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Schönwalder Journal (eBook)

Historische Ereignisse aus Schönwalde - in memoriam Maria Brandt, Heft 4

Hanns-Eckard Sternberg (Herausgeber)

eBook Download: EPUB
2024
112 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7583-8147-8 (ISBN)

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Schönwalder Journal -
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Schönwalder Journal Rund um den Alten Fritz Historische Ereignisse aus Schönwalde - in memoriam Maria Brandt, Heft 4

Aus der Weimarer Republik

Nochmals Straße nach Bernau

Zu Beginn der Zwanzigerjahre war die Straße nach Bernau und damit zum Ortsteil Gorinsee fertiggestellt. Aber noch eine geraume Weile mussten sich die Behörden und Gerichte mit dem Thema Straßenbau beschäftigen.

Der Kreistag hatte festgelegt, dass die benötigten Flächen für den Straßenverlauf durch die Anlieger ohne Anspruch auf materielle Entschädigung abgetreten werden sollten. Dass das nicht unbedingt auf die Einsicht der Betroffenen gestoßen ist, zeigt nachfolgendes Schreiben des damaligen Kreis-Ausschusses. Wie die Angelegenheit gelöst worden ist, darüber gibt es leider bisher noch keine Belege.

Kreis=Ausschuß

des Kreises Niederbarnim

Tageb. Nr. IV 1/1245

Berlin NW. 40, den 14. Juni 1921

Friedrich Karl=Ufer 5.

Von Ihrem Grundstück Schönwalde Grundbuch Band IV/116 sind die Flächen Kartenblatt 4 Parzelle zu 160 (aus 24) von 107 qm 82 etc.

" 4 " " (" 25) " 51 qm

zur Chaussee Schönwalde-Bernau verwendet worden. Nach den Bestimmungen des Kreistages vom 1. Dezember 1873/7. September 1876 sollen die Gemeinden und An den Landwirt Herrn M. P. in Schönwalde.

Abschrift zur Kenntnis.

Sie werden ersucht an dem Termin teilzunehmen und auch noch einen Schöffen dazu einzuladen.

Der Vorsitzende, Landpat.

I. A.

(Unterschrift)

An den Herrn
Gemeindevorsteher
in Schönwalde

Grundbesitzer den zum Ausbau erforderlichen Boden unentgeltlich abtreten, weil sie erhebliche Vorteile von dem Bau haben.

Zu dem Auflassungstermin am 7. d. Mts. vor dem Amtsgericht Pankow waren Sie nicht erschienen. Sie haben die Auflassung abgelehnt mit dem Hinweis, dass Sie Entschädigung für den abzutretenden Land beanspruchen.

Es soll nun nochmals ein Ortstermin im Gemeindeamt Schönwalde am Montag, den 23. Juli 1921 vormittags 10 Uhr durch den Kreisausschuss-Obersekretar Krüger unter Zuziehung des Gemeindevorstehers zu Schönwalde abgehalten werden, zu dem hiermit Ihre Vorladung erfolgt.

Abb. 6: Der alte Bahnhof in unseren Tagen Foto: Hanns-Eckard Sternberg

Abb. 7: Der alte Schönwalder Bahnhof nach einer Bleistiftzeichnung von Magda Czerwon

1922 — Nur ein einziges massives
Haus in der Siedlung Gorinsee

Eingang eines Schreibens aus dem Landratsamt: 19.01.1922
Auf den Bericht vom 30. Dezember – Nr. 402.

Nach Mitteilung des Gemeindevorstehers in Schönerlinde ist diese Gemeinde nach wie vor bereit, über die Ausgemeindung der Kolonie Gorinsee zu verhandeln, wobei vorausgesetzt wird, dass dortseits für den der Gemeinde Schönerlinde entstehenden Steuerausfall eine angemessene Entschädigung gewährt wird, entsprechend dem Vorteil, der dortiger Gemeinde aus der Eingemeindung erwächst.

