Das neue Gemeinnützigkeitsrecht
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-08732-1 (ISBN)
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INHALTE
- Alle Neuregelungen im Überblick, wie z. B. die Anhebung des Übungsleiterfreibetrags, die Einführung einer Ehrenamtspauschale, die Anhebung der Zweckbetriebsgrenzen und die Vereinfachungen und großzügigeren Regelungen im Spenden- und Stiftungsrecht
- Viele anschauliche Fallbeispiele, Tipps und Hinweise, u. a. wie Sie den neuen Übungsleiterfreibetrag bei der Lohnabrechnung berücksichtigen, die neue Zweckbetriebsgrenze beim Jahresabschluss beachten und prüfen, wer von der neuen Ehrenamtspauschale profitieren kann.
AUF DER CD-ROM
- Zahlreiche Arbeitshilfen wie Musterverträge für Übungsleiter und ehrenamtliche Vereinsmitarbeiter
- Satzungsvorlagen und Muster-Klauseln
Gerhard Geckle ist Fachanwalt für Steuerrecht, Justitiar der Haufe Mediengruppe, selbstständiger Rechtsanwalt mit Kanzleisitz in Freiburg. Steuerreferent des Badischen Sportbundes und für den DOSB. Lehrbeauftragter zum Bereich Steuer- und Vereinsrecht/Vereinsmanagement/Sportökonomie an der Universität Heidelberg und Münster sowie an der Fachhochschule Heidelberg, Kath. Fachhochschule Freiburg und FH Erding. Seminarreferent für weitere überregionale Verbände und Bildungseinrichtungen zum Sport/Sozialen Bereich. Ständige Medien-Mitarbeit im Radio- und Fernsehbereich. Vorstand in diversen Vereinen und gemeinnützigen Organisationen, u. a. Vorsitzender der Kommission für öffentliche Finanzen und Lizenzen beim Deutschen Fußballbund (DFB).
INHALT
A EINFÜHRUNG
1 Gemeinnützigkeit im Überblick
1.1 Der Verlauf der Reform
1.2 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags - keine leichte Umsetzung
1.3 Weitere Verbesserungen durch die Reform
2 Überblick Gesetzgebungsvorhaben
2.1 Kernpunkte zum neuen "Gesetz zur weiteren Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements" 13
2.2 Die wichtigsten Steueränderungen
2.3 Zur Reform des Spendenrechts
2.4 Neuregelung des Spendenabzugs für Zuwendungen an Stiftungen
2.5 Weitere Vorschläge/Forderungen aus Sicht der Vereinspraxis
B KOMMENTIERUNG
1 Gemeinnützigkeitsrecht
1.1 Förderungswürdige Zwecke im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht
1.1.1 Allgemeines zu § 52 AO
1.1.2 Förderung von Wissenschaft und Forschung
1.1.3 Förderung der Religion
1.1.4 Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege,
insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch
durch Krankenhäuser im Sinne des § 67, und von Tierseuchen
1.1.5 Förderung der Jugend- und Altenhilfe
1.1.6 Förderung von Kunst und Kultur und Förderung des Denkmalschutzes und der
Denkmalpflege
1.1.7 Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
1.1.8 Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des
Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder,
des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes
1.1.9 Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten
Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung),
ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten
1.1.10 Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge,
Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene,
Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie
Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und
Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste
1.1.11 Förderung der Rettung aus Lebensgefahr
1.1.12 Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie
der Unfallverhütung
1.1.13 Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und
des Völkerverständigungsgedankens
1.1.14 Förderung des Tierschutzes
1.1.15 Förderung der Entwicklungszusammenarbeit
1.1.16 Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz
1.1.17 Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene
1.1.18 Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
1.1.19 Förderung des Schutzes von Ehe und Familie
1.1.20 Förderung der Kriminalprävention
1.1.21 Förderung des Sports (Schach gilt als Sport)
1.1.22 Förderung der Heimatpflege und Heimatkunde
1.1.23 Förderung der Tierzucht, der Pflanzenzucht, der Kleingärtnerei, des traditionellen
Brauchtums einschließlich des Karnevals, der Fastnacht und des Faschings,
der Soldaten- und Reservistenbetreuung, des Amateurfunkens, des Modellflugs und
des Hundesports
1.1.24 Allgemeine Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich der AO
1.1.25 Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger
und kirchlicher Zwecke
1.1.26 Neue gesellschaftliche Zwecke
1.2 Überlassung von Arbeitskräften an Körperschaften des öffentlichen Rechts
1.3 Überlassung von Räumen an Körperschaften des öffentlichen Rechts
1.4 Streichung der Alternative für die Vermögensbindung
1.5 Anhebung der Besteuerungsgrenze
1.6 Anhebung der Zweckbetriebsgrenze
1.7 Anhebung der Grenze für die Pauschalierung der Vorsteuer
2 Neue Übungsleiterpauschale: Welche Auswirkungen ergeben sich für die
Sozialversicherung?
