Alles Wissenswerte über Staat, Bürger, Recht (eBook)
608 Seiten
Georg Thieme Verlag KG
978-3-13-244450-8 (ISBN)
1 Staat „Bundesrepublik Deutschland“
Ein funktionsfähiger demokratischer Staat setzt politisch informierte und kritische Staatsbürger voraus. Nur wenn der Einzelne über ein fundiertes Grundwissen verfügt, kann er die richtigen, seiner Überzeugung entsprechenden politischen Entscheidungen treffen.
Es ist deshalb die Aufgabe staatspolitischer Bildung, dieses Wissen bei dem Einzelnen zu schaffen, insbesondere bei jungen Menschen, die die Gesellschaft in der Zukunft gestalten und mitverantworten.
Die Staatsbürgerkunde soll über die reine Wissensvermittlung hinaus eine kritische, fundierte und unvoreingenommene Urteilsfähigkeit bei jungen Menschen erzeugen. Mit diesen Grundlagen können sie gemäß ihres eigenen Gewissens und nach ihrer eigenen Überzeugung mitentscheiden und stellen nicht nur benutzbare Werkzeuge in der Hand der jeweils Regierenden dar.
Letztlich soll es ihnen dadurch ermöglicht werden, in freier Überzeugung die freiheitlich-demokratische Rechtsordnung zu bejahen und dafür einzustehen.
1.1 Wesen eines Staates
Damit man von einem Staat sprechen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein ( ▶ Abb. 1.1).
Bestandteile eines Staats.
Abb. 1.1
1.1.1 Staatsgebiet
Das Staatsgebiet ist ein begrenzter Teil der Erdoberfläche, wobei die Grenzen natürlich (z.B. Wasser) oder vom Menschen festgelegt (politische Staatsgrenzen) sein können. Zu diesem Gebiet zählt sowohl das Erdinnere (wichtig für Rohstoffe) als auch der sich über dem Gebiet befindliche Luftraum.
Bei Küstenstaaten gehören zusätzlich 12 Seemeilen des Meeres (Hoheitsgewässer oder Küstenmeer) zum Staatsgebiet. Daran schließt sich eine Zone von 200 Seemeilen an – die Wirtschaftszone –, innerhalb derer dem Anliegerstaat das alleinige Nutzungsrecht der Meeresschätze zusteht. Schiffe und Flugzeuge gehören auch dann zu dem betreffenden Staatsgebiet, wenn sie sich auf hoher See oder im freien Luftraum befinden.
1.1.2 Staatsvolk
Ein Staat kann nur existieren, wenn in ihm Menschen leben, die sich zu ihm bekennen. Diese Menschen zeichnen sich durch gemeinsame Kultur, Geschichte und vor allem durch die gleiche Staatsangehörigkeit aus.
1.1.2.1 Erwerb der Staatsangehörigkeit
Die Staatsangehörigkeit kann entweder durch das Abstammungsprinzip – wie in der Bundesrepublik Deutschland – oder durch das Territorialprinzip – wie in den USA – erlangt werden ( ▶ Abb. 1.2). In der Praxis sind jedoch meist Mischformen zwischen diesen beiden Prinzipien zu finden.
Beispiel
Staatsangehörigkeit
Wird ein Kind deutscher Eltern in Frankreich geboren, erwirbt es aufgrund des Abstammungsprinzips die deutsche und aufgrund des Territorialprinzips die französische Staatsangehörigkeit (allerdings erst mit seiner Volljährigkeit, wenn es zu diesem Zeitpunkt in Frankreich seinen Wohnsitz hat und seit seinem 16. Lebensjahr dort wohnt). Es hat demnach eine doppelte Staatsangehörigkeit!
Erwerb der Staatsangehörigkeit.
Abb. 1.2
Ein Kind erwirbt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt, wenn ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
In Abweichung von diesem Abstammungsprinzip erwirbt seit dem 1.1.2000 ein in Deutschland geborenes Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit (Territorialprinzip), wenn ein Elternteil seit 8 Jahren rechtmäßig seinen Aufenthalt im Inland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt. In diesem Fall kann das Kind eine doppelte Staatsangehörigkeit haben. Es muss sich mit Vollendung des 18. Lebensjahres entscheiden, ob es die deutsche oder die ausländische Staatsangehörigkeit behalten will. Seit dem 20.12.2014 muss das Kind nicht mehr entscheiden, sondern kann beide Staatsbürgerschaften behalten, wenn es sich bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres entweder 8 Jahre in Deutschland aufgehalten hat oder 6 Jahre eine Schule besucht oder über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss bzw. abgeschlossene Berufsausbildung verfügt.
Speziell die deutsche Staatsangehörigkeit kann außer durch Geburt auch durch Adoption und Einbürgerung erworben werden (Näheres regelt das Staatsangehörigkeitsgesetz).