Die Gemeinde Schönerlinde sieht einem dortigen Angebot entgegen und will sich darauf entschliessen, ob sie zustimmt oder weitergehende Forderungen zu stellen hat. Hiernach scheint mir für die Einleitung von Einigungsverhandlungen der Zeitpunkt noch nicht gekommen zu sein, da es an den erforderlichen Unterlagen (Angebot, Forderung, beiderseitige Berechnungen) fehlt. Ich empfehle, der Gemeinde Schönerlinde ein Angebot zu machen, das den Verhältnissen Rechnung trägt. Falls trotzdem eine Einigung nicht zu erzielen ist, bin ich gern bereit, in der gewünschten Weise zu vermitteln, natürlich auf einer Grund-lage, die die beiderseitigen Interessen berücksichtigt.

Die Rechtslage ist im übrigen die gleiche wie bei den Ausbauten Schönerlinde (Verfügung vom heutigen Tage – I 4/21). Wie ich mich überzeugt habe, besteht die Kolonie Gorinsee aus einem einzigen massiven Bau aus älterer Zeit (Gastwirtschaft). Ein vor Jahren für das Gelände aufgestellter Bebauungsplan wird jetzt vom Baupolizeiamt nachgeprüft.

Die vorhandenen Lauben gelten als Nebenanlagen und dürfen als solche nicht bewohnt werden. Es soll z.Zt. nur ein Schulkind in Betracht kommen, das gastweise die Schule in Schönwalde besucht. Unter diesen Umständen lässt sich die Umgemeindung gegen den Willen der Gemeinde nicht durchführen.

I. A. (Unterschrift) Regierungsassessor.

An den Herrn Gemeindevorsteher In Schönwalde

Ausbauten von Schönerlinde – eine vergebliche Bemühung, sie umzugemeinden

Eine gewisse Unlogik liegt schon in der besonderen Lage einiger Wohnhäuser in unserem Ort, die gar nicht zum eigentlichen Schönwalde gehören, aber oft als zugehörig angesehen werden. Sie gehören als Ausbauten zu der Nachbargemeinde Schönerlinde.

Zu Beginn der Zwanzigerjahre des vorigen Jahrhunderts wurde von betroffenen Personen der Wunsch geäußert, nach Schönwalde umgemeindet zu werden.

Am 21.1.22 erhielt der Gemeindevorsteher von Schönwalde daraufhin folgende Antwort:

Auf den Bericht vom 30. Dezember – Nr. 407. –

Hinsichtlich der Ausgemeindung der Ausbauten Schönerlinde nach Schönwalde ist, wie der Gemeindevorsteher von Schönerlinde ausdrücklich erklärt hat, keine Einigung zu erzielen, weil die Gemeinde Schönerlinde das Verbleiben der Ausbauten in ihrem Bezirk als Lebensfrage betrachtet. Die Gemeinde sei auf allen anderen Seiten von Rieselland umgeben und die Entwicklungsmöglichkeit weise deshalb nach Schönwalde hin. Wie bereits in der Verfügung vom 22. Juni v. Js. – I 4/3755 – hervorgehoben wurde, lässt sich bei dem jetzigen Rechtszustande die Umgemeindung gegen den Willen der Gemeinde Schönerlinde nur durchführen, sofern infolge örtlich verbundener Lage der Grundstücke mir der dortigen Gemeinde ein erheblicher Widerstreit der kommunalen Interessen entstanden ist, dessen Ausgleichung auch durch die Bildung von Zweckverbänden nicht zu erreichen ist. Diese Voraussetzung ist als gegeben nicht nachgewiesen und nach dem Schriftwechsel offensichtlich auch nicht nachweisbar. Die von den Eigentümern geschilderten Verhältnisse liegen mehr und weniger überall dort vor, wo Gemeinden mit bebauten Teilen aneinander grenzen. Schwierigkeiten hinsichtlich des Schulbesuchs könnten durch gastweise Zuweisung behoben werden. Ich sehe deshalb von der Weiterverfolgung der Umgemeindungsanträge als aussichtslos ab und ersuche, die in Betracht kommenden Eigentümer in diesem Sinne zu verständigen.

