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Wappen Sachsen-Anhalt -  Andreas Janek

Wappen Sachsen-Anhalt (eBook)

Wunderbare Wappenwelt
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2020 | 1. Auflage
106 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7504-6725-5 (ISBN)
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Es handelt sich um eine ausführliche Beschreibung der Geschichte des Landeswappens von Sachsen-Anhalt.

Seit seiner Jugendzeit versucht Andreas Janek, Stimmungen, Gefühle, Beobachtungen und Eindrücke in eine lyrische Form zu bringen.

Abb. 642: Zeichnung des Wappens von Anhalt nach der Gouache von Lucas Cranach d. J. aus dem Jahre 1541 (Dessau, Anhaltische Landesbücherei).

Abb. 643: Das Wappen der Fürsten von Anhalt ab etwa 1541. Im Gegensatz zur Abb. 642 wird hier das Stammwappen im Herzschild gezeigt.

Abb. 644: Zeichnung des Wappens der Fürsten von Anhalt nach seiner Darstellung bei Johann Siebmacher aus dem Jahre 1605.

Abb. 645: Das Wappen des Fürstentums Anhalt-Zerbst nach 1689.

Abb. 646: Eine Variante des ab 1689 von den Fürsten von Anhalt verwendeten Wappens.

Abb. 647: Das von 1692 bis 1812 verwendete Wappen der Fürsten von Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym.

Abb. 648: Umzeichnung des Vollwappens von Anhalt auf einem 1696 geprägten Silbertaler. Mit Heraldik haben solche im Schild überladenen und mit sechs Helmen überladenen Wappen nur noch rudimentär zu tun.

Abb. 649: Darstellung des sogenannten Großen Wappens des Herzogtums Anhalt mit zwölf Feldern, sieben Helmen und zwei Bären als Schildhalter in der Deutschen Wappenrolle von Hugo Gerhard Ströhl (Tafel XIII) aus dem Jahre 1897.

Abb. 650: Das von 1863 bis 1918 verwendete sogenannte Kleine Wappen des Herzogtums Anhalt zeigt das Stammwappen mit halbem Adler und Rautenkranzwappen unter der anhaltischen Herzogskrone.

Bei den Fürsten von Anhalt-Zerbst schwoll das Wappen nun sogar auf 16 Felder an (Abb. 645).123 Um ein Feld übertrumpft wurde es lediglich durch das Wappen des kurzlebigen, zwischen 1707 und 1812 bestehenden Fürstentums Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym (Abb. 647). Der hiesige Fürst Lebrecht I. von Anhalt-Bernburg-Hoym hatte sein denkbar kleines Sekundogeniturfürstentum per Erbschaft seiner Gattin Charlotte von Nassau-Schaumburg um die Grafschaft Holzappel-Schaumburg124 erweitern können und nahm deren Wappen in das seine auf. Da Lebrechts Urenkel Fürst Viktor II. Karl Friedrich von Anhalt-Bernburg-Schaumburg-Hoym ohne Söhne geblieben war, erlosch diese anhaltische Linie mit dessen Tod bereits 1812 im Mannesstamm.125

Doch zurück zum Bären. Dieser wurde gekrönt und mit goldenem Halsband vor allem von den Fürsten von Anhalt-Bernburg der jüngeren Linie ab 1606 bevorzugt als Wappenbild verwendet. Aufgrund der erwähnten Legende in Verbindung mit dem Bezug zu Albrecht den Bären entwickelte sich der Bär zu einem bis heute sehr beliebten anhaltischen Symbol; vergleichbar mit dem als Niedersachsenroß bekannten silbernern Pferd der Welfen. Die beiden Bärenwappen blieben indes auch bis zum Ende des Herzogtums Anhalt im Jahre 1918 Bestandteil von dessen Wappen. Zudem fungieren im Prunkschild des Herzogtums Anhalt zwei Bären mit goldenen Kronen und Halsbändern als Schildhalter (Abb. 649).126

Bereits mit der Schaffung des Freistaates Anhalt am 18. Juli 1919 stand fest, daß dieser ein Wappen erhalten wird, welches sich ganz bewußt von dem des Herzogtums Anhalt unterscheiden sollte. Zwar nahm der Freistaat Anhalt erst 1924 offiziell ein Wappen an, doch legte ein Runderlaß des Staatsrats von Anhalt bereits am 4. August 1919 definitiv fest, daß das alte Wappen mit rotem halben Adler und Rautenkranzschild127 für den offiziellen Gebrauch nicht mehr zur Anwendung zu kommen habe.128

Sicher auch aufgrund seiner Popularität erwählte man schließlich, ähnlich wie der Freistaat Braunschweig das Sachsenroß,129 den Bären auf der Zinnenmauer zum neuen Symbol im Wappen. Eine offizielle Festlegung des schon vorher verwendeten Bärenwappens erfolgte jedoch erst durch die "Verordnung über das Anhaltische Staatswappen" vom 4. April 1924. Die dort abgebildete Darstellung (Abb. 652) zeigt heraldisch fast dasselbe Wappenbild wie der bis dahin populär gewordene Entwurf des Bärenwappens von Otto Hupp (Abb. 651). Den Unterschied machen lediglich die Zunge und die ungleich gestalteten Zehen des Bären. Beide Wappenschilde sind mit einer goldenen Krone belegt, die auch als Bürgerkrone und somit als Zeichen für die Volksherrschaft gedeutet werden kann, aber nicht zum eigentlichen Wappen gehört. Allerdings ist der Heraldische Stil des dann offiziell verwendeten Wappens weniger traditionell als bei Otto Hupp, was auch für die auf dem Schild liegende Krone zutrifft. Das Wappen selbst zeigt sowohl bei Otto Hupp als auch nach den Festlegungen durch das entsprechende Gesetz in Silber auf einer roten Zinnenmauer mit offenem Tor einen schreitenden schwarzen Bären. Man hatte den Bären auf der Mauer bewußt deutlich verändert und modernisiert und dieses alte Symbol trotzdem beibehalten. Die Mauer ist im Gegensatz zu den beiden alten anhaltischen Bärenwappen nicht mehr steigend und soll somit die egalitäre bürgerliche Stadtherrschaft anzeigen. Außerdem ist der Bär von Krone und Halsband als Symbole der fürstlichen Herrschaft befreit. Zudem soll das offene Tor die demokratische Ordnung des Freistaates Anhalt symbolisieren.

