Beth ha Chajim (eBook)
160 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7494-1108-5 (ISBN)
Harald Kirschninck hat Chemie und Geschichte in Hamburg studiert und mit dem II. Staatsexamen abgeschlossen. Das Thema "Juden in Elmshorn" erforschte er seit seiner Studienzeit und brachte in den letzten Jahren neben einer Vielzahl von Veröffentlichungen sieben Bücher über dieses Thema heraus. Nach 25 Jahren als Pharmareferent leitet er als Heilpraktiker eine Naturheilpraxis in Elmshorn und auf Norderney.
1 Alexander Isaac
Foto: Bert Sommer
Name: | Alexander Isaac |
Jüd. Name: | Sender ben Eisek (Isaac) Cohen |
Geburtsname: |
Geboren: |
Gestorben: | 25.10.1763 |
Eltern: | Eisek (Isaac) Cohen |
Ehepartner: |
Kinder: |
Beruf: | Hausierer |
Wohnort: | Elmshorn, früher Hamburg und Altona |
(1) |
Hier ist begraben |
ein aufrechter Mann, der geehrte Herr |
Sender, Sohn des geehrten |
Eisek Kohen, sein Andenken zum Segen, |
verschieden und begraben |
18 . Marcheschvan |
524 der kleinen Zählung. |
Seine Seele sei eingebunden in das Bündel des Lebens |
Nathanja Hüttenmeister. http://www.steinheim-institut.de:80/cgi-bin/epidat?id=elm-25.
„Der Name Sender leitet sich vom griechischen Namen Alexander ab, der schon seit der Antike bei Juden sehr beliebt war. Eisek ist eine deutschjüdische Koseform des biblischen Namens Jizchak/Isaak. Der Beiname Kohen bezeichnet die Abkunft aus dem Geschlecht der Hohepriester, die im Tempel für die Opfer zuständig waren und bis heute das Volk in der charakteristischen Fingerhaltung während des Gottesdienstes segnen.“ (Nathanja Hüttenmeister)
Nach dem Übergang Elmshorns unter dänische Herrschaft im Jahre 1727 versuchte die Obrigkeit, sich einen Überblick über die Juden und ihre Lage in Elmshorn zu verschaffen. Der damalige Administrator (2) v. Blome erhielt von der königlichen Regierung den Auftrag, die Elmshorner Juden zu verhören und danach Bericht zu erstatten. Blome (3) delegierte diesen Auftrag an den Kirchspielvogten Meyer (4) weiter, der am 28. Februar 1727 alle Juden befragte, darunter auch Alexander Isaac.
Alexander Isaac gab zu Protokoll, dass er seit 1723 in Elmshorn lebe. Sein vorheriger Wohnsitz war Hamburg, danach Altona. Er reise als Hausierer mit Nesseltuch, Cantun (5), Seidentüchern und Kalmanek in ganz Holstein auf dem Lande herum, um seine Waren abzusetzen. Er hätte kein Vermögen und habe seine Waren im Wert von 400-500 Rthl. nur als Kommissionsware. Alexander bezahle 2 Rthl Cronen Schutzgeld pro Jahr. (6)
In seinem Begleitschreiben an den König stellte v. Blome fest, dass die Elmshorner Judenschaft aus “gantz geringen und fast bettelarmen Leuten bestehet”, die in den vergangenen Jahren jährlich 22 Reichsthaler in das Rantzauische Register bezahlt hätten. Da hierbei einige Juden nichts zu bezahlen brauchten, habe er, Blome, die Verfügung erlassen, dass die Juden, die keinen Schutzbrief besaßen, ebenfalls Schutzgeld bezahlen sollen, und zwar ein jeder 2 Reichsthaler Cronen. Die Elmshorner Bevölkerung sehe die Juden mit gemischten Gefühlen: Bäcker, Höker und diejenigen, die Buden und Stuben zu vermieten hätten, würden diese gerne sehen; anders verhalte es sich aber mit den Kaufleuten und Krämern (auch den Glückstädtern und den aus anderen Orten), die darüber klagten: “daß sie wenig oder nichts von ihren Waaren absetzen könnten, weilen die Elmshornischen Juden ihre Waaren denen Eingeseßenen auf dem Lande in ihre Häuser brachten, selbige, in Ansehung es mehrentheils schlechte verlegene Güther, um einen geringen Preiß verkauften und ihnen, denen contribuierenden Kaufleuten, großen Nachtheil und Präjudiz (7) zufügeten.”
