Die Vergütung des Sachverständigen
Vieweg & Teubner (Verlag)
978-3-322-99805-7 (ISBN)
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Rechtsanwalt Andreas Weglage, geschäftsführender Direktor der Deutschen Akademie für das Sachverständigenwesen
Rechtsanwältin Iris Pawliczek, Dozentin an der Deutschen Akademie für das Sachverständigenwesen
Abschnitt 1— Allgemeine Vorschriften.- § 1 Geltungsbereich und Anspruchsberechtigung.- 1 Vergütung bei Heranziehung als Sachverständiger.- 1.1 Heranziehende Stelle.- 1.1.1 Gericht.- 1.1.2 Staatsanwaltschaft.- 1.1.3 Finanzbehörde.- 1.1.4 Verwaltungsbehörde.- 1.1.5 Gerichtsvollzieher.- 1.2 Heranziehung als Sachverständiger.- 1.2.1 Auskunft.- 1.2.2 Gutachtenerstattung.- 1.2.3 Sachverständiger Zeuge/Zeuge.- 1.2.4 Sequester.- 1.2.5 Wirtschaftsreferent bei der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen.- 1.3 Keine Heranziehung als Sachverständiger.- 1.3.1 Betreuer.- 1.3.2 Dritter, der von beauftragter Behörde herangezogen wird.- 1.3.3 Rechtsanwaltskammer.- 1.3.4 Pfleger und Vormund.- 1.3.5 Zwangsverwalter.- 1.4 Gleichgestellte Fälle.- 1.5 Keine Leistungserbringung trotz Heranziehung.- 1.5.1 Verspätung.- 1.5.2 Verweigerung.- 1.5.3 Abbestellung.- 1.5.4 Beauftragung eines anderen Sachverständigen.- 2 Vergütung bei Heranziehung als Sachverständiger für Unternehmungen und ihre Mitarbeiter.- 3 Vergütung bei Heranziehung von Behörden zu Sachverständigenleistungen.- 4 Heranziehung von Sachverständigen durch die Polizei als Hilfsorgan.- 5 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZVEG.- 6 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 6.1 Anwendbarkeit.- 6.2 Beauftragung von Behörden.- 6.3 Heranziehung durch die Polizei etc.- § 2 Geltendmachung und Erlöschen des Anspruchs, Verjährung.- 1 Geltendmachung des Vergütungsanspruchs.- 2 Zuständige Stellen für die Geltendmachung.- 3 Fristbeginn für den Antrag.- 4 Fristverlängerung.- 5 Folgen der Ablehnung einer Fristverlängerung.- 6 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.- 6.1 Wiedereinsetzung bei unverschuldeter Fristversäumnis.- 6.2 Inhalt des Antrags auf Wiedereinsetzung.- 6.3 Ausschlussfrist für die Wiedereinsetzung.- 6.4 Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiedereinsetzung.- 7 Verjährung des Anspruchs.- 8 Dauer der Verjährungsfrist für den Erstattungsanspruch.- 9 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 10 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 10.1 Formfreies Verlangen auf Entschädigung.- 10.2 Wiedereinsetzung in den vorigen Stand.- 10.3 Verjährung des Anspruchs.- 10.4 Verjährung der Erstattung zuviel gezahlter Entschädigungen.- § 3 Vorschuss.- 1 Voraussetzungen für einen Vorschuss.- 2 Adressat für einen Antrag auf Vorschuss.- 3 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 4 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- § 4 Gerichtliche Festsetzung und Beschwerde.- 1 Voraussetzungen für die gerichtliche Festsetzung.- 1.1 Abgrenzung zum Anweisungsverfahren.- 1.2 Heranziehung durch Gerichte/Rechtspfleger.- 1.3 Antrag der Berechtigten.- 1.4 Festsetzung wegen Bejahung der Angemessenheit.- 1.5 Umfang und Rechtsfolge der Festsetzung.- 1.6 Verfahren.- 1.7 Zuständigkeit für die Festsetzung.- 2 Gerichtliche Entscheidung gegen die Festsetzung durch die Verwaltungsbehörde.- 3 Voraussetzungen für die Beschwerde gegen die gerichtliche Festsetzung.- 3.1 Zulassungsgrund.- 3.2 Beschwerdeberechtigte.- 4 Rechtsfolge der Beschwerde.- 5 Die weitere Beschwerde.- 6 Form der Beschwerde.- 7 Verfahren vor dem Beschwerdegericht.- 8 Kosten des Beschwerdeverfahrens.- 9 Kollision der Entscheidungen nach § 4 JVEG und § 104 ZPO.- 10 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 11 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 11.1 Gerichtliche Festsetzung auf Antrag.