2.1 Unterschiedliche Gestaltungsmöglichkeiten und deren Auswirkungen im Überblick
3 Neu : der Ehrenamtsfreibetrag
C PRAXISHINWEISE ZUR NEUREGELUNG IM EINZELNEN
1 Übungsleiter
1.1 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag: Ab wann kann er genutzt werden?
1.1.1 Die Veröffentlichung im Gesetzblatt - ein wichtiger Stichtag
1.1.2 Sonderregelungen für den Sportbereich
1.2 Übungsleiterverhältnisse richtig abrechnen
1.2.1 Der nebenberuflich tätige Übungsleiter ist im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses
tätig
1.2.2 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Rahmen der
Selbstständigkeit ausgeübt (keine Scheinselbstständigkeit)
1.2.3 Die Tätigkeit des nebenberuflich tätigen Übungsleiters wird im Anstellungsverhältnis
ausgeübt, zusätzlich ist er im Hauptberuf in einem sozialversicherungspflichtigen
Anstellungsverhältnis
2 Ehrenamt
2.1 Der neue Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten
2.1.1 Wie wirkt der Freibetrag?
2.1.2 Mehrfachgewährung und gegenseitige Ausschlüsse
2.1.3 Begünstigte Tätigkeiten
2.1.4 Steuerbefreiungen nach anderen Vorschriften
2.1.5 Nebenberufliche Tätigkeit
2.1.6 Einkunftsart
2.1.7 Schriftliche Bestätigung
2.1.8 Rückwirkung
2.2 Die neue Ehrenamtspauschale - was muss der Verein bei der rechtlichen Umsetzung
beachten?
2.2.1 Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen im Verein erfüllt sein?
2.2.2 Dreh- und Angelpunkt: Satzung und Gemeinnützigkeit
2.2.3 Wer wird für einen Verein tätig?
2.2.4 Ausgangspunkt im Gesetz: Ehrenamt
2.2.4.1 Exkurs: Urteil des Finanzgerichts München v. 21.11.2000 (Az.: 7 V 4116/00)
2.2.5 Gestaltungsmöglichkeiten der Satzung
2.2.6 Satzungsänderung erforderlich
2.2.7 Satzungsbeispiel
2.2.8 Haftung des Vorstands beachten
2.3 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements - das ändert sich im