1.1.3 Staatsgewalt
Die Staatsgewalt wird nur innerhalb des Staatsgebiets ausgeübt (Gebietshoheit). Sie ist erforderlich, um die notwendigen Rechtsnormen zu schaffen und deren Beachtung durchzusetzen bzw. deren Verletzung zu ahnden. Diese „ordnende Gewalt“ wird vor allem durch Polizei und Justiz ausgeübt. Aber auch das Parlament verfügt diesbezüglich über Macht, weil es Gesetze erlassen kann, an deren Beachtung der Einzelne gebunden ist.
1.2 Entstehung der Bundesrepublik Deutschland
1.2.1 Erste Entwicklungen nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs
Mit der bedingungslosen Kapitulation am 8. Mai 1945 war der Krieg, der Zweite Weltkrieg, zu Ende. Deutschland war an der „Stunde Null“ angelangt. Bereits seit 1941 befand sich Deutschland mit den Großmächten USA, Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich (den „Alliierten“) im Kriegszustand. Im Februar 1945 trafen sich die politischen Führer der 3 Hauptalliierten, Franklin D. Roosevelt (USA), Winston Churchill (Großbritannien) und Josef Stalin (Sowjetunion) in Jalta, wo sie Entscheidungen über den Kriegsgegner Deutschland trafen, u. a. die Aufteilung des Reichsgebiets in 4 Besatzungszonen.
Der totale Zusammenbruch hatte zur Folge, dass die Alliierten die oberste Regierungsgewalt übernahmen. Die 4 Siegermächte Sowjetunion, USA, Großbritannien und Frankreich bildeten den Alliierten Kontrollrat mit Sitz in Berlin, in dem je ein Oberbefehlshaber der Siegermächte vertreten war. Weiter wurde die Hauptstadt Berlin in 4 Sektoren aufgeteilt.
In der Konferenz von Potsdam (17.7. bis 2.8.1945) beschlossen die 4 Siegermächte im Potsdamer Abkommen u. a., dass demokratische Parteien zugelassen werden und bis auf Weiteres keine zentrale deutsche Regierung entstehen sollte. Bereits nach dieser Potsdamer Konferenz bildeten sich zum ersten Mal wieder in allen deutschen Ländern demokratische Parteien, nachdem 1933 alle Parteien außer der NSDAP verboten worden waren. So kam es 1946/47 zu den ersten Landtagswahlen und zur Bildung von Landtagen und Landesregierungen. Herausragende Persönlichkeiten waren:
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bei der SPD Kurt Schumacher
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bei der CDU Konrad Adenauer
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bei den Liberalen Theodor Heuss
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bei der SED Walter Ulbricht
Bereits während der Konferenz von Potsdam wurde deutlich, dass die Sowjetunion bestrebt war, ihren Einflussbereich in Europa so weit wie möglich nach Westen auszudehnen. Sie war demzufolge gegen ein einheitliches Deutschland unter selbstständiger Führung. Ungeachtet dieser Absichten hielten die USA an den Bestrebungen des wirtschaftlichen Aufbaus fest und bezogen die westdeutschen Länder (französische, englische und amerikanische Zone) im Juli 1948 in die amerikanische Wirtschaftshilfe des Marshallplans (benannt nach dem damaligen US-Außenminister George Marshall) ein. Diese Bemühungen erfolgten auch aus Gründen ihrer Sicherheit gegenüber den kommunistisch regierten Staaten und ihrer eigenen Wirtschaft.
Zusätzlich zur wirtschaftlichen Vereinigung der unter den Westmächten stehenden Zonen Deutschlands wurde im Sommer 1948 die politische Einigung beschlossen. Die Sowjetunion hingegen ließ die Bildung eines gesamtdeutschen Staates nicht zu, was zur Teilung Deutschlands führte.
Am...
Erscheint lt. Verlag | 7.2.2024 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Pflege ► Pflegemanagement / Qualität / Recht |
Schlagworte | Arbeitsrecht • Arzneimittelrecht • Bestattungswesen • Betäubungsmittelrecht • Betreuung • Betreuungsverfügung • Fallbeispiele • Familienrecht • Gesetzeskunde • Gesetzeskunde Pflege • Gesundheitssystem • Gesundheitssystem Recht • Grundrechte • hell • Infektionsschutz • Kinderkrankenpflege • Kinderkrankenpflege Recht • Lebensmittelrecht • Medizinprodukte • Patientenverfügung • Pflege • Pflegeausbildung • Pflegeausbildung Recht • Pflegeberuf • Pflege Recht • Rechtliche Betreuung • Recht und Organisation • Sozialrecht • Sozialsystem • Sozialsystem Recht • Sozialversicherung • Staatsbürgerkunde • Staatsbürgerkunde Pflege • Staatsbürger- und Gesetzeskunde • Strafrecht • Unterbringungsgesetz • Vorsorgevollmacht • Zivilrecht |
ISBN-10 | 3-13-244450-2 / 3132444502 |
ISBN-13 | 978-3-13-244450-8 / 9783132444508 |
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