- 11.2 Beschwerde bei Heranziehung durch die Verwaltungsbehörde.- 11.3 Beschwerdegrund.- 11.4 Zuständiges Gericht für die Beschwerde.- 11.5 Die weitere Beschwerde.- 11.6 Form der Beschwerde.- 11.7 Verfahren vor dem Beschwerdegericht.- 11.8 Kosten des Beschwerdeverfahrens.- Abschnitt 2 — gemeinsame Vorschriften.- § 5 Fahrtkostenersatz.- 1 Fahrtkostenersatz bei Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln.- 2 Fahrtkosten bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges.- 3 Ersatz höherer Kosten.- 4 Ersatz für Fahrtkosten während der Terminsdauer.- 5 Fahrtkosten für Terminsreisen von einem anderen Ort.- 6 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 7 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 7.1 Fahrtkostenersatz bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel.- 7.2 Fahrtkostenersatz bei Nutzung eines Kraftfahrzeuges.- 7.3 Ersatz höherer Fahrtkosten wegen besonderer Umstände.- 7.4 Ersatz für Fahrtkosten während der Terminsdauer.- 7.5 Fahrtkosten für Terminsreisen von einem anderen Ort.- § 6 Entschädigung für Aufwand.- 1 Abwesenheitsgelder.- 2 Übernachtungsgeld.- 3 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 4 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 4.1 Abwesenheitsgelder.- 4.2 Übernachtungsgeld.- § 7 Ersatz für sonstige Aufwendungen.- 1 Barauslagen und Kosten der Vertretung und der Begleitpersonen.- 1.1 sonstige Barauslagen.- 1.2 Vertretungskosten.- 1.3 Begleitperson.- 1.4 Vorbereitungskosten.- 1.5 Sonstige Kosten.- 2 Ersatz für Kopien.- 3 Ersatz für gespeicherte Dateien.- 4 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 5 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 5.1 Barauslagen und Kosten der Vertretung und der Begleitpersonen.- 5.2 Ersatz für Kopien.- 5.3 Ersatz für gespeicherte Dateien.- Abschnitt 3 — Vergütung von Sachverständigen, Dolmetschern und Übersetzern.- 1 Umfang der Vergütung des Sachverständigen.- 2 Honorarhöhe.- 2.1 Grundsatz der durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnisse des Sachverständigen.- 2.2 Literaturstudium.- 2.3 Auftragsüberschreitung.- 2.4 Sonn- und Feiertagsarbeit.- 2.5 Verwertbarkeit des Gutachtens.- 2.6 Überschreitung eines Kostenvorschuss.- 2.7 Stellungnahme zu einem Ablehnungsgesuch einer Partei.- 2.8 Vorbereitungszeit.- 2.9 Notwendige Reise- und Wartezeiten.- 2.10 Erstellung des Gutachtens.- 2.11 Erstellung der Honorarrechnung.- 3 Auf- und Abrundung der geleisteten Stunden.- 4 Aufteilung der gleichzeitigen Leistungen nach Anzahl der Angelegenheiten.- 5 Erhöhung der Vergütung für im Ausland lebende Sachverständige.- 6 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 7 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 7.1 Umfang der Entschädigung des Sachverständigen.- 7.2 Honorarhöhe.- 7.3 Rundung der geleisteten Stunden.- 7.4 Aufteilung der gleichzeitigen Leistungen nach Anzahl der Angelegenheiten.- 7.5 Erhöhung der Entschädigung für im Ausland lebende Sachverständige.- § 9 Honorar für die Leistungen der Sachverständigen und Dolmetscher.- 1 Einführung in die neuen Honorargruppen.- 1.1 Problematik der alten Rechtslage und Grundgedanke der neuen Rechtslage.- 1.2 Ziel der Vereinfachung der Sachverständigenvergütung.- 1.3 Konkrete Änderungen.- 2 Die Zuordnung der Leistungen zu den Honorargruppen nach der Anlage 1.- 2.1 Honorargruppe 1 = 50 Euro.- 2.2 Honorargruppe 2 = 55 Euro.- 2.3 Honorargruppe 3 = 60 Euro.- 2.4 Honorargruppe 4 = 65 Euro.- 2.5 Honorargruppe 5 = 70 Euro.- 2.6 Honorargruppe 6 = 75 Euro.- 2.7 Honorargruppe 7 = 80 Euro.- 2.8 Honorargruppe 8 = 85 Euro.- 2.9 Honorargruppe 9 = 90 Euro.- 2.10 Honorargruppe 10 = 95 Euro.