Investitionskosten - Finanzierung
Vincentz Network (Verlag)
978-3-86630-287-7 (ISBN)
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Karsten Kienitz berät Träger von Krankenhäusern und Altenhilfeeinrichtungen sowie im Gesundheitsmarkt tätige Investoren bei strategischen und operativen Projekten. Im Beriech der Altenhilfe hat er sich auf die Vorbereitung und das Führen von Pflegesatzverhandlungen und die Beratung zur Refinanzierung investiver Aufwendungen für Altenhilfeeinrichtungen spezialisiert. Weitere Schwerpunktthemen sind das Fördermittelrecht, das Heimordnungsrecht, (sektorenübergreifende) Kooperationen und die Begleitung von Transaktionen im sozialen Bereich.
Demografische Entwicklung, medizinische Flächenversorgung in strukturschwachen Gebieten sowie Fachkräftemangel in der Pflege stellen das Gesundheitswesen in Deutschland immer wieder vor große Herausforderungen. Um sich diesen zu stellen müssen Kliniken, Kostenträger und weitere Dienstleister im Gesundheitsbereich ihre bisherigen Geschäftsprozesse überdenken und neue Strukturen entwickeln. Mit dem „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz)“ hat die Bundesregierung erste Schritte unternommen, um sich den Herausforderungen unserer Zeit zu stellen. Insbesondere sollen Anreize für Infrastrukturverbesserungen auf dem deutschen Gesundheitsmarkt geschaffen werden. Während in China durch E-Health (z.B. Pflegeroboter) versucht wird, den Mangel an Pflegekräften zu kompensieren, geht man in Deutschland durchaus sympathischere Wege: Durch das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II) will der Gesetzgeber die Pflegesituation verbessern. 2016 sind bereits einige Regelungen in Kraft getreten, wie beispielsweise der Anspruch auf Pflegeberatung für pflegende Angehörige. Am 1. Januar 2017 folgen weitere Neuerungen. So wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert und der Anspruch auf Pflege für demente Patienten verbessert. Experten sind sich sicher, dass der ambulante Sektor in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen wird, nach dem Grundsatz: „ambulant vor stationär“. Das Gesetz wird sich daher auch auf die ambulante Versorgung in Deutschland auswirken. Das Aufgabenspektrum der ambulanten Pflege wird erweitert und Pflegedienste haben zukünftig pflegerische Betreuungsmaßnahmen anzubieten. Um dem vermehrten Pflegebedarf Rechnung tragen zu können, müssen nachhaltige Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt und geklärt werden. Ein schneller Überblick über die Rahmenbedingungen ist jedoch kaum möglich, da die maßgeblichen Vorschriften im Wesentlichen auf Ebene der Bundesländer geregelt sind und sich oftmals eine für die Betroffenen nur schwer erkenn- und einschätzbare Verwaltungspraxis entwickelt hat. Der vorliegende Leitfaden soll dem Leser eine Orientierung in dieser komplexen Materie ermöglichen, indem wesentliche Vorgaben zu Fördermöglichkeiten, zur Umlage der nicht geförderten investiven Aufwendungen sowie raumbezogene heimordungsrechtliche Vorgaben für stationäre Altenhilfeeinrichtungen und für ambulante Wohnformen zusammengefasst und erörtert werden. Prof. Dr. Volker Penter Partner, Leiter Gesundheitswirtschaft KPMG AG
Demografische Entwicklung, medizinische Flächenversorgung in strukturschwachenGebieten sowie Fachkräftemangel in der Pflege stellen das Gesundheitswesenin Deutschland immer wieder vor große Herausforderungen.Um sich diesen zu stellen müssen Kliniken, Kostenträger und weitere Dienstleisterim Gesundheitsbereich ihre bisherigen Geschäftsprozesse überdenkenund neue Strukturen entwickeln.Mit dem "Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen imGesundheitswesen (E-Health-Gesetz)" hat die Bundesregierung erste Schritteunternommen, um sich den Herausforderungen unserer Zeit zu stellen. Insbesonderesollen Anreize für Infrastrukturverbesserungen auf dem deutschen Gesundheitsmarktgeschaffen werden.Während in China durch E-Health (z.B. Pflegeroboter) versucht wird, denMangel an Pflegekräften zu kompensieren, geht man in Deutschland durchaussympathischere Wege: Durch das neue Pflegestärkungsgesetz (PSG II)will der Gesetzgeber die Pflegesituation verbessern. 2016 sind bereits einigeRegelungen in Kraft getreten, wie beispielsweise der Anspruch auf Pflegeberatungfür pflegende Angehörige. Am 1. Januar 2017 folgen weitere Neuerungen.So wird der Pflegebedürftigkeitsbegriff neu definiert und der Anspruchauf Pflege für demente Patienten verbessert.Experten sind sich sicher, dass der ambulante Sektor in Zukunft weiter anBedeutung gewinnen wird, nach dem Grundsatz: "ambulant vor stationär".Das Gesetz wird sich daher auch auf die ambulante Versorgung in Deutschlandauswirken. Das Aufgabenspektrum der ambulanten Pflege wird erweitertund Pflegedienste haben zukünftig pflegerische Betreuungsmaßnahmenanzubieten.Um dem vermehrten Pflegebedarf Rechnung tragen zu können, müssennachhaltige Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten aufgezeigt und geklärtwerden.Ein schneller Überblick über die Rahmenbedingungen ist jedoch kaum möglich,da die maßgeblichen Vorschriften im Wesentlichen auf Ebene der Bundesländergeregelt sind und sich oftmals eine für die Betroffenen nur schwererkenn- und einschätzbare Verwaltungspraxis entwickelt hat. Der vorliegendeLeitfaden soll dem Leser eine Orientierung in dieser komplexen Materie ermöglichen,indem wesentliche Vorgaben zu Fördermöglichkeiten, zur Umlageder nicht geförderten investiven Aufwendungen sowie raumbezogene heimordungsrechtlicheVorgaben für stationäre Altenhilfeeinrichtungen und für ambulanteWohnformen zusammengefasst und erörtert werden.Prof. Dr. Volker PenterPartner, Leiter Gesundheitswirtschaft KPMG AG
Erscheinungsdatum | 11.01.2017 |
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Reihe/Serie | Altenheim | REIHE MANAGEMENT TOOLS |
Verlagsort | Hannover |
Sprache | deutsch |
Maße | 170 x 240 mm |
Gewicht | 510 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Pflege |
Schlagworte | Altenheim • Finanzierung • Investitionskosten • Krankenpflege und Krankenpflegehilfe • Länderheimgesetze • Pflege |
ISBN-10 | 3-86630-287-8 / 3866302878 |
ISBN-13 | 978-3-86630-287-7 / 9783866302877 |
Zustand | Neuware |
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