Erinnerung an das Recht
Der Streit um die Nachrüstung auf den Straßen und vor den Gerichten
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Im Streit um die Stationierung der Mittelstreckenraketen in den 80er Jahren erlebte Deutschland mit massenhaften Blockaden von Militäreinrichtungen und einer auffälligen Unsicherheit der höchsten Gerichte in der Beurteilung von derlei Aktionen eine innenpolitische Krise. Werner Offenloch schildert aus der Sicht eines für die Blockaden in Mutlangen zuständigen Amtsrichters die Ereignisse und stellt die von ihm als Richter vertretene Position dar. Er geht davon aus, daß juristische Aussagen nur möglich sind, wenn man sich des transzendentalen Charakters des Begriffs des Rechts bewußt bleibt.
Im Streit um die Nachrüstung der 80er Jahre erlebte die Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund einer sich zuspitzenden Konfrontation im Ost-West-Verhältnis ihre wohl schwerste innenpolitische Krise. Mit Billigung vieler, darunter auch Politiker der Grünen, kam es über Jahre hinweg an verschiedenen Orten zu zahlreichen Blockaden von Militäreinrichtungen durch Nachrüstungsgegner. Trotz des Laepple-Urteils des BGH vom Jahr 1969, das in einer Blockade eine Nötigung nach
240 StGB gesehen hat, waren sich die Gerichte im Falle der Nachrüstungsblockaden zunehmend über deren Strafbarkeit uneinig, woran auch die mehrmalige Befassung des BGH und des BVerfG mit dieser Frage zunächst nichts änderte - bis schließlich das BVerfG 1995 mit einer Mehrheit von nur einer Stimme die Bejahung der Strafbarkeit als verfassungswidrig verwarf. Werner Offenloch schildert aus der Sicht eines für die Blockaden in Mutlangen zuständigen Amtsrichters das teilweise dramatische Geschehen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Der Autor geht davon aus, daß juristische Aussagen nur möglich sind, wenn man sich des transzendentalen Charakters des Begriffs des Rechts, d.h. der Bedingungen seiner Möglichkeit, bewußt bleibt.
Im Streit um die Nachrüstung der 80er Jahre erlebte die Bundesrepublik Deutschland vor dem Hintergrund einer sich zuspitzenden Konfrontation im Ost-West-Verhältnis ihre wohl schwerste innenpolitische Krise. Mit Billigung vieler, darunter auch Politiker der Grünen, kam es über Jahre hinweg an verschiedenen Orten zu zahlreichen Blockaden von Militäreinrichtungen durch Nachrüstungsgegner. Trotz des Laepple-Urteils des BGH vom Jahr 1969, das in einer Blockade eine Nötigung nach
240 StGB gesehen hat, waren sich die Gerichte im Falle der Nachrüstungsblockaden zunehmend über deren Strafbarkeit uneinig, woran auch die mehrmalige Befassung des BGH und des BVerfG mit dieser Frage zunächst nichts änderte - bis schließlich das BVerfG 1995 mit einer Mehrheit von nur einer Stimme die Bejahung der Strafbarkeit als verfassungswidrig verwarf. Werner Offenloch schildert aus der Sicht eines für die Blockaden in Mutlangen zuständigen Amtsrichters das teilweise dramatische Geschehen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht. Der Autor geht davon aus, daß juristische Aussagen nur möglich sind, wenn man sich des transzendentalen Charakters des Begriffs des Rechts, d.h. der Bedingungen seiner Möglichkeit, bewußt bleibt.
Geboren 1937; 1967 Promotion; langjähriger Zivil- und Strafrichter, mit zeitweiligen Tätigkeiten in der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und universitären Lehre; seit 2002 im Ruhestand.
Verlagsort | Tübingen |
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Sprache | deutsch |
Maße | 145 x 225 mm |
Gewicht | 322 g |
Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
Recht / Steuern ► Öffentliches Recht | |
Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
Schlagworte | Blockade • HC/Recht/Öffentliches Recht, Verwaltungsrecht, Verfassungsprozessrecht • Nachrüstung • Nötigung • Strafrecht • Verfassungsrecht |
ISBN-10 | 3-16-148680-3 / 3161486803 |
ISBN-13 | 978-3-16-148680-7 / 9783161486807 |
Zustand | Neuware |
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