Schutzziele im Umgang mit Naturrisiken in der Schweiz
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Experten sind sich einig, dass absolute Sicherheit im Management von Risiken weder technisch erreichbar noch wirtschaftlich tragbar ist. Die Frage "Wie sicher ist sicher genug?" ist deshalb für das Risikomanagement von zentraler Bedeutung. Als Antwort auf diese Frage entwickelte die Praxis zahlreiche Schutzzielvorschläge. Schutzziele umschreiben das Mass des tolerierbaren Risikos und die Verteilung des Restrisikos in der Gesellschaft.
Die schweizerische Rechtsordnung enthält keine konkreten Angaben zu Schutzzielen. In der Lehre zum technischen Sicherheitsrecht und zum Umweltrecht sind ein "Dreistufenkonzept" und der sog. "Zwei-Regel-Ansatz" von zentraler Bedeutung. Regel 1 garantiert die elementaren Sicherheitsbedürfnisse des Einzelnen; Regel 2 sieht eine Reduktion kollektiver Risiken nach Massgabe der Verhältnismässigkeit vor.
Schutzziele als Umschreibung von Mass und Verteilung des tolerierbaren Risikos sind eine Gerechtigkeitsfrage. Als massgebende Aspekte dieser Gerechtigkeit und damit auch als leitende Prinzipien für die Festlegung/Formulierung von Schutzzielen können die Bedürfnisse der Risikobetroffenen und das gesellschaftliche Umfeld (Kontext), der Einfluss der Betroffenen auf das Risiko, die Effizienz sowie die Sozial- und Umweltverträglichkeit risikovermindernder Massnahmen bezeichnet werden.
Neben einer kritischen Beurteilung der gebräuchlichen Schutzzielfestlegungen wird in dieser Publikation ein Vorschlag für ein schutzzielbasiertes Risikomanagementkonzept mit umfassender Berücksichtigung dieser Gerechtigkeitsaspekte im regionalen Risikomanagement unterbreitet. Der Test dieses Konzeptes in Fallbeispielen und Gedanken zu Organisation und Verfahren bei der Festlegung von tolerierbaren Risiken runden die Arbeit ab.
Die schweizerische Rechtsordnung enthält keine konkreten Angaben zu Schutzzielen. In der Lehre zum technischen Sicherheitsrecht und zum Umweltrecht sind ein "Dreistufenkonzept" und der sog. "Zwei-Regel-Ansatz" von zentraler Bedeutung. Regel 1 garantiert die elementaren Sicherheitsbedürfnisse des Einzelnen; Regel 2 sieht eine Reduktion kollektiver Risiken nach Massgabe der Verhältnismässigkeit vor.
Schutzziele als Umschreibung von Mass und Verteilung des tolerierbaren Risikos sind eine Gerechtigkeitsfrage. Als massgebende Aspekte dieser Gerechtigkeit und damit auch als leitende Prinzipien für die Festlegung/Formulierung von Schutzzielen können die Bedürfnisse der Risikobetroffenen und das gesellschaftliche Umfeld (Kontext), der Einfluss der Betroffenen auf das Risiko, die Effizienz sowie die Sozial- und Umweltverträglichkeit risikovermindernder Massnahmen bezeichnet werden.
Neben einer kritischen Beurteilung der gebräuchlichen Schutzzielfestlegungen wird in dieser Publikation ein Vorschlag für ein schutzzielbasiertes Risikomanagementkonzept mit umfassender Berücksichtigung dieser Gerechtigkeitsaspekte im regionalen Risikomanagement unterbreitet. Der Test dieses Konzeptes in Fallbeispielen und Gedanken zu Organisation und Verfahren bei der Festlegung von tolerierbaren Risiken runden die Arbeit ab.
Sprache | deutsch |
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Maße | 160 x 230 mm |
Gewicht | 530 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Reisen ► Globen |
Naturwissenschaften ► Geowissenschaften ► Geografie / Kartografie | |
Schlagworte | Grenzkosten • Naturgefahr • Naturschutz • Risiko • Risikomanagement • Schweiz • Umwelt |
ISBN-10 | 3-7281-3282-9 / 3728132829 |
ISBN-13 | 978-3-7281-3282-6 / 9783728132826 |
Zustand | Neuware |
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