werden können, vgl. 750 Abs. 1 Satz 1 ZPO. Es geht darum, die Inanspruchnahme Unbeteiligter auszuschließen und zweifelsfrei klarzustellen, dass die gerichtliche Anordnung sich gegen den Antragsgegner richtet, so ausdrücklich BGH, 23.10.2003 – I ZB 45/02, NJW 2004, 506 – im konkreten Fall hat der BGH trotz des Fehlens des Firmenzusatzes "Kommanditgesellschaft" und trotz der Angabe eines Vertretungsverhältnisses, das für sich genommen auf eine GmbH hindeutete, wegen der richtigen Adressierung angenommen, dass die Schuldnerin auch gemeint gewesen sei, sodass eine Vollstreckung aus der einstweiligen Verfügung nicht ausschied.

I. Postulationsfähigkeit

Bis zum 31.12.1999 kam den 920 Abs. 3, 936 ZPO beim Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung hinsichtlich der Postulationsfähigkeit eine besondere Bedeutung zu: Nach diesen Normen kann die Antragsschrift auch zu Protokoll der Geschäftsstelle des erstinstanzlich angerufenen Gerichts erklärt werden. Hieraus ergab sich die Möglichkeit, selbst an LG, an denen der Bevollmächtigte nicht zugelassen war, die Antragsschrift einzureichen. Erst mit dem Wechsel in die mündliche Verhandlung war dann die Bestellung eines örtlich zugelassenen Bevollmächtigten notwendig. Infolge

- der Aufhebung der örtlichen Singularzulassung durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Neuordnung des Berufsrechts der Rechtsanwälte und Patentanwälte v. 17.12.1999 (BGBl. I, S. 2448) und infolge
- des Wegfalles der ausschließlichen Zulassung an einem OLG durch das OLG-Vertretungsänderungsgesetz v. 27.07.2002 (BGBl. I, S. 2850)

ist diese Besonderheit weitgehend obsolet geworden; eine Restbedeutung bleibt wegen 46 BRAO für Syndicus-Rechtsanwälte und (aber wohl ehertheoretisch) für Rechtsanwälte mit ausschließlicher Zulassung am BGH, solange solche Beschränkungen noch Gültigkeit haben.

II. Zuständigkeit

Auch bei der Auswahl des anzurufenden Gerichts sind gegenüber der Klageerhebung im Hauptsacheverfahren einige Besonderheiten zu beachten:

1. Grundsätze

Gem. 937 Abs. 1 ZPO ist für den Erlass einstweiliger Verfügungen im Grundsatz das Gericht der Hauptsache zuständig. Als Gericht der Hauptsache definiert 943 ZPO das Gericht des ersten Rechtszuges – gleichgültig ob es bereits angerufen ist oder im Fall der Einleitung des Hauptsacheverfahrens anzurufen wäre – und, wenn die Hauptsache in der Berufungsinstanz anhängig ist, das Berufungsgericht. Die Sonderzuständigkeit des Berufungsgerichts gilt jedoch nur für denjenigen Zeitraum, in dem das Verfahren in der Berufungsinstanz anhängig ist. Mit Einleitung der Revision in dem Hauptsacheverfahren oder mit Rückverweisung durch die Berufungsinstanz an die erste Instanz gem. 538 Abs. 2 ZPO wird das erstinstanzliche Gericht wieder als Hauptsachegericht zust&a

Sprache deutsch
Gewicht 894 g
Themenwelt Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht
Schlagworte Arbeitsrecht • Arrest • Baurecht • Einstweiliger Rechtsschutz • Einstweilige Verfügung • Familienrecht • Gebühren • Gesellschaftsrecht • Grundbuchrecht • Handbuch • Hardcover, Softcover / Recht/Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht • Insolvenzverfahren • Kosten • Markenrecht • Mietrecht • Muster • Presserecht • Rechtsanwalt • Rechtsschutz • Tipps • Unterlassung • Vorgehen • Wettbewerbsrecht • Widerruf • Wohnungseigentumsrecht
ISBN-10 3-89655-499-9 / 3896554999
ISBN-13 978-3-89655-499-4 / 9783896554994
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
Haben Sie eine Frage zum Produkt?
Mehr entdecken
aus dem Bereich
mit Nebengesetzen insbesondere mit Einführungsgesetz (Auszug) …
Buch | Hardcover (2025)
C.H.Beck (Verlag)
CHF 174,95
Zivilrecht

von Torsten Kaiser; Horst Kaiser; Jan Kaiser

Buch | Softcover (2023)
Franz Vahlen (Verlag)
CHF 33,45