Verhältnis zur Berufsgenossenschaft
2.3.1 Auswirkungen des Gesetzes auf den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz
2.3.1.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags
2.3.1.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags
2.3.2 Auswirkungen des Gesetzes auf den Beitragsanspruch der Berufsgenossenschaft
2.3.2.1 Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags
2.3.2.2 Einführung des Ehrenamtsfreibetrags
3 Spenden
3.1 Die Neuerungen im Spenden- und Stiftungsrecht
3.1.1 Grundlagen und Hinweise zum Spendenrecht!
3.1.1.1 Ausstellung von Spendenbescheinigungen/Zuwendungsbestätigungen
3.1.1.2 Umgang mit Zuwendungsbestätigungen
3.1.1.3 Prüfung der Spendenleistung
3.1.1.4 Spenden als Finanzierungsquelle
3.1.1.5 Wie sieht es mit der Spendenbereitschaft aus?
3.1.2 Das ist neu beim Spendenrecht
3.1.2.1 Erhöhung des Höchstbetrags für Spenden
3.1.2.2 Vereinfachungen bei Kleinspenden
3.1.2.3 Entschärfung der Spendenhaftung
3.1.2.4 Anhebung der Vermögensstockspenden
3.1.3 Das sollten Sie beachten
3.1.3.1 Spendenaufrufe
3.1.3.2 Überprüfung der Beitragssatzung/Beitragsordnung
3.1.3.3 Einhaltung der Kriterien bei Aufwandsspenden
3.1.3.4 Neue Vorgaben bei Zuwendungsbestätigungen
3.2 Hinweise zur Einführung des zeitlich unbegrenzten Spendenvortrags
3.3 Ergänzende Spendenhinweise
3.3.1 Begünstigte Zwecke
3.3.2 Zuwendungen
3.3.3 Spendenempfänger
3.3.4 Spendenhöchstbetrag
3.3.5 Mitgliedsbeiträge
3.3.6 Spendenvortrag
3.4 Verzicht auf Vergütungen
3.4.1 Aufwandsspenden
3.4.2 Sachspenden
3.5 Spendenverfahren
3.5.1.1 Vereinfachter Abzug bis 200 Euro
3.5.2 Aufzeichnungspflichten für Spenden
3.5.3 Spendenhaftung
3.5.3.1 Haftung wegen Spendenfehlverwendung
4 Stiftungen
4.1 Das Stiftungsrecht im Überblick
4.1.1 Grundstruktur der Stiftung
4.1.2 Gesetzliche Grundlagen
4.1.3 Anwendungsgebiete für die Stiftung
4.1.4 Erscheinungsformen/Stiftungstypen - Übersicht
4.2 Gründung einer rechtsfähigen Stiftung des privaten Rechts
4.2.1 Vorbemerkung
4.2.2 Gründung durch Stiftungsgeschäft unter Lebenden
4.2.2.1 Stiftungsgeschäft
4.2.2.2 Satzung
4.2.2.3 Einzelne Satzungsbestimmungen
4.2.2.4 Anerkennung der Stiftung durch die zuständige Behörde
4.2.3 Gründung durch Stiftungsgeschäft von Todes wegen
4.2.4 Stufengründung - die Alternative zur Stiftung von Todes wegen für die Praxis
4.2.5 Widerruf des Stiftungsgeschäfts
4.2.6 Steuerliche Aspekte bei der Errichtung einer Stiftung
4.2.6.1 Steuerliche Folgen der Gemeinnützigkeit
4.2.6.2 Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit
4.2.6.3 Sachzuwendungen
4.2.6.4 Verfahrensfragen
4.3 Sonderausgabenabzug nach § 10b EStG
4.3.1 Inhalt der gesetzlichen Neuregelung
4.3.2 Wahlrecht zwischen der neuen und der alten Fassung des § 10b Abs. 1 EStG
im Jahr 2007
4.3.3 Berechnungsbeispiele
4.3.4 Zuwendungen an bestehende Stiftungen (insbesondere Zustiftungen)
5 Zweckbetriebsgrenzen
5.1 Wirtschaftliche Geschäftsbetriebe: erhöhte Besteuerungsgrenze!
5.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: ein kleiner Überblick
5.3 Erhöhte Freigrenze von 35.000 Euro
5.3.1 Wie sieht es mit sportlichen Veranstaltungen aus?
5.3.2 Verzicht auf Anwendung der Einnahmengrenze von 35.000 Euro
6 Vorsteuer
6.1 Grenze bei der Vorsteuerpauschalierung auf 35.000 Euro angehoben!
6.1.1 Steuerpflichtige Umsätze
6.1.2 Steuerfreie Umsätze
6.1.3 Kleinunternehmer
