Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
978-3-89655-382-9 (ISBN)
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Der bereits in 3. Auflage erschienene zweite Band der Reihe "Vollstreckungsrecht in der Praxis" klärt alle offenen Fragen und zeigt Ihnen den Weg zur erfolgreichen Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher auf. Kurz, knapp, praxisgerecht - mit allen notwendigen Belegen aus Rechtsprechung und Literatur.
Dargestellt werden sowohl der Verlauf der Mobiliarvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher als auch das Verfahren zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
Der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher bildet regelmäßig den ersten Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Die Sachpfändung ist zugleich Voraussetzung für die Erlangung der Unpfändbarkeitsbescheinigung auf dem Weg zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung und bietet dem Gläubiger Gelegenheit, an für die Vollstreckung wichtige Informationen zu gelangen. Umso wichtiger ist es, hier keine Fehler zu machen und die Möglichkeiten, die dieses Verfahren bietet, komplett auszuschöpfen. Hier setzt der Hintzen an: mithilfe von Schaubildern, Mustertexten und Praxishinweisen zeigt er alle taktischen Tricks für eine Erfolg versprechende Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher auf.
Dieses Buch ist Bestandteil der mehrbändigen ZAP Buchreihe von Professor Udo Hintzen zum Thema der Vollstreckung. Inhaltlich bildet es den Auftakt. Denn: Die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher zumeist der richtige erste Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Wenn Sie die 3 Hintzen-Werke jetzt im Komplettpaket bestellen, sparen Sie 24,- EUR! Welche Weisungen sollten Sie dem Gerichtsvollzieher zur effektiven Durchführung der Pfändung stellen? Wann kann auch ohne Durchsuchungsbeschluss vollstreckt werden? Wie gehen Sie als Gläubiger bei einer Schuldner- GmbH ohne Geschäftsführer vor? Der bereits in 3. Auflage erschienene Band von Prof. Udo Hintzen klärt alle offenen Fragen und zeigt Ihnen den Weg zur erfolgreichen Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher auf. Kurz, knapp, praxisgerecht - mit allen notwendigen Belegen aus Rechtsprechung und Literatur. Profitieren Sie u.a. von diesen Themen: Verwertungsaufschub Forderungsaufstellung Vollstreckungsverbote durch Insolvenz Auskunft durch eidesstattliche Versicherung Zusatzfragen an den Schuldner Unpfändbarkeitsnachweis Inhalt des Vermögensverzeichnisses Nachbesserung des Vermögensverzeichnisses zeitliche Befristung des Haftbefehls
1;Vorwort;6
2;Inhaltsverzeichnis;8
3;Literaturverzeichnis;12
4;Abkürzungsverzeichnis;14
5;A. Mobiliarvollstreckung durch den Ge-richtsvollzieher;22
5.1;I. Einleitung;22
5.2;II. Informationsbeschaffung vor der Vollstreckung;22
5.3;III. Der Gerichtsvollzieher als selbstständiges Vollstreckungsorgan;24
5.4;IV. Weisungen an den Gerichtsvollzieher;25
5.5;V. Fragerecