Mein Abenteuer Photovoltaik (eBook)
364 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7578-9418-4 (ISBN)
Der Autor, Jahrgang 1958 und von Beruf Chemieingenieur, ist gemeinsam mit seiner Frau Besitzer eines Vierseitenhofes, der bis 1958 privat bewirtschaftet wurde und seitdem nur noch zu Wohnzwecken dient. Mit viel Engagement und handwerklichem Geschick ist es dem Ehepaar gelungen, den Hof vor dem Verfall zu bewahren und in einem bewohnbaren Zustand zu erhalten. Von den zahlreichen Projekten zum ständigen Umbau war der Bau der PV-Anlage das nervenaufreibendste mit dem langsamsten Baufortschritt.
Basiswissen, Daumenwerte und Erfahrungen
- Für eine PV-Anlage braucht ihr momentan keine Baugenehmigung, es sein denn, ihr wollt sie auf einem denkmalgeschützten Gebäude installieren. Es ist aber derzeit in der Diskussion, die Regelungen zu lockern.
- Eine Anlage mit dem Ziel der Einspeisung ins öffentliche Netz macht heute keinen Sinn mehr. Eure Erzeugungskosten liegen bei ca. 10-14 Cent pro kWh, die Einspeisevergütung für private Anlagen nur wenig über der Hälfte.
- Die Einspeisungsvergütung wurde bis 30. Juni 2022 monatlich abgesenkt. Seit 1. Juli 2022 stagnieren die Werte. Mittlerweile werden sie durch den Gesetzgeber unter politischen Aspekten willkürlich festgelegt. Die Vergütungssätze sind umsatzsteuerlich Netto-Werte. Sie wurden bis zum 30. Juni 2022 von der Bundesnetzagentur immer für die nächsten drei Monate festgelegt, und zwar basierend auf dem aktuellen Neu-Zubau, der dem Marktstammdatenregister entnommen wird. Je größer der Neuzubau, desto kräftiger war die Absenkung der Vergütung. Mit dem „Osterpaket 2022“ der Bundesregierung wurde die monatliche Absenkung in eine halbjährliche umgewandelt. Durch den Regierungsbeschluss vom 14. September 2022, der am 16. Dezember 2022 in ein Gesetz mündete, wurde die Einspeisevergütung beginnend ab dem Inbetriebnahmedatum 30. Juli 2022 auf einem festen Wert eingefroren (8,2 Cent/kWh bis 10 kWp, darüber 7,1 Cent/kWh). Keiner weiß momentan genau, wie es mit der Einspeisevergütung künftig weitergehen wird.
- Die EEG-Umlage wurde, solange es sie gab, also bis 30. Juni 2022, jeweils am 15. Oktober durch die vier Übertragungsnetzbetreiber festgelegt und veröffentlicht, und zwar basierend auf ihren Verlusten durch den Einkauf teuren Solarstroms, und jeweils gültig für ein ganzes Kalenderjahr.
- Energiefluss pro Quadratmeter: Realistisch gesehen kann man mittags bei Sonnenschein mit einer Stromerzeugung von 0,2 kW pro Quadratmeter rechnen (also maximal 200 Watt pro Quadratmeter), früh und abends natürlich weniger. Dieser Wert von 200 Wp/m2 ist nicht zu verwechseln mit dem weiter unten angeführten Daumenwert für die durchschnittliche Energieausbeute von 200 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
- Energiefluss pro Standardmodul: Die heute marktüblichen PV-Module haben eine flächenspezifische Leistung von ca. 0,2 kWp pro 1 m2. Das bedeutet, dass ein PV-Modul der Standardgröße 1,0 m x 1,6 m (1,6 m2 Fläche) zur Mittagszeit maximal 0,3 kW erzeugt, wenn es Richtung Süden ausgerichtet ist.
- Eine auf das Ost-West-Dach verteilte Modulfläche lässt etwa 80% des Ertrages gegenüber der gleichen Fläche auf einem Süd-Dach erwarten. Zwar ist die Spitzenleistung am Mittag nicht so groß, jedoch wird bereits am Morgen und auch noch am Abend Strom erzeugt. Die Stromerzeugung wird also zeitlich in die Länge gestreckt.
- Energieausbeute pro Quadratmeter und Jahr („jährlicher Flächenertrag“): 200 kWh/Jahr beträgt die zu erwartende jährliche Elektroenergieerzeugung von 1 Quadratmeter PV-Fläche bei den durchschnittlichen Einstrahlungsbedingungen in Deutschland.
- Energieausbeute pro kWp und Jahr („spezifischer Jahresertrag“): In Deutschland rechnet man bei südlich ausgerichteten Modulen mit einer jährlichen Energieausbeute von ca. 1.000 kWh pro kWp, in Schleswig-Holstein weniger (900 kWh pro kWp), in Bayern mehr (bis 1.200 kWh pro kWp).
- Energieausbeute pro kWp und Tag („spezifischer Tagesertrag“): In Deutschland rechnet man im Sommer mit einer durchschnittlichen täglichen Energieausbeute von ca. 4,5 kWh pro kWp, im Winter nur mit ca. 1 kWh pro kWp. Das sind Durchschnittswerte über viele Tage. Es kann durchaus passieren, dass die Energieausbeute im Winter ein paar Tage lang exakt Null ist.
- Für die mathematisch Interessierten - es gilt: spezifischer Jahresertrag · spezifische Flächenleistung = jährlicher Flächenertrag 1.000 kWh/(kWp·a) · 0,2 kWp/m2 = 200 kWh/(m2 ·a)
- Leistungsabnahme bei Temperaturerhöhung: Die von den PV-Modulen erzeugte Leistung ist temperaturabhängig. Ein Richtwert besagt, dass die Energieerzeugung mit jedem Grad Temperaturerhöhung um ca. 0,4% sinkt. Bei Temperaturunterschieden (der Module; nicht der Umgebungsluft!) zwischen -15 °C und +45 °C ergeben sich daraus temperaturbedingte Produktionsunterschiede von zirka einem Viertel der Nennleistung.
- Die Module werden zu Ketten („Strings“) zusammengeschaltet, die Gleichspannung erzeugen. Die Wechselrichter formen diese Gleichspannung in Wechselspannung um. Sie verfügen über eingebaute Regler („MPP-Tracker“), welche die Spannung und Stromstärke der Strings regulieren und an den momentanen Leistungsbedarf des Verbrauchersystems anpassen. Strings von unterschiedlichen Dachseiten dürfen daher nicht an den gleichen MPP-Tracker angeschlossen werden, da sie unterschiedliche Spannungen und Ströme abgeben. Sie werden an unterschiedliche MPP-Tracker angeklemmt.
- Baut eure Anlage nicht zu klein, auch die Batterie nicht – lieber gleich überdimensionieren als später nachrüsten! Strom wird man nie genug haben. Mit Strom kann man alles machen.
- Habt ihr eine PV-Anlage bis höchstens 25 kWp, musstet ihr bis zum 15. September 2022 erdulden, dass eure Einspeiseleistung im Wechselrichter softwareseitig auf 70% des Maximalwertes begrenzt wird, um Netzüberlastungen zur Mittagszeit zu vermeiden. Die verloren gehende (abgeregelte) Leistung durftet ihr aber selbst nutzen. Habt ihr eine Anlage über 25 kWp, müsst ihr die Installation eines sogenannten „Rundsteuerempfängers“ erdulden, mit dem der Netzbetreiber eure Einspeisung aus der Ferne reduzieren kann. Es darf zu keinem Zeitpunkt mehr Strom ins Netz gelangen als durch die Verbraucher aus dem Netz entnommen wird.
