Mutterschutz - Elterngeld - Elternzeit
Handkommentar zu Mutterschutzgesetz - Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - Kindergeldrecht - Unterhaltsvorschussgesetz
Seiten
2010
|
2. Auflage
Nomos (Verlag)
978-3-8329-4728-6 (ISBN)
Nomos (Verlag)
978-3-8329-4728-6 (ISBN)
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Der Kommentar erläutert die im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Elternzeit stehenden maßgeblichen Schutz- und Leistungsregelungen unter Berücksichtigung aller praxisrelevanten Fragen, verknüpft mit wichtigen Hinweisen zur Verfahrens- und Prozessführung sowie zum Eilrechtsschutz. Mit kommentiert werden das Bundeskindergeldgesetz, das Unterhaltsvorschussgesetz und die jeweiligen steuerrechtlichen Besonderheiten. Eine Auswahl von Länderverordnungen, Ausführungs- und Durchführungsbestimmungen zum Beamtenrecht, Hinweise zur Verfahrens- und Prozessführung sowie zu den kostenrechtlichen Gesichtspunkten ergänzen die Kommentierung. Formularabdrucke, Musteranträge, Widerspruchs- und Tenorierungsvorschläge unterstreichen den Praxisbezug.
Mit der 2. Auflage werden die aktuellen Rechtsänderungen kommentiert. Beim Elterngeld kann nun die Bezugsdauer einmalig ohne Begründung geändert werden. Um die Bindung der Väter an ihr Kind zu stärken, zwingt der Gesetzgeber sie, um Elterngeld zu erhalten, mindestens 2 Monate aus dem Job auszusteigen. Seit Anfang 2009 können auch Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Enkelkinder in Elternzeit gehen; ihr Arbeitgeber muss sie auf Verlangen von der Arbeit freistellen. Damit sollen die Erziehungsprobleme bei Teenagerschwangerschaften gelöst werden. Darüber hinaus ist die neueste Rechtsprechung eingearbeitet, vor allem viele neue Entscheidungen der Sozialgerichte. Die Rechtsfolgen des nach der „Schultz-Hoff“-Entscheidung (EuGH v. 20.1.2009) umgestalteten Urlaubsrechts werden im MuSchG und BEEG berücksichtigt.
Mit der 2. Auflage werden die aktuellen Rechtsänderungen kommentiert. Beim Elterngeld kann nun die Bezugsdauer einmalig ohne Begründung geändert werden. Um die Bindung der Väter an ihr Kind zu stärken, zwingt der Gesetzgeber sie, um Elterngeld zu erhalten, mindestens 2 Monate aus dem Job auszusteigen. Seit Anfang 2009 können auch Großeltern unter bestimmten Voraussetzungen für ihre Enkelkinder in Elternzeit gehen; ihr Arbeitgeber muss sie auf Verlangen von der Arbeit freistellen. Damit sollen die Erziehungsprobleme bei Teenagerschwangerschaften gelöst werden. Darüber hinaus ist die neueste Rechtsprechung eingearbeitet, vor allem viele neue Entscheidungen der Sozialgerichte. Die Rechtsfolgen des nach der „Schultz-Hoff“-Entscheidung (EuGH v. 20.1.2009) umgestalteten Urlaubsrechts werden im MuSchG und BEEG berücksichtigt.
Reihe/Serie | Nomos Kommentar |
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Verlagsort | Baden-Baden |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 1039 g |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Sozialrecht | |
Schlagworte | Elterngeld • Elternzeit • Mutterschutz |
ISBN-10 | 3-8329-4728-0 / 3832947280 |
ISBN-13 | 978-3-8329-4728-6 / 9783832947286 |
Zustand | Neuware |
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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