6.2 Einhaltung von Grenzbeträgen
6.2.1 Antrag beim Finanzamt
6.3 Berechnung der Vorsteuerpauschalierung
6.4 Überschreiten der Freigrenze
STICHWORTVERZEICHNIS
D ARBEITSHILFEN
1 Ehrenamt
1.1 Vereinbarung über Aufwandsentschädigung für nebenberufliche Vereinstätigkeiten
1.2 Vereinbarung für ehrenamtliche Tätigkeit im Verein
1.3 Regelungen zum Aufwendungsersatz - Checkliste
1.4 Steuer-Mustersatzung nach der AO
1.5 Satzung Förderverein
1.6 Geringfügige Beschäftigung - Arbeitsvertrag
2 Übungsleiter
2.1 Vertrag mit einem nebenberuflichen Übungsleiter
2.2 Nachweis über den Verzicht auf Aufwendungsersatz
2.3 Stundennachweis
2.4 Erhöhter Übungsleiterfreibetrag - Checkliste
2.5 Reisekostenabrechnung
2.6 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG
2.7 Erklärung für nebenberufliche, angestellte Vereinstätigkeit nach § 3 Nr. 26 EStG zum
erhöhten Übungsleiterfreibetrag
3 Spenden
3.1 Spendenrecht - Auswirkungen der Gemeinnützigkeitsreform - Checkliste
3.2 Spenden-Steuertabelle
3.3 Zuwendungen an gemeinnützige Vereine
3.4 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an mildtätige, kirchliche, religiöse,
wissenschaftliche Vereine
3.5 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des öffentlichen Rechts
3.6 Zuwendungsbestätigung für Geldspenden an Stiftungen des privaten Rechts
4 Stiftungen
4.1 Stiftungsgeschäft unter Lebenden
4.2 Stiftungsgeschäft von Todes wegen
4.3 Stufengründung
4.4 Checkliste zur Gründung einer Stiftung
E GESETZESTEXTE
1 Spendenrecht - Synopse
2 Beschlussempfehlung des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 04.07.2007
3 Bericht des Finanzausschusses (7. Ausschuss) vom 05.07.2007
4 Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
5 Abgabenordnung
6 Einkommensteuergesetz
7 Bundesrat - Jahressteuergesetz
8 Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung
von geringfügigen Beschäftigungen
Aus dem Kapitel: "Gemeinnützigkeit im Überblick" (S. 11-13) 1 GEMEINNÜTZIGKEIT IM ÜBERBLICK Die im September 2007 vom Bundesrat verabschiedete Gemeinnützigkeitsreform, die durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements umgesetzt wurde, ist als positives Signal zu werten. Bereits ab Herbst 2006 wurden Diskussionen über die wichtigsten Ansätze und Gesetzesvorschläge geführt. Im Juli 2007 hat der Bundestag seine breite Zustimmung zum laufenden Gesetzgebungsvorhaben erteilt. Auch der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 21.9.2007 mit seiner Zustimmung den Abschluss des bis dahin laufenden Gesetzgebungsvorhabens herbeigeführt. Die gesamte "Gemeinnützigkeitsreform" steht unter der Vorgabe, dass die umfangreichen Steuervorteile schon für das laufende Vereinsjahr 2007 voll genutzt werden können. Es gibt in der Bundesrepublik inzwischen fast 600.000 eingetragene Vereine. Einen Eindruck davon, wie stark das bürgerschaftliche Engagement ist, vermittelt u. a. für das Sportsegment der Sportentwicklungsbericht 2005/2006. Aus dieser Analyse lässt sich erkennen, dass sich bundesweit ca. 2,8 Millionen Mitglieder ehrenamtlich für die 90.000 gemeinnützige Sportvereine engagieren. Die Führung der Vereine ruht dabei auf mehreren Schultern. 