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Juristische Standardwerke bei Beck bekommen neue Namen

C.H.BECK informierte in einer Pressemitteilung am 27.7.2021, der Verlag habe sich entschlossen, die Werke seines Verlags­programms umzubenennen, auf denen als Herausgeber oder Autoren noch Namen von Juristen genannt sind, die während der nationalsozialistischen Diktatur eine aktive Rolle eingenommen haben. Die Werke des Verlages werden daraufhin überprüft.

Der Name ändert sich, die Qualität bleibt

Die Umbenennungen nimmt C.H.BECK jeweils mit dem Erscheinen von Neuauflagen oder Ergänzungslieferungen vor.

Grundgesetz


Kommentar zum Grundgesetz

Dürig: Grundgesetz
ab 95. Ergänzungslieferung
von Günter Dürig, Roman Herzog, Rupert Scholz
2021 | 95. Auflage
ISBN 978-3-406-45862-0
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Maunz: Grundgesetz
alte Ausgabe
von Theodor Maunz, Günter Dürig
2021 | 94. Auflage
ISBN 978-3-406-45862-0

Deutsche Gesetze


Sammlung des Zivil-, Straf- und Verfahrensrechts

Habersack: Deutsche Gesetze
ab 184. Ergänzungslieferung
von Mathias Habersack
2021 | 184. Auflage
ISBN 978-3-406-50075-6
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Schönfelder: Deutsche Gesetze
alte Ausgabe
von Heinrich Schönfelder
2021 | 183. Auflage
ISBN 978-3-406-50075-6

EStG, KStG, GewStG


Kommentar zu Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz, Gewerbesteuergesetz

Brandis: EStG, KStG, GewStG
ab 157. Ergänzungslieferung
von Peter Brandis, Bernd Heuermann
2021 | 157. Auflage
ISBN 978-3-8006-2313-6
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Blümich: EStG, KStG, GewStG
alte Ausgabe
von Walter Blümich
2020 | 156. Auflage
ISBN 978-3-8006-2313-6

Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen


Loseblatt-Textsammlung mit Verweisungen und Sachverzeichnis

Rehborn: Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen
ab 142. Ergänzungslieferung
von Helmut Rehborn
2021 | 142. Auflage
ISBN 978-3-406-50036-7
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Hippel/Rehborn: Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen
alte Ausgabe
von Ernst von Hippel, Helmut Rehborn
2020 | 141. Auflage
ISBN 978-3-406-50036-7

Bundesverfassungsgerichtsgesetz


Kommentar zum BVerfGG

Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge: Bundesverfassungsgerichtsgesetz
ab 61. Ergänzungslieferung
von Bruno Schmidt-Bleibtreu, Franz Klein, Herbert Bethge
2021 | 61. Auflage
ISBN 978-3-406-35131-0
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Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Bethge: Bundesverfassungsgerichtsgesetz
alte Ausgabe
von Theodor Maunz, Bruno Schmidt-Bleibtreu, Franz Klein, Herbert Bethge
2020 | 60. Auflage
ISBN 978-3-406-35131-0

Arbeitsrecht


Textsammlung aller wichtigen in der Bundesrepublik geltenden arbeitsrechtlichen Vorschriften

Beck'sche Textausgaben Arbeitsrecht
ab 136. Ergänzungslieferung
Beck'sche Textausgaben
2021 | 136. Auflage
ISBN 978-3-406-50059-6
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Nipperdey: Arbeitsrecht
alte Ausgabe
von Hans Carl Nipperdey
2020 | 135. Auflage
ISBN 978-3-406-50059-6

Arbeitssicherheit


Vorschriften des technisch-sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes sowie der Arbeitssicherheit

Beck'sche Textausgaben Arbeitssicherheit
ab 75. Ergänzungslieferung
Beck'sche Textausgaben
2021 | 75. Auflage
ISBN 978-3-406-38398-4
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Nipperdey: Arbeitssicherheit
alte Ausgabe
von Hans Carl Nipperdey
2020 | 74. Auflage
ISBN 978-3-406-38398-4