Blome fügte hinzu: “Wie ich denn auch finde, daß die Juden, und sonderlich auch diejenigen, welche arm sind und von andern ihre Waaren auf Credit nehmen müßen, dem Lande und denen Einwohnern mehr Schaden als Nutzen schaffen, indem dieselben, weil sie nicht angeseßen sind, und wenig zu verliehren haben, vermutlich zum öftern hazardieren (8), allerhand Unterschleif (9) zu machen, mit denen Hamburgern zu colludiren(10), folglich verschiedene Waaren aus Hamburg, Euer königl. Mayt. Verbohts ungeachtet, einzuführen, auch die Eingeseßenen mit schlechten Waaren zu betriegen, nicht weniger entweder selbst mit Diebereyen oder doch Erhandelung gestohlener Sachen einigen (Anm. Verf. Verdienst) zu suchen. Weswegen denn, meiner unmaßgeblichen allerunterthänigsten Meynung nach, denen gesamten Unterthanen in der Grafschaft Rantzau am besten gerathen seyn dürfte, wenn die armen oder sogenannten Betteljuden, welche ihres Unvermögens halber für ihre Mittel keine eigenen Häuser anschaffen können, auch sonsten gar nichts, gleich die meisten Elmshorner Juden, in Vermögen haben, und nur anderer auswärtiger Juden schlechte Waaren für einen geringen Genuß in Comission, abgeschaffet würden, indem dadurch die im Flecken Elmeshorn und Barmstedt wohnenden Kaufleute und Krähmer vielleicht zur Handlung und sonsten encouragiret (11) werden dürften, selber die Waaren um einen billigeren Preiß, als noch bishero nicht geschehen, zu verkaufen. Jedoch mögte wohl nöthig seyn, denenjenigen wenigen Juden, welche 10 und mehr Jahre in der Grafschaft gewohnet, auch Schutzbriefe vorhin erhalten und Frau und Kinder haben, eine gewiße Zeit zu setzen, binnen welcher sie entweder eigene Häuser anschaffen oder auch sich retiriren (12) müßen. Nun würden zwar Euer königl. Mayt., wenn die Elmshornischen Juden weggeschaffet werden sollten, vorerst dererselben Schutzgeld, als jährlich 58 Rthlr., aus dehro Rantzauischen Register verliehren. Es werden sich aber verhoffentlich mit der Zeit, wo nicht vermögende Juden, so ein gewißes Schutzgeld geben, doch wenigstens genugsame andere Einwohner, welche das ordinaire Verbittelgeld (13) erlegen, zu Elmeshorn einfinden und diesen Abgang einigermaßen wieder ersetzen. Wie sich denn schon ein Jude, namens Abraham Meyer, bey mir gemeldet, welcher immediate (14) nach Holland handelt und sich in Elmeshorn ein eigen Hauß bauen oder kaufen, auch jährlich in Euer königl. Mayt. Rantzauischen Register, nebst denen ordinairen Abgiften (15) für sein Hauß, 6 Rthlr. Cronen Schutzgeld erlegen will.”(16)
Die Folge von Blomes Bericht war ein Rescript des dänischen Königs, in dem dieser die Niederlassung der Juden in Elmshorn neu regelte. König Friedrich IV. (17) erließ am 15. Sept. 1727 folgende Verordnung:
“ (...) Wir befinden darauf allergnädigst für gut, und bewilligen, daß, so viel obangeregte sich vor der Hand zu Elmshorn befindliche Schutz-Juden anlanget, in so weit dieselbe jährlich ein gewisses an Schutz-Geld in das Gräfl. Rantzauische Register und ohne Nachstand erlegen, auch so lange ein jeder derselben sich ehrlich und unverweislich aufführen, und in Umsatz und Verkauffung ihrer etwa habenden Waaren mit denen Hamburgern oder Lübeckern keine Collusion (18) oder Mascopey (19) treiben, sondern durch glaubwürdige Attestata erweisen, daß sie dergleichen Waaren recta aus Holland oder Engelland über Glückstadt oder Altona erhalten, nach wie vor zu Elmshorn verbleiben und ihr Brodt zu gewinnen suchen mögen. Daferne aber hiernächst andere fremde Juden, sich zu Elmshorn niederlassen zu wollen, sich anmelden würden, wollen Wir nicht gestatten, daß dergleichen Juden mehr daselbst admittiret (20) oder recipiret (21) werden, es sei denn, daß einer oder der andere derselben vorhero erweislich darthue und verificire, würcklich so viel im Vermögen und in Effecten (22) zu besitzen, daß er sich ein eigen Haus zu Elmshorn ankauffen könne, überdies auch sich verpflichte, mit der Handlung recta aus Holland oder Engelland etwas Rechtschaffenes anfangen und ins Werk setzen, oder auch einige Manufactur oder Fabrique anlegen zu wollen. Auf welchen Fall dann, und anderer Gestalt nicht, dergleichen fremde Juden mehr als Schutz-Juden zu Elmshorn hinfüro angenommen werden sollen (...).” (23)
Diese Verordnung wurde später noch verschärft, bevor sie dann in ein Privileg zum Hausieren für die Elmshorner Juden umgewandelt wurde. (24)
Anmerkungen:
1) LAS Abt.65.1 Nr. 1481
2) Administrator= Oberbeamter, der die Grafschaft führte. Der Administrator hat die Besorgung sämtlicher Administrativsachen, fordert die Berichte der Unterbeamten und berichtet, wo es erforderlich ist, an die höheren Kollegien. Aufgaben: Aufsicht über die Steuereinnahme, Inspektion der Kassen, Ausübung der...
Erscheint lt. Verlag | 12.3.2019 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Geisteswissenschaften ► Geschichte |
ISBN-10 | 3-7494-1108-5 / 3749411085 |
ISBN-13 | 978-3-7494-1108-5 / 9783749411085 |
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