- 2.11 Honorargruppen für medizinische und psychologische Gutachten.- 3 Allgemeines zur Höhe der festgesetzten Stundensätze.- 4 Die Eingruppierung der Leistungen in die einzelnen Honorargruppen (Satz 2).- 5 Zuordnung bei Leistungen die keiner Honorargruppe zugeordnet werden können (Satz 3).- 6 Zuordnung bei Leistungen auf mehreren Sachgebieten (Satz 4, 1. HS).- 7 Unbillige Eingruppierung bei Leistungen auf mehreren verschieden eingruppierten Leistungen (Satz 4, 2. HS).- 8 Beschwerde gegen die Eingruppierung.- 9 Honorar des Sachverständigen im Insolvenzverfahren.- 10 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 11 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 11.1 Die Systematik der alten Rahmengebühr.- 11.2 Beschwerde gegen die richterliche Festsetzung der Entschädigung.- 11.3 Honorierung des Sachverständigen im Insolvenzverfahren.- § 10 Honorar für besondere Leistungen.- 1 Leistungen nach Anlage 2.- 1.1 Abschnitt 1: Leichenschau und Obduktion.- 1.2 Abschnitt 2: Befund.- 1.3 Abschnitt 3: Untersuchungen, Blutentnahme.- 1.4 Abschnitt 4: Abstammungsgutachten.- 1.5 Abschnitt 5: Erbbiologische Abstammungsgutachten.- 2 Vergütung von Leistungen nach Abschnitt O der GOÄ.- 3 Vergütung zusätzlicher Zeit.- 4 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 5 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 5.1 Leistungen nach Anlage 2.- 5.2 Vergütung von Leistungen nach Abschnitt O der GOÄ.- 5.3 Vergütung zusätzlicher Zeit.- § 12 Ersatz für besondere Aufwendungen.- 1 Grundsatz der Abgeltung der Gemeinkosten durch §§ 9-11 JVEG.- 2 Ersatz der besonderen Kosten.- 2.1 Kosten für die Vorbereitung und Erstattung des Gutachtens.- 2.2 Aufwendungen für Hilfskräfte.- 2.3 Verbrauchte Stoffe und Werkzeuge.- 3 Ersatz der Kosten für Lichtbilder und Farbausdrucke.- 4 Kosten des schriftlichen Gutachtens.- 5 Umsatzsteuer.- 6 Zuschlag für Hilfskräfte.- 7 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 8 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 8.1 Grundsatz der Abgeltung der Gemeinkosten.- 8.2 Ersatz der besonderen Kosten.- 8.3 Ersatz der Kosten für Lichtbilder.- 8.4 Kosten des schriftlichen Gutachten.- 8.5 Umsatzsteuer.- 8.6 Zuschlag für Hilfskräfte.- § 13 Besondere Vergütung.- 1 Individualvereinbarungen.- 1.1 Vorrang von Individualvereinbarungen und enge Auslegung.- 1.2 Zweck und Anwendbarkeit.- 1.3 Übereinstimmende Erklärungen.- 1.4 Zahlung des Auslagenvorschusses an die Staatskasse.- 2 Einseitige Erklärung und gerichtliche Zustimmung.- 3 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 4 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- 4.1 Übereinstimmende Einverständniserklärungen beider Parteien.- 4.2 Einseitige Einverständniserklärung und gerichtliche Zustimmung.- § 14 Vereinbarung der Vergütung.- 1 Vereinbarung zwischen Sachverständigem und zuständiger Behörde.- 2 Konkrete Zuständigkeit der Landesbehörde.- 3 Gerichtliche Überprüfbarkeit im Einzelfall.- 4 Gegenüberstellung der Regelungen des JVEG mit denen des ZSEG.- 5 Bisherige Regelungen in der ZSEG.- § 24 Übergangsvorschriften.- § 25 Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes.- Anhang 1 Abkürzungen.- Anhang 2 Synopse.- Anhang 3 ZSEG.- Anhang 4 JVEG.- Sachwortverzeichnis.
Erscheinungsdatum | 20.12.2018 |
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Zusatzinfo | XX, 212 S. 1 Abb. |
Verlagsort | Wiesbaden |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Themenwelt | Technik ► Bauwesen |
Weitere Fachgebiete ► Handwerk | |
Schlagworte | JVEG • Sachverständigenvergütung • Sachverständiger • Weglage • ZSEG |
ISBN-10 | 3-322-99805-3 / 3322998053 |
ISBN-13 | 978-3-322-99805-7 / 9783322998057 |
Zustand | Neuware |
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