Schwedisches historisches Recht
Vier Einblicke ins Mittelalter und in die Frühe Neuzeit
Seiten
Vom Landschaftsrecht Upplands 1296 bis zur Entwicklung des modernen schwedischen Staates im 17. Jahrhundert
Diese Studie nimmt vier Regionen Schwedens in den Blick und zeigt die Besonderheiten des schwedischen historischen Rechts: Das Landschaftsrecht Upplands vom 2. Januar 1296 erneuerte das dortige Recht durch kanonisches Recht und stellte das oberschwedische Kirchenrecht von Södermanland, Närke, Västmanland und Hälsingeland an die Spitze der Zeit. Die Rechtslage der Frauen wird anhand römischen und kanonischen Rechts dargestellt. Nach kirchlicher Ansicht waren Frauen (weil biblisch später als der Mann geschaffen) nur mit minderen Rechten ausgestattet, so dass sie nicht am Thing beteiligt waren und nur als beschränkt geschäftsfähig galten. Nach der dänischen Eroberung Gotlands von 1346 galt zwar zunächst sein altes Recht weiter, doch engten im 15. und 16. Jahrhundert zwei dänische Gesetze seine bisherige Handlungsfreiheit ein, weil die dänischen Könige von Volkskönigen zu absolutistischen Herrschern geworden waren. Erst der Frieden von Brömsebro vom 13./23. August 1645 beendete den Krieg zwischen Schweden und Dänemark und verlieh Gotland wieder schwedisches Recht. Im 17. Jahrhundert verwandelten Gustav Adolf und Axel Oxenstierna Schweden zum modernen Staat, banden den Adel in die staatliche Verwaltung ein und erhoben den Reichsrat zur Übergangsregierung bei fehlender königlicher Erbfolge, um den Staat zu stabilisieren.
Diese Studie nimmt vier Regionen Schwedens in den Blick und zeigt die Besonderheiten des schwedischen historischen Rechts: Das Landschaftsrecht Upplands vom 2. Januar 1296 erneuerte das dortige Recht durch kanonisches Recht und stellte das oberschwedische Kirchenrecht von Södermanland, Närke, Västmanland und Hälsingeland an die Spitze der Zeit. Die Rechtslage der Frauen wird anhand römischen und kanonischen Rechts dargestellt. Nach kirchlicher Ansicht waren Frauen (weil biblisch später als der Mann geschaffen) nur mit minderen Rechten ausgestattet, so dass sie nicht am Thing beteiligt waren und nur als beschränkt geschäftsfähig galten. Nach der dänischen Eroberung Gotlands von 1346 galt zwar zunächst sein altes Recht weiter, doch engten im 15. und 16. Jahrhundert zwei dänische Gesetze seine bisherige Handlungsfreiheit ein, weil die dänischen Könige von Volkskönigen zu absolutistischen Herrschern geworden waren. Erst der Frieden von Brömsebro vom 13./23. August 1645 beendete den Krieg zwischen Schweden und Dänemark und verlieh Gotland wieder schwedisches Recht. Im 17. Jahrhundert verwandelten Gustav Adolf und Axel Oxenstierna Schweden zum modernen Staat, banden den Adel in die staatliche Verwaltung ein und erhoben den Reichsrat zur Übergangsregierung bei fehlender königlicher Erbfolge, um den Staat zu stabilisieren.
Dieter Strauch ist Prof. em. für Bürgerliches Recht, Deutsche und Nordische Rechtsgeschichte der Universität zu Köln.
Erscheinungsdatum | 06.07.2022 |
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Reihe/Serie | Rechtsgeschichtliche Schriften ; Band 033 |
Verlagsort | Köln |
Sprache | deutsch |
Maße | 160 x 235 mm |
Gewicht | 682 g |
Themenwelt | Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte |
Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
Schlagworte | Gotland Mittelalter und Frühe Neuzeit • Gutalagen • Schwedische Frauenrechte und kanonisches Recht • Schwedische Frauenrechte und römisches Recht • Schwedisches historisches Recht • Schwedische Staatsreform 1611-1654 • Uppland Mittelalter • Upplandslagen • Uppsala |
ISBN-10 | 3-412-52545-6 / 3412525456 |
ISBN-13 | 978-3-412-52545-3 / 9783412525453 |
Zustand | Neuware |
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