Elternunterhalt
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-01436-3 (ISBN)
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Inhalte:
Basisinfo zur Unterhaltspflicht: Welcher Verwandte ist wann zur Zahlung verpflichtet?
Im Pflegefall: Von welchen Seiten Ihre Eltern finanzielle Unterstützung bekommen
Wenn das Sozialamt sich meldet: In welchen Fällen und in welcher Höhe Sie Sozialhilfe zurückzahlen müssen.
Wie Sie sich gegen Forderungen wehren - mit Musterschreiben.
Mit den aktuellen Urteilen zu Übergabeverträgen.
Neu in der 5. Auflage:
Für Immobilienbesitzer: Zusätzliche Rücklagen für private Altersversorgung werden als Schonvermögen auch bei selbstgenutzter geschützter Immobilie anerkannt.
Neuberechnung des Elternunterhalts bei verheirateten Kindern.
Michael Baczko, geboren 1950 in Erlangen, hat zunächst den Beruf eines Industriekaufmanns erlernt und ausgeübt. Seit 1987 ist er als Rechtsanwalt zugelassen, seit 1990 auch als Fachanwalt für Sozialrecht. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich hat er genaue Kenntnis der Bedürfnisse und Belange seiner Mandanten und ihrer rechtlichen Möglichkeiten.
Inhalt
Die Unterhaltspflicht
Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?
Leistungen des Staates und Unterhaltspflicht
Müssen Schwiegerkinder Unterhalt zahlen?
Meine Eltern sind pflegebedürftig - was nun?
Das kann alles auf Sie zukommen
Zunächst in der Pflicht: die Pflegeversicherung
Welche Kosten übernimmt die Sozialhilfe?
Was kann das Sozialamt geltend machen?
Wenn das Sozialamt auf Sie zukommt
Wie hoch ist der Unterhalt?
Unterhaltsrelevantes Einkommen - was ist das?
Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen
So wird der zu zahlende Unterhalt berechnet
Welches Vermögen muss herangezogen werden?
Wie kann ich mich gegen Forderungen wehren?
Wann und wie Sie Widerspruch und Klage erheben können
Rechtsmittel bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
Rechtsmittel gegen den Übergang sonstiger Ansprüche
Wer trägt die Kosten?
Stichwortverzeichnis
Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?
Gemäß
1601 BGB sind Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind Großeltern - Kinder - Enkel etc. Somit sind nicht nur Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern - und auch Enkel ihren Großeltern und umgekehrt Großeltern ihren Enkeln. Geschwister sind gegenseitig nicht zum Unterhalt verpflichtet. Verheiratete und Geschiedene sind grundsätzlich ebenfalls gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Nach
1609 BGB stehen die Eltern jedoch an 6. Stelle. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehegatten (auch geschiedenen) geht daher der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern vor.
Reihe/Serie | Haufe TaschenGuide ; 134 |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 105 g |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Familienrecht |
Schlagworte | Eltern • Eltern; Ratgeber • Heimkosten • Kinder • Pflegefall • Unterhalt • Unterhaltsrecht; Ratgeber |
ISBN-10 | 3-648-01436-6 / 3648014366 |
ISBN-13 | 978-3-648-01436-3 / 9783648014363 |
Zustand | Neuware |
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