Zivilprozessordnung


Kommentar zur ZPO mit GVG und anderen Nebengesetzen

Anders/Gehle: Zivilprozessordnung
neue Auflage
von Monika Anders, Burkhard Gehle
2021 | 80. Auflage
ISBN 978-3-406-77775-2
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Baumbach/Lauterbach/Hartmann/Anders/Gehle: Zivilprozessordnung
alte Ausgabe
von Adolf Baumbach, Wolfgang Lauterbach, Monika Anders, Burkhard Gehle
2020 | 79. Auflage
ISBN 978-3-406-75500-2

Grunderwerbsteuergesetz


Kommentar zum GrEStG

Viskorf: Grunderwerbsteuergesetz
neue Auflage
von Hermann-Ulrich Viskorf
2021 | 20. Auflage
ISBN 978-3-406-75387-9
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Boruttau: Grunderwerbsteuergesetz
alte Ausgabe
von Ernst Paul Boruttau
2020 | 19. Auflage
ISBN 978-3-406-71820-5

Rechtswörterbuch




Weber: Rechtswörterbuch
neue Auflage
von Kalus Weber
2021 | 24. Auflage
ISBN 978-3-406-77572-7
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Creifelds: Rechtswörterbuch
alte Ausgabe
von Carl Creifelds, Klaus Weber
2020 | 23. Auflage
ISBN 978-3-406-74062-6

Handelsgesetzbuch


mit GmbH & Co., Handelsklauseln, Bank- und Kapitalmarktrecht, Transportrecht (ohne Seerecht)

Klaus J. Hopt: Handelsgesetzbuch
ab 41. Auflage
von Klaus J. Hopt
2021 | 41. Auflage
ISBN 978-3-406-77113-2
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Baumbach / Hopt: Handelsgesetzbuch
alte Ausgabe
von Klaus J. Hopt, Adolf Baumbach, u.a.
2021 | 40. Auflage
ISBN 978-3-406-75414-2



Zum

Hintergrund

sagte Verleger Dr. Hans Dieter Beck: Geschichte kann man nicht ungeschehen machen. Deshalb haben wir zunächst die historischen Namen beibehalten.
Um Missverständnisse auszu­schließen, haben wir uns nun dazu entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen.
In Zeiten zunehmenden Antisemitismus ist es mir ein Anliegen, durch unsere Maßnahmen ein Zeichen zu setzen.
Der Umbenennung vorausgegangen ist ein langer Diskussionsprozess, der insbesondere seit 2016 intensiv geführt wurde.

Ausgehend von der Münchner Studierendenintiative Palandt umbenennen wurde von immer mehr Seiten argumentiert, dass gerade bedeutende Kommentare und Rechtssammlungen, die in nahezu allen Gerichtssälen, Ämtern und Anwaltskanzleien genutzt werden, nicht nach nationalsozialistischen Juristen benannt werden sollten.

In der intensiv geführten Diskussion reagierte der Verlag zunächst mit zusätzlichen Informationen im Kommentar selbst und auf der zugehörigen Website. Gerade die herausragende Stellung insbesondere des BGB-Kommentars und der Gesetzessammlung als einzig zugelassene Hilfsmittel in staatlichen Prüfungen führte schließlich zu einer Initiative des bayerischen Justizministeriums, um die Benennung dieser Werke wissenschaftlich begutachten zu lassen.
Wenige Monate später entschloss sich C.H. Beck dazu, nicht nur diese, sondern auch weitere Standardwerke umzubenennen.

Um wen geht es dabei?


