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Weiterbildungsnormen der Ärztekammern auf dem rechtlichen Prüfstand

Buch | Softcover
VII, 60 Seiten
1989
Springer Berlin (Verlag)
978-3-540-50880-9 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Weiterbildungsnormen der Ärztekammern auf dem rechtlichen Prüfstand - Gunther Schwerdtfeger
CHF 76,95 inkl. MwSt
Mit BeschluB vom 15.4.1988 hat der Vorstand der Bundesarztekammer nach Beratung in der "Standigen Konferenz Weiterbildung" (neue) "Richtlinien tiber den Inhalt der Weiterbildung in Gebieten, Teilgebieten und Bereichen" beschlossen. In diesen Richtlinien werden fUr bestimmte Untersuchungsmethoden der Inneren Medizin Mindestuntersuchungszahlen festgeschrieben. Nachfolgend wird untersucht, ob es rechtmaBig ist, wenn die Landesarztekammern die Richtlinien insoweit fUr ihren Bereich in Kraft setzen. Nach den Heilberufsgesetzen/Kammergesetzen/ Arztekammergesetzen der Lander obliegt das Weiterbildungswesen (Weiterbildung zum Gebietsarzt/ "Facharzt") den Arztekammern. Vor allem wegen des "Facharztbeschlusses" des Bundesverfassungsge richts vom 09.5.1972 (BVerfGE 33, 125) enthalten die Heilberufsgesetze/Kammer gesetze/ Arztekammergesetze gewisse rechtliche Vorgaben, welche von Gesetz zu Gesetz so gut wie identisch sind. NAheres zu diesen Vorgaben nachfolgend im 1. Teil der Arbeit. Zusammenstellung der einschlAgigen Landesgesetze bei Helmut Narr, Arztliches Berufsrecht, 2. AutI., Stand: Januar 1988, Rn 308. [Nachfolgend wird das Niedersachsische Kammergesetz fUr die Heilberufe (NHKG) in der Fassung vom 30.5.1980 (GVBl. S. 193) zitiert.] 1m Rahmen ihrer Vorgaben ermachtigen die Landesgesetze die Arztekammern, Weiterbildungsordnungen als Satzungen zu erlassen (
43 NHKG). Satzungsgeber ist die Kammerversammlung/Vertreterversammlung, das von den kammerangehorigen Arzten gewahlte demokratische Organ der Arztekammer (
24 I Nr. 1 NHKG). Die Arztekammern haben sich zur "Bundesarztekammer (Arbeitsgemeinschaft der westdeutschen Arztekammern)" zusammengeschlossen. Aufgabe der Bundesarzte kammer ist u. a., "auf eine moglichst einheitliche Regelung der arztlichen Berufspflich ten und der Grundsatze fUr die arztliche Tatigkeit auf allen Gebieten hinzuwirken". So
211 dar Satzung dar Bundes4rztekammer in der yom Deutschen Arztetag 1985 beschlossenen Fassung.

Einführung.- 1. Teil: Die gesetzlichen Vorgaben für die Ausgestaltung der Weiterbildung durch die Ärztekammern.- I. Gegenstände der Weiterbildung.- II. Intensität der Weiterbildung.- III. Dauer der Weiterbildung.- 2. Teil: Satzungsvorrang und Satzungsvorbehalt.- I. Rechtscharakter und Wirkungen von Vorstandsrichtlinien über den Inhalt der Weiterbildung.- II. Satzungsvorrang.- III. Satzungsvorbehalt.- 3. Teil: Methodische Anforderungen an das "innere" Verfahren zur Festsetzung von Mindestuntersuchungszahlen.- I. Methodische Anforderungen und methodische Defizite.- II. Hinreichende Methodik der Entscheidungsfindung als Gebot des Rechts.- III. Ergebnis.- 4. Teil: Mindestuntersuchungszahlen als intensiver Eingriff in die Berufsfreiheit.- I. Intensität des Eingriffs.- II. Parlamentsvorbehalt ("Facharztbeschluß").- III. Materiellrechtliche Grenzen für eine zeitliche Verlängerung der Weiterbildung aus Art. 12 I GG (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit/Proportionalität).- IV Herausnahme der Endoskopie aus der Regelweiterbildung als Ausweg?.- Zusammenfassung in Thesen.

Erscheint lt. Verlag 29.5.1989
Reihe/Serie MedR Schriftenreihe Medizinrecht
Zusatzinfo VII, 60 S.
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 170 x 244 mm
Gewicht 157 g
Themenwelt Medizin / Pharmazie Medizinische Fachgebiete
Recht / Steuern EU / Internationales Recht
Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Medizinrecht
Schlagworte Ärzte • Ärztekammer • Ärztliche Weiterbildung • Arzt (Mediziner); Recht • Arzt; Recht • Berufsbildung • Berufsrecht • Endoskopie • Facharzt • Gesundheitsstrukturgesetz • Untersuchung
ISBN-10 3-540-50880-5 / 3540508805
ISBN-13 978-3-540-50880-9 / 9783540508809
Zustand Neuware
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