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Die Rechtsfolge nach der Ausübung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Verbraucherverträgen - Qingwen Liu

Die Rechtsfolge nach der Ausübung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Verbraucherverträgen

(Autor)

Buch | Softcover
148 Seiten
2005 | 1., Aufl.
Sierke Verlag
978-3-933893-11-6 (ISBN)
CHF 22,40 inkl. MwSt
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ABKÜRZUNGENI
LITERATURVERZEICHNISI
A. EINFÜHRUNG1
I. PROBLEMSTELLUNG1
II. GEGENSTAND DER VORLIEGENDEN ARBEIT4
B. RECHTSFOLGEN DES WIDERRUFS5
I.RÜCKGEWÄHR DER EMPFANGENEN LEISTUNGEN8
1.Leistungsort9
2.Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Unternehmers10
a.Kosten10
i.) Sonderfall10
ii.) Vorschuss11
b.Gefahrtragung12
3.Verzug12
a. Entgeltforderung13
b. Verzugszinsen15
II. HERAUSGABE DER NUTZUNGEN15
1.Herausgabe gezogener Nutzungen und Ausschluss der weitergehenden Ansprüche16
a. Herausgabe gezogener Nutzungen16
i.) Früchte17
ii.) Gebrauchsvorteile17
iii.) Verbrauchsvorteile18
iv.) Veräußerungserlös18
v.) Annahmeverzug18
b.Ausschluss der weitergehenden Ansprüche19
2. Ermittlung des Wertes der Nutzungen22
a. Güter des täglichen Gebrauchs22
b. Andere Gegenstände27
3.Zwischenergebnis29
III.WERTERSATZ30
1. Die Wertersatzpflicht nach §346 Abs.2 und die Einschränkung aus §357 Abs.333
a. Unmöglichkeit der Rückgewähr aufgrund der Eigenart der Leistung (§346 Abs.2 S.1 Nr.1)34
b. Verbrauch, Veräußerung, Belastung, Verarbeitung, Umgestaltung (§346 Abs.2 S.1 Nr.2)35
i.) Verbrauch36
ii.) Veräußerung, Belastung37
iii.) Verarbeitung, Umgestaltung41
c. Verschlechterung, Untergang (§346 Abs.2 S.1 Nr.3)42
i.) Anspruch des Unternehmers auf Wertersatz auch bei bestimmungsgemäßer Ingebrauchnahme45
a.) Rechtfertigung der Neuregelung47
b.) Vermeidung des Haftungsrisikos48
c.) Widerspruch zum Schutzzweck des Widerufsrechts50
ii.) Ausschluss des Wertersatzanspruchs bei „bloßer Prüfung“ der Sache51
a.) „Prüfung“ und „bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme“53
b.) Systemkonforme Interpretation des §357 Abs.3 S.1?54
c.) von Satz 1 und Satz 2 vernachlässigter Haftungsraum55
iii.) EG-Rechtswidrigkeit der Neuregelung des §357 Abs.3?56
a.) Art.6 Abs.2 FARL57
b.) Art.12 Abs.1 FARL58
c.) Rechtfertigung des deutschen Gesetzgebers59
d.) Zwischenergebnis60
d. Berechnung des Wertersatzes63
i.) Die mangelhafte Leistung65
ii.) Vereinbarte Gegenleistung66
2. Der Ausschluss der Wertersatzpflicht nach §346 Abs.3 und die Ausnahme gemäß §357 Abs.367
a. Verantwortlichkeit des Unternehmers; hypothetischer Schadenseintritt beim Unternehmer69
i.) Vertretenmüssen des Unternehmers69
ii.) Eintritt des Schadens auch beim Unternehmer70
iii.) Gefahrtragung beim Zufall72
b. Einschränkung der Haftungserleichterung des §346 Abs.3 S.1 Nr.373
c. Die Herausgabe der verbleibenden Bereicherung76
i.)Unterschied zwischen Widerruf und Bereicherung77
ii.) §346 Abs.3 S.2 als Bezugspunkt zwischen Widerruf und Bereicherung79
IV. SCHADENSERSATZ81
1. Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung ( §§ 280 Abs.1 und 2, 286)85
a. Allgemeine Voraussetzungen85
i.) Schuldverhältnis85
ii.) Pflichtverletzung86
iii.) Vertretenmüssen86
b. Voraussetzungen des Schuldnerverzuges87
i.) Wirksame Forderung87
ii.) Fälligkeit88
iii.) Möglichkeit der Leistung88
iv.) Mahnung88
a.) Eindeutige Leistungsaufforderung89
b.) Form91
c.) Nichtleistung91
v.) Vertretenmüssen93
vi.) Die Beendigung des Verzugs94
2. Die Rechtsfolgen des Anspruchs auf Schadensersatz wegen Verzögerung der Rückgewähr96
a.Die Kausalität zwischen Verzug und eingetretenem Schaden97
b.Inhalt und Umfang des Schadensersatzanspruchs98
i.) Entgangener Gewinn und Vorteilsausgleichung98
ii.)Verluste98
c.Nutzungsausfall bei Sach- und Dienstleistungen99
d.Rechtsverfolgungskosten99
i.)Mahnkosten100
ii.) Weitere Kosten101
iii.)Tätigkeit des Gläubigers102
e.Steuern103
f. Verjährung des Schadensersatzanspruchs103
V.ERSATZ VON AUFWENDUNGEN104
1.Die Voraussetzungen106
2.Ersatz notwendiger Verwendungen107
a. Der Begriff der Verwendungen107
b. Die Notwendigkeit der Verwendungen109
3.Aufwendungsersatz112
a. Aufwendungen113
b. Bereicherung des Gläubigers114
4. Fälligkeit116
5. Darlegungs- und Beweislast116
C. RECHTSFOLGEN DER RÜCKGABE118
D. ZUSAMMENFASSUNG UND ERGEBNIS120