Otto Palandt (1877-1951) war seit 1933 Mitglied der NSDAP und seit 1933 in hohen und höchsten Positionen des nationalsozialistischen Justizwesens eingesetzt. Ab 1934 als Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes war er wesentlich für die Ausbildung von Juristen im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie verantwortlich und zuständig. Das implizierte nach seiner Ansicht auch den Ausschluss von Frauen aus juristischen Berufen.
Seine Herausgeberschaft für den nach ihm benannten BGB-Kommentar setzte er nach 1945 unverändert fort, ab 1949 lehrte er an der Universität Hamburg.

Heinrich Schönfelder (1902-1944) begründete die nach ihm benannte Gesetzessammlung 1931. 1933 in die NSDAP eingetreten, setzte er 1935 das NSDAP-Parteiprogramm und die Nürnberger Rassegesetze an den Beginn seiner Sammlung. Bis heute beginnt diese daher mit der Ordnungsnummer 20. Während des 2. Weltkriegs diente Schönfelder als Kriegsgerichtsrat, auch im besetzten Italien, wo er 1944 durch Partisanen getötet wurde.

Theodor Maunz (1901-1993) war seit 1933 Mitglied der NSDAP und der SA. 1935 wurde er zum außerordentlichen Professor an der Universität Freiburg berufen. Er propagierte und stützte mit seiner Arbeit massiv den nationalsozialistischen Gedanken eines Führerstaates und zählt unzweifelhaft zu den Juristen, die in akademischer Lehre und Forschung dem NS-Regime Legitmität verschaffen wollten.
Ab 1952 hatte Maunz eine Professur für Öffentliches Recht an der LMU inne, von 1957 bis 1964 war er bayerischer Kultusminister. Von letzerem Amt trat er zurück, nachdem einige seiner vor 1945 verfassten Texte ins Licht der Öffentlichkeit rückten. Weder seine Professur noch seine Arbeit als Mitverfasser und namensgebender Herausgeber des führenden deutschen Grundgesetzkommentars war davon berührt, er führte beides weiter.
Wie erst nach seinem Tod 1993 bekannt wurde, unterstützte er zeitlebens rechtsextreme Publikationen und Strukturen, insbesondere durch Artikel und Rechtsberatung.

Walter Blümich (1888-1950) war seit 1932 Mitglied der NSDAP. 1933 wurde er ins Reichsfinanzministerium berufen. Das von ihm geleitete Referat war maßgeblich an der Ausarbeitung der Gesetze beteiligt, die die fiskalische Entrechtung jüdischer Bürger ermöglichte. Blümich verantwortete beispielsweise neben Sondersteuern für Polen und Sinti und Roma die Abschaffung des Ehegattensplittings und des Kinderfreibetrags für Juden. Ab 1938 leitete Blümich das Oberfinanzpräsidium Düsseldorf, ab 1943 das Oberfinanzpräsidium Berlin-Brandenburg.
Nach dem Ende des 2. Weltkrieges leitete er die Steuerabteilung der Deutschen Revisions- und Treuhand-AG.

Ernst von Hippel (1895-1984) wurde 1929 zum Ordinarius für Staatsrecht, Verwaltungsrecht, Kirchenrecht, Allgemeine Rechtslehre und Staatsphilosophie nach Königsberg berufen. Hippel begrüßte die Vertreibung jüdischer Akademiker:innen aus den Universitäten ebenso wie die Betonung des Willens, des Volksgeistes, des Mythos, der Rasse im NS-Staat. 1940 wechselte er auf den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht sowie Rechts- und Staatsphilosophie an die Universität Köln, den er bis zu seiner Emeritierung 1967 innehatte.
Er war Mitherausgeber und Namensgeber der Sammlung der Gesetze des Landes Nordrhein-Westfalen.