- Die Batteriehersteller werben mit einer bestimmten Lebensdauer ihrer Batterien und einer damit verbundenen Anzahl von Lade- und Entladezyklen. Wie sich das häufige Umschalten der Last von Laden und Entladen auf die Lebensdauer auswirkt, darüber schweigen sich die Herstellerangaben gründlich aus. Das Ein- und Ausschalten von Verbrauchern, z.B. von Waschmaschinenmotoren oder geregelten Kochplatten kann ein solches dauerdes Umschalten erzwingen.
- Fakt ist auf alle Fälle: Lithiumbatterien auf 0% zu entleeren – das schmälert die Lebensdauer des Speichers. Die Firmen-Software der Batteriehersteller enthält deshalb bereits bestimmte untere Grenzwerte. Zusätzlich lassen sich die Entladegrenzen digital verändern, vor allem um gewisse Reserven für den Notstrombetrieb zu haben. Das schränkt allerdings die nutzbare Kapazität der Batterie etwas ein.
- Die häufig empfohlenen 10 kWp als Anlagenleistung für ein Einfamilienhaus sind definitiv zu wenig. Betrachtet die optimistischen Vorhersagen der Installateure mit Skepsis! 10 kWp bedeuten 10 kW Strom in der prallen Mittagssonne. Im trüben Herbstnebel rechnet mit einem Zwanzigstel bis zu einem Fünfhundertstel, also 500 Watt bis hinab zu 20 Watt um die Mittagszeit an der Südseite. Damit könnt ihr kein E-Auto laden. Ihr wollt ja nicht nur den Kühlschrank betreiben und auch früh und nachmittags Strom haben. Je mehr Leistung, desto besser!
- Sobald ihr Strom einspeist, hattet ihr (zumindest bis Ende 2021, ob ihr wolltet oder nicht) ein gewerbliches Unternehmen mit vielen zugehörigen bürokratischen Pflichten, weil ihr „Einnahmen erwirtschaftet“ habt. Ob ihr dabei einen Gewinn erzieltet, also die Einnahmen höher waren als die Ausgaben, spielte dabei keine Rolle. Am 14. September 2022 wurde durch einen Kabinettsbeschluss mit diesem Unsinn Schluss gemacht, zumindest für Anlagen bis 30 kWp, und zwar rückwirkend ab Inbetriebnahmedatum 1. Januar 2022. Mit solchen kleinen Anlagen braucht ihr auf eure Einnahmen keine Einkommens-, Gewerbe- und Umsatzsteuer mehr zahlen, könnt aber auch keine Abschreibungen oder andere Aufwendungen steuerlich absetzen (abgesehen von den Arbeitskosten von Handwerkerleistungen bis zu einem bestimmten Maximalbetrag).
- Falls ihr allerdings eine Anlage bauen wollt, die größer als 30 kWp ist: Beschäftigt euch vor dem Bau der PV-Anlage mit den steuerlichen Konsequenzen! Dann fallt ihr nicht unter die neuesten Sonderregelungen für kleine Anlagen. Ihr seid dann auf alle Fälle Unternehmer. Als Unternehmer seid ihr umsatzsteuerpflichtig, könnt dies aber bis zu bestimmten Einnahme-Grenzen abwählen („Kleinunternehmerregelung“). Die Einspeisevergütung und sogar euer Eigenverbrauch („Privatentnahme aus dem Unternehmen“) unterliegen dann der Einkommensteuer. Prinzipiell müsst ihr nach Inbetriebnahme der Anlage eine digitale Steuererklärung am Computer machen oder einen Steuerberater machen lassen.
- Die Abschreibung auf die Investitionskosten, Betriebskosten, aber auch Kreditzinsen, Versicherungsprämien, Reparaturen und Kosten für Austausch und Reparatur defekter Komponenten können bei Anlagen größer als 30 kWp als Betriebsausgaben steuerlich berücksichtigt werden.
- Vergesst beim Kosten-Überschlag nicht die horrende Grundmiete für den digitalen Zähler, die...
Erscheint lt. Verlag | 15.2.2023 |
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Sprache | deutsch |
ISBN-10 | 3-7578-9418-9 / 3757894189 |
ISBN-13 | 978-3-7578-9418-4 / 9783757894184 |
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