In der dem Gesetz beigefügten Darstellung von 1924 wurde dem Bären eine neue Gestalt gegeben, die eher zu einer naturalistischen Form neigt. Dabei wurde allerdings ein wesentliches Erkennungsmerkmal eines Bären - sein zotteliges Fell - fast völlig unterschlagen. Ähnliche Formen des Bären findet man aber auch schon auf mittelalterlichen Wappen, denn gerade in der frühen Heraldik sind die typischen Erkennungsmerkmale einzelner Schildfiguren noch nicht überall ausgeprägt. Zudem gab es zu jeder Zeit auch Wappenzeichner, die nur mangelhafte heraldische Kenntnisse besaßen und Wappen beziehungsweise Wappenbilder falsch oder fehlerhaft aufgerissen haben. Womöglich hat man bei der Form im Wappen des Freistaates Anhalt auf diejenige im Siegel von Graf Bernhard III. von Anhalt-Bernburg (Abb. 621)zurückgegriffen. Unabhängig davon, ob dies nun bewußt oder unbewußt geschah, hat das Wappenbild dadurch leider nicht gewonnen. Zudem wird der Bär hier wie auch im Aufriß von Otto Hupp ungeziert, also ohne Geschlechtsteil gezeigt.130 Und dennoch ist die sehr frisch und markant wirkende Version von Otto Hupp nicht ohne Grund wesentlich bekannter als die offizielle. Hervorzuheben sei an dieser Stelle dennoch, daß die Entscheidung für ein neues Wappen ebenso zu begrüßen ist wie die Annahme eines modifizierten älteren Wappens, welches in Beziehung zu Anhalt steht, auch wenn der Bär dabei nicht die beste Lösung gewesen ist und es zudem originellere Möglichkeiten einer Modifizierung gegeben hätte.

Im Artikel 1 der Verordnung von 1924 wird das Wappen wie folgt blasoniert: "Das Staatswappen besteht aus einem geradlinigen, unten an den Ecken abgerundeten und in der Mitte zugespitzten Schild. In silbernem Felde schreitet von rechts nach links (vom Beschauer aus) ein schwarzer Bär auf roter, schwarzgefugter Mauer mit vier Zinnen und offenem Tore. Den Schild schmückt ein zinnenartiger Abschluß in Schwarz mit aufgelegtem Zierrat in Gold."131 Bis auf den ungezierten Bären, der als Bär blasoniert wird, die silbernen Zehen, die nicht blasoniert werden und demnach rot tingiert sein müßten, sowie der unnötige Schilderung der als Zierrat beschriebenen Krone und der Schildform ist die Blasonierung korrekt, auch wenn hier rechts und links nicht heraldisch, sondern vom Betrachter aus beschrieben ist. Dies wird aber in dem eingeklammerten Zusatz erklärt. Dadurch wirkt die Blasonierung allerdings wenig professionell.

Innerhalb der Überlegungen für ein Landeswappen von Sachsen-Anhalt äußerten sich 1990 auch kritische Stimmen bezüglich des Bären als Symbol für ganz Anhalt, welche nicht ganz unberechtigt sind. Dieser Bär steht eigentlich lediglich für die Herrschaft Bernburg. Dem kann man allerdings entgegenhalten, daß er heute diese Symbolik nicht mehr verkörpert, im Laufe der Zeit zu einem populären Sinnbild für ganz Anhalt geworden ist und das Wappen zudem für das des Freistaates Anhalt bewußt geändert worden ist.

Als Landesflagge wählte der Freistaat Anhalt die horizontale Farbfolge Rot-Grün-Weiß wie sie auch schon für das Herzogtum Anhalt in Gebrauch gewesen ist. Diese Flagge konnte auch mit dem Landeswappen belegt werden.132 Dieses fand bereits ab 1935 keine Verwendung mehr, und auch die Landesflagge ist wie alle anderen Landesflaggen während der Nazidiktatur noch im selben Jahr verboten worden.

Im 1991 offiziell eingeführten Wappen von Sachsen-Anhalt orientierte man sich hinsichtlich der Gestaltung des Bären innerhalb des offiziell zu einem Amtsymbol gewählten und genau festgelegten Aufrisses offensichtlich an dem im Wappen des Freistaates Anhalt von 1924. Bevor ich darauf näher eingehe, seien an dieser Stelle noch etliche Entwürfe für das derzeitige Landeswappen vorgestellt. Im Vorfeld der Wappenfindung für das neu geschaffene Bundesland kam es zu regen Diskussionen. Wie schon der Name des Bundeslandes nicht wirklich glücklich ist, sollte auch die Wahl seines Wappens keine gelungene werden. Aber wenigstens wurde nicht der...

Erscheint lt. Verlag 29.1.2020
Sprache deutsch
Themenwelt Geisteswissenschaften Geschichte Regional- / Ländergeschichte
ISBN-10 3-7504-6725-0 / 3750467250
ISBN-13 978-3-7504-6725-5 / 9783750467255
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