Hans Carl Nipperdey (1895-1968) war ab 1925 Lehrstuhlinhaber an der Universität zu Köln. Nach 1933 profilierte er sich insbesondere im Arbeitsrecht, wo er zu den führenden Rechtswissenschaftlern gehörte, die die Anpassung des Arbeitsrechts an die Ideologie des Nationalsozialismus vorantrieben. Nipperdey war Mitverfasser des Gesetzes zur Ordnung der nationalen Arbeit von 1934, das das Führerprinzip in der Wirtschaft einführte. Er wurde Mitglied der Akademie für Deutsches Recht und beteiligte sich während des Zweiten Weltkriegs am Kriegseinsatz der Geisteswissenschaften, in dessen Rahmen die nationalsozialistischen Machtansprüche wissenschaftlich untermauert werden sollte.
In der Bundesrepublik setzte er seine Karriere fort. Er behielt seinen Lehrstuhl bis 1963, wurde Dekan an der Kölner Universität und von 1954 bis 1963 erster Präsident des Bundesarbeitsgerichtes, dessen Rechtsprechung er maßgeblich prägte.

Adolf Baumbach (1874-1945) war nach verschiedenen Richterämtern bis 1927 Senatspräsident des Kammergerichts Berlin.
Er blieb bis zu seinem Tod als Autor maßgeblicher Kommentare im Zivilrecht äußerst erfolgreich.

Wolfgang Lauterbach (1893-1973) war ab 1924 Richter in Berlin, ab 1936 am Kammergericht. Als Kammergerichtsrat übernahm er die Herausgeberschaft der nationalsozialistisch-programmatischen Zeitschrift der Akademie für Deutsches Recht. Im nach Otto Palandt benannten BGB-Kommentar kommentierte er von der ersten bis zur 32. Auflage (1973) das Internationale Privatrecht, bis zur 6. Auflage (1944) im Rahmen der dortigen Kommentierung des Familienrechts auch die Nürnberger Rassengesetze.
Nach dem Zweiten Weltkrieg war er zunächst im Zentraljustizamt für die Britische Zone in Hamburg beschäft, anschließend wurde er 1951 Senatspräsident am Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg, zehn Jahre später wurde er pensioniert. 1966 wurde er zum Honorarprofessor an der Universität Hamburg ernannt. Lauterbach führte den von Adolf Baumbach begründeten Kommentar zur Zivilprozessordnung fort.

Ernst Paul Boruttau (1886-1979) war nach verschiedenen Stationen ab 1924 als Oberregierungsrat in Berlin Vorsteher des Finanzamts Berlin-Börse. Spätestens ab 1937 NSDAP-Mitglied, wurde er als Ministerialrat in das Reichsfinanzministerium berufen. Das von ihm geleitete Referat war maßgeblich an der Schaffung von Sonderabgaben für jüdische Bürger:innen beteiligt. Zum 1. April 1943 wurde Boruttau zum Richter am Reichsfinanzhof ernannt.
Nach Kriegsende wurde er in den 1950 neu eingerichteten Bundesfinanzhof berufen, wo er bis zum Erreichen des Ruhestandsalters wirkte. 1956 wurde ihm das Große Verdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Carl Creifelds (1907-1994) wurde 1932 Gerichtsassessor bei der Staatsanwaltschaft Köln. Er wirkte anschließend in der Strafrechtsabteilung des Reichsjustizministeriums an der nationalsozialistischen Reform des Strafprozessrechts mit und wurde 1941 zum Kammergerichtsrat befördert.
1949 bis 1952 wirkte er in der Berliner Senatsverwaltung für Volksbildung. Anschließend war er Leiter der Strafrechtsabteilung in der Senatsverwaltung für Justiz. 1963 wählte der Richterwahlausschuss des Bundesgerichtshofs Creifelds zum Bundesrichter, wegen Bedenken im Hinblick auf seine Tätigkeit im Reichsjustizministerium wurde er aber vom damaligen Bundespräsidenten Heinrich Lübke nicht ernannt. Daraufhin ließ Creifelds sich im Alter von 56 Jahren in den Ruhestand versetzen. In den folgenden Jahren wirkte Creifelds als Herausgeber, Autor und Fachlektor maßgeblich am Programm des Verlages C-H. Beck mit.

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