A. Einführung I. Problemstellung Zum Schutze des Verbrauchers hat der Gesetzgeber in den vergangenen drei Jahrzehnten zahlreiche Vertragslösungsrechte eingeführt, die überwiegend als Widerrufsrechte bezeichnet sind und zunächst in Spezialgesetzen geregelt waren. Durch das am 30.6.2000 in Kraft getretene „Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro“ hat der Gesetzgeber die verbraucherschützenden Widerrufs- und Rückgaberechte dogmatisch neu konstruiert und in den §361a und §361b in das BGB a.F. zurückgeführt. Diese Vorschriften öffneten das BGB für Grundbegriffe des Verbraucherrechts; schon dadurch wurde deutlich, dass das Verbraucherrecht kein Sonderprivatrecht ist, sondern Teil des allgemeinen Privatrechts. Um das zu erreichen, hat der Gesetzgeber eine neue Regelungstechnik gewählt. Erstmals wurden die grundlegenden Begriffe aller Verbraucherschutzgesetze in das BGB aufgenommen, und zwar in einen neuen §13 der Begriff des Verbrauchers und in einen neuen §14 der Begriff des Unternehmers, damit eine einheitliche Auslegung der Vorschriften über das Widerrufs- und das Rückgaberecht in allen Bereichen erreicht werden kann. Das Inkrafttreten des neuen Schuldrechts am 1. 1. 2002 vereinheitlicht das Widerrufsrecht im neuen §355 und das Rückgaberecht im neuen §356. Die Sondergesetze, die ein verbraucherschützendes Widerrufsrecht enthalten, sind mit Ausnahme von §4 Abs.1 FernUSG in das BGB eingearbeitet worden , z.B. §312 Abs.1 S.1 für das Haustürgeschäft; §312d Abs.1 S.1 für das Fernabsatzgeschäft; §485 Abs.1 für das Teilzeitwohnrechtegeschäft und §495 Abs.1 für den Verbraucherdarlehensvertrag. Ferner sind die jeweiligen Verweisungen auf das allgemeine Widerrufsrecht an §355 angepasst worden. Die Vorschriften über das Widerrufsrecht des §355 und das Rückgaberecht des §356 sind vom Gesetzgeber als Teil der im Fünften Titel des Dritten Abschnitts des neuen Schuldrechts des BGB (§346 bis 359) enthaltenen Rücktrittsvorschriften geregelt worden. Mit dieser systematischen Einordnung und mit der subsidiären Verweisung auf das Rücktrittsrecht in §357 Abs. 1 S.1 hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass Widerrufs – und Rückgaberecht als gesetzliche Gestaltungsrechte zu verstehen sind, die jedoch quasi wie Unterfälle des Rücktrittrechts zu verstehen sind. Das Widerrufsrecht ist nichts anders als ein gesetzliches Rücktrittsrecht. Problematisch ist, dass die Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe nicht exakt denen des Rücktritts entsprechen. In §357 Abs.1 S.2, Abs.2, Abs.3 und Abs.4 werden die Modifikationen für Widerruf und Rückgabe ausdrücklich vorgeschrieben, die als Sonderrecht Vorrang vor den Vorschriften für Rücktritt haben. Wie sie mit den Vorschriften der §§346 ff. in den Rechtsfolgen übereinstimmen, ist ein aktuelles Problem in der Theorie und Praxis. Vor allem ist fraglich, was man unter dem Ausdruck „weitergehende Ansprüche“ i.S. von §357 Abs.4 verstehen kann? Richten sich „weitergehende Ansprüche“ auf alle andere Ansprüche im BGB, oder nur auf die Ansprüche in §§346 ff.? Umfassen die „weitergehenden Ansprüche“ nur die Ansprüche von Unternehmer gegen Verbraucher oder auch die Ansprüche von Verbraucher gegen Unternehmer? Kurz gesagt, welche Ansprüche, die den „weitergehenden Ansprüchen“ gegenüberstehen, stehen in dem aktuellen Rückabwicklungsverhältnis dem Verbraucher und dem Unternehmer zu? II. Gegenstand der vorliegenden Arbeit Der Gegenstand der vorliegenden Arbeit ist die Antwort zu den oben gestellten Fragen, nämlich wie die Vorschriften des §§346 ff. mit Rücksicht auf die Modifikationen in §357 auf die Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe Anwendung finden. Obgleich die Rechtsfolgen der Ausübung des Widerrufs- und Rückgaberechts bei Verbraucherverträgen in §357 BGB geregelt werden, hat in dieser Vorschrift von deren Inkrafttreten an ein Spannungsverhältnis zwischen der Verweisung aus §357 Abs.1 S.1 auf das gesetzliche Rücktrittsrecht und deren Beschränkung aus §357 Abs.4 entstanden, weil es noch unklar bleibt, welche Ansprüche dem Verbraucher und dem Unternehmer eigentlich zustehen. Wie man das Spannungsverhältnis auflöst, betrifft unmittelbar die Rechtslage des Verbrauchers bei der Ausübung des Widerrufs- und Rückgaberechts. Die vorliegende Arbeit versucht, in diesem Spannungsverhältnis einen Ausgleich zu finden, der nicht nur dem Willen des Gesetzgebers sondern auch dem Gerechtigkeitsprinzip entspricht, weil es dem Verbraucherschutz zugute kommt.

Sprache deutsch
Maße 148 x 210 mm
Einbandart gebunden
Themenwelt Naturwissenschaften Biologie Allgemeines / Lexika
ISBN-10 3-933893-11-9 / 3933893119
ISBN-13 978-3-933893-11-6 / 9783933893116
Zustand Neuware
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