1.1 DER VERLAUF DER REFORM Der Ruf nach Entlastung von überflüssiger Bürokratie konzentrierte sich bis Mitte 2007 im Wesentlichen darauf, die bestehenden steuerlichen Anforderungen herunterzuschrauben sowie Steuervereinfachungen und die Möglichkeit von Pauschalregelungen bei allen denkbaren Steuertatbeständen zu schaffen. Bereits bei einer Anhörung im Sportausschuss des Deutschen Bundestags zum Thema "Situation der Sportvereine - Reformbedarf und Handlungsoptionen" im Frühjahr 2007 wurde deutlich gemacht, dass die Führungskräfte in unseren Vereinen und Verbänden beim Thema Steuern fast überfordert sind. Selbst Klein-Vereine sind häufig auf die Beratung durch Fachleute angewiesen. Zudem wird erwartet, dass sich selbst Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Anwälte bei der Unterstützung der Vereine ehrenamtlich engagieren. Die bekannten Reizthemen - wie der richtige Umgang mit dem steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb und die Unsicherheiten bei der Beachtung der umsatzsteuerlichen Vorgaben - belasten nicht nur das ehrenamtliche Engagement, sondern bei fehlender Detailkenntnis, insbesondere bei später festgestellten Steuerfehlern, auch die Vereinskasse. Als beim Sport im Wesentlichen nur noch die Förderung der körperlichen Ertüchtigung von Jugendlichen als gemeinnützige Aufgabenstellung anerkannt werden sollte, reagierte nach einer Entrüstungswelle der Bundesfinanzminister selbst. Im ersten Schritt stellte er schon im Dezember 2006 sein Programm "Hilfen für Helfer" vor. Den Kernvorschlägen schloss sich recht schnell das Bundeskabinett an. Im Frühjahr folgte dann der erste konkrete Gesetzesentwurf für dieses Reformvorhaben, das "Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements". Angetreten ist hierbei die Bundesregierung mit der klaren Aussage, dass sämtliche Änderungen, soweit rechtlich möglich, schon für das Vereinsjahr 2007 wirksam werden sollten. Die Folge war eine blitzschnelle Anhörung von einigen größeren Verbänden und Organisationen. Diese führte bereits nach der ersten Lesung des Bundestags dazu, dass sich der Finanzausschuss noch einmal mit diesem Reformpaket beschäftigen musste. Zur Überraschung vieler Beteiligter gab es nochmals Ergänzungsvorschläge. Im Wesentlichen ging es um die Festlegung des Jahresfreibetrags für die Übungsleitertätigkeit. Im Finanzausschuss verständigte man sich dann auf eine allgemeine Linie zur Anerkennung eines steuerfreien Aufwandsersatzes für jegliche ehrenamtliche Betätigung (§ 3 Nr. 26a EStG neu). Der Bundestag stimmte diesen kurzfristig eingebrachten Änderungen in der entscheidenden Sitzung bereits am 06.07.2007 zu. Da es um Steueränderungen ging, war hierfür natürlich zusätzlich auch die Zustimmung des Bundesrats erforderlich. Die endgültige Zustimmung über die abschließende Bundesratssitzung am 21.9.2007 liegt nun vor, die Verkündung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt ist bereits erfolgt. Da es sich um "Verbesserungen/Vereinfachungen" handelt, gerät der Steuergesetzgeber auch mit seiner beschlossenen rückwirkenden Anwendung zum 1.1.2007 in keine größeren verfassungsrechtlichen Probleme. 