Gesunde Ernährung für Demenz-Patienten. Empfehlungen für stationäre Pflegeeinrichtungen
Diplomica (Verlag)
978-3-95934-926-0 (ISBN)
Im Rahmen dieses Buches wird der Frage nachgegangen, wie sich die aktuelle Nahrungs- und Nahrstoffaufnahme bei demenziell erkrankten Menschen in stationären Pflegeheimen darstellt und welche Maßnahmen erforderlich sind, um den tatsächlichen Bedarf der Menschen sicherzustellen und decken zu können.
Textprobe:
Kapitel 4.1 Medizinischer Dienst der Krankenkassen (MDK)/ Medizinischer Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS):
Der MDK ist eine Gemeinschaftseinrichtung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, welche in fast jedem Bundesland als eigenständige Arbeitsgemeinschaft organisiert ist. Ausnahmen bezüglich der Eigenständigkeit gibt es in Nordrhein Westfalen, Berlin, Brandenburg sowie in Hamburg und Schleswig-Holstein. Der MDK führt im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen Überprüfungen durch, welche das Ziel verfolgen und dazu beizutragen, dass den Pflegebedürftigen ein hohes Maß an Lebensqualität erhalten bleibt. Überprüft wird unter anderem, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Darüber hinaus führt der MDK-Begutachtungen von Pflegebedürftigen für die Kranken- und Pflegeversicherung durch. Die Ergebnisse der Überprüfung und somit die von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und ihre Qualität werden in Form von Noten bewertet und im Internet und durch Aushang in der Pflegeeinrichtung veröffentlicht (MDK, undatiert).
Die jährliche Überprüfung sieht das Pflege-Weiterentwicklungsgesetz vor, welches zum 1. Juli 2008, in
115 Abs. 1a in Kraft getreten ist. Prüfer des MDK sind überwiegend berufserfahrene Pflegefachkräfte sowie weitergebildete Auditoren (MDK, undatiert). Des Weiteren überprüft der MDK die Umsetzung sowie das Fortführen von Richtlinien in den Einrichtungen. Die Richtlinien und Rahmenbedingungen sind durch Qualitätsprüfungsrichtlinien (QPR) verbindlich festgesetzt. Werden im Rahmen der Überprüfung Pflegefehler festgestellt, wie z. B. Mangelernährung oder Exsikkose, ist der MDK verpflichtet, den Bericht ebenso an die Heimaufsichtsbehörde zu versenden und gegebenenfalls aufsichtsrechtliche Maßnahmen einzuleiten (MDS, 2014b; MDK Baden Württemberg, 2007).
Die Prüfungskriterien des MDK sind in den oben bereits genannten QPR genau definiert. Die einmal jährlich stattfindende Regelprüfung umfasst die Überprüfung des Pflegezustandes der Bewohner sowie die Betreuungs- und Pflegemaßnahmen. Als Prüfinstrumente dienen standardisierte und differenzierte Erhebungsbogen, welche in zwei Abschnitte gegliedert sind. Begonnen wird mit der Überprüfung der Einrichtung. Daran an schließt sich die Begutachtung der Bewohner. Das Thema Verpflegung wird in der Prüfung besonders thematisiert. So wird unter anderem überprüft, ob der Speiseplan gut lesbar ist oder auch, ob das Speiseangebot abwechslungsreich und bedarfsgerecht gestaltet wird. Auch wird geschaut, ob die Bewohner die Möglichkeit haben, bei den Speisen zu wählen und ob Diätkost bzw. Wunschkost angeboten wird. Des Weiteren wird überprüft, ob es ein bedarfsgerechtes Speisenangebot für Menschen mit Demenz gibt und ob die Darbietung der Verpflegung sich an den individuellen Fähigkeiten der Bewohner orientiert, z. B. passierte Nahrung oder klein geschnitten nur wirklich dann, wenn es zwingend erforderlich ist. Ferner wird auch der Blick darauf gerichtet, ob es für Bewohner mit Schluckstörungen bedarfsgerechte Speisen gibt und ob sich die Portionsgrößen an individuellen Wünschen der Bewohner orientieren. Ein besonderer Fokus liegt bei der Überprüfung darauf, ob spezielle Maßnahmen ergriffen werden, wenn außergewöhnliche Unregelmäßigkeiten auftreten, wie z. B. die Gefahr einer Mangelernährung, einer massiven Gewichtsabnahme oder Exsikkose. So wird u.a. überprüft, ob Regelungen zur Vermeidung von Mangelernährung und Exsikkose existieren oder auch ob mindestens drei Haupt- und zwei Zwischenmahlzeiten angeboten werden und die Abstande zwischen der letzten Mahlzeit am Abend und der Ersten am Morgen nicht mehr als zwölf Stunden betragen bzw. bei demenziell Erkrankten und Diabetikern nicht mehr als zehn Stunden. Auch die Räumlichkeiten und Atmosphäre werden überprüft, in denen die Mahlzeiten angeboten und eingenommen werden (Medizinischer Dienst
Erscheinungsdatum | 12.05.2016 |
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Zusatzinfo | 15 Abb. |
Sprache | deutsch |
Maße | 156 x 6 mm |
Gewicht | 156 g |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Gesundheitsfachberufe ► Diätassistenz / Ernährungsberatung |
Medizin / Pharmazie ► Pflege | |
Schlagworte | Alzheimer • Demenz • Gesunde Ernährung • Gewichtsverlust • Malnutrition • Mangelernährung • Nährstoffaufnahme • Pflegeheim • Unterernährung |
ISBN-10 | 3-95934-926-2 / 3959349262 |
ISBN-13 | 978-3-95934-926-0 / 9783959349260 |
Zustand | Neuware |
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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