(Unterschrift) Regierungsassessor

An

den Herrn Gemeindevorsteher

in Schönwalde

Ersterwähnung des Namens von
Schönwalde
von Paul Ehlert, Berlin-Friedrichshagen (aus

„Kalender für den Kreis Niederbarnim“, 1930)

Als Auftakt zur Errichtung der drei eben genannten Dörfer (Neu-Zittau, Friedrichshagen, Schönwalde, Red.) will der Kriegsrat Pfeiffer dem König schon im Jahre 1752 einen Vorschlag unterbreitet haben, der aber nicht zu finden war; um die Angelegenheit wieder anzuregen, berichtete er dann unterm 9. Dezember 1752 an den König wegen des Bier- und Branntweindebits (Ausschank, Red.) von drei Spinnerdörfern und erhält darauf die Kabinettsorder aus Potsdam vom 10. Dezember 1752: „Da nach Eurem Bericht v. 9. d. M. wegen der auf das künftige Jahr von Mir approbirten Spinner=Etablissements eines derselben aus 100 Familien bestehendes Dorf, nur eine Meile von Bernau, 2 aber mit dem gerechnet, so in diesem Jahr etabliret, in der Gegend von Cöpenik zu liegen kommt; So bin ich gantz wohl zufrieden, daß der Bier= und Branntweindebit in diesen Dörfern, denen Städten Bernau und Cöpenik zu ihrer beßern Aufnahme gewidmet, und zugelegt werden möge. Potsdam, den 10. Dez. 1752. Fch.“

Hierauf zeigte Pfeiffer der Kammer sogleich unterm 11.12.1752 aus Berlin an, daß das neue Dorf bei Schönerlinde, namens Schönewalde zu Bernau und dagegen Neu=Zittau und Friedrichsgnade (aber dann doch Friedrichshagen genannt) nach Cöpenik gehören sollen; was dem Steuerrat Riethe communicirt wird. Pfeiffer hat also durch obiges Schreiben dem Orte zum erstenmal seinen Namen gegeben.

Aus Schönwaldes Chronik
von Hanns-Eckard Sternberg, Schönwalde

In Schönwaldes Chronik zu blättern, macht nicht nur Sinn, sondern sorgt manchmal auch für den klärenden Aha-Effekt. Was hat es eigentlich mit dem alten Bahnhofsgebäude auf sich? Was wird aus ihm? Betreiber des Gebäudes, meist als Gaststätte genutzt, hat es immer wieder gegeben. Wem gehört das Gelände, der NEB (Niederbarnimer Eisenbahn AG) oder der Gemeinde oder ist es privat? Man hört ja so einiges über die Pläne der NEB und vielleicht wird Schönwalde einst ein Ort mit zwei Bahnhöfen? Ha, welches Dorf kann eine solche Verkehrsanbindung schon vorweisen? „Schönwalde-Ost, umsteigen nach Berlin-Gesundbrunnen in 500 m von Schönwalde-West“, heißt es dann.

So wird seit reichlich zwei Jahren der alte und wohl bald auch neue Bahnhof...

Erscheint lt. Verlag 5.1.2024
Reihe/Serie Schönwalder Journal
Schönwalder Journal
Sprache deutsch
Themenwelt Literatur Biografien / Erfahrungsberichte
Schlagworte Erinnerung an eine Persönlichkeit des Ortes • Erinnerungen an Ereignisse im Dorfalltag • Geschichte eines Ortes in Brandenburg • Geschichtliche Ereignisse • Heimatgeschichte
ISBN-10 3-7583-8147-9 / 3758381479
ISBN-13 978-3-7583-8147-8 / 9783758381478
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