1.2 ERHÖHUNG DES ÜBUNGSLEITERFREIBETRAGS - KEINE LEICHTE UMSETZUNG Zunächst tauchen bei der konkreten Umsetzung der Steuervergünstigungen einige Probleme auf - gerade in den Fällen, in denen es um die Beschäftigung von Übungsleitern geht. Die Sozialversicherungsträger haben klar zu erkennen gegeben, dass man bei laufenden Übungsleiter-Beschäftigungsverhältnissen im ersten Schritt auf jeden Fall verlangt, dass die Erhöhung des Übungsleiterfreibetrags zukunftsorientiert, d. h. bei laufenden Vorgängen erst ab Oktober 2007 vollzogen wird, obwohl die Erhöhung des persönlichen Freibetrags für das gesamte Kalenderjahr 2007 gilt. Handlungsbedarf ist damit angezeigt, wenn die Abrechnung unter Ausnutzung des erhöhten Jahressteuerfreibetrags bei den Verbänden/Vereinen konkret ansteht (ab Oktober 2007). Allerdings ist die wesentliche Veränderung gegenüber den bisherigen Vorschlägen zu beachten: Es gibt keinen automatischen Steuerabzugsbetrag für bestimmte ehrenamtliche Betätigungen, sondern einen allgemeinen Jahresfreibetrag für erhaltene Aufwandsentschädigungen von 500 Euro. Aber: "Geld muss fließen" - das bedeutet konkret, dass der neue Ehrenamtsfreibetrag nur dann zur Anwendung kommt, wenn es für diese ehrenamtliche Betätigung auch tatsächlich irgendeine Vergütung gibt und diese an den begünstigten Empfänger ausgezahlt wird. 1.3 WEITERE VERBESSERUNGEN DURCH DIE REFORM Neben den oben beschriebenen beiden Zentralthemen werden bei diesem Reformvorhaben weitere Vereinfachungen und Verbesserungen im Bereich des Gemeinnützigkeitsrechts herbeigeführt. Körperschaftsteuer Mit der moderaten Anpassung von Steuerfreigrenzen will man auch die kleineren Vereine bei wirtschaftlicher Betätigung etwas vor der Körperschaft- und Gewerbesteuerbelastung verschonen. Unabhängig von der zu erwartenden Erhöhung der Freigrenzen für den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb wird die Körperschaftsteuerbelastung bei Gewinnsituationen ab 2008 durch die feststehende Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 15 % spürbar entschärft. Spenden- und Stiftungsrecht Ein großes Thema ist natürlich die beschlossene Reform des Spenden- und Stiftungsrechts. Mit größeren Steuererleichterungen versucht man hier auf breiter Ebene unsere Mitbürger zu motivieren, sich in einem größeren Umfang finanziell an gemeinnützigen Betätigungen zu beteiligen. Berücksichtigt wird dies über einen wesentlich größeren Sonderausgabenabzug für Spenden bei der persönlichen Steuererklärung, auch bei Spenden aus dem betrieblichen Bereich. Richtig zugelegt hat man insbesondere beim Stiftungsrecht, soweit es um Neugründungen, aber auch um sog. Zustiftungen für bereits bestehende Stiftungen geht. Informieren Sie sich daher jetzt schon Schritt für Schritt über die wichtigsten Aussagen und Vorgaben und auch damit verbundene Erwartungen für die Vereinspraxis. Ihr Vorteil: Wir zeigen Ihnen konkret auf, - in welchen Fällen Sie die Steuervergünstigungen schon im laufenden Vereinsjahr 2007nutzen können, - wo es Steuerfallen gibt und - in welchen Fälle unbedingt Handlungsbedarf besteht (bis hin zu Satzungsänderungen).
Reihe/Serie | WRS aktuell |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 650 g |
Einbandart | Kunststoff |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Recht / Sonstiges |
Schlagworte | gemeinnützige Körperschaft • Gemeinnützigkeit • Gemeinnützigkeitsrecht • Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/sonstiges Recht • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/sonstiges Recht • Spendenrecht • Stiftungsrecht • Übungsleiterfreibetrag • Verband • Verein |
ISBN-10 | 3-448-08732-7 / 3448087327 |
ISBN-13 | 978-3-448-08732-1 / 9783448087321 |
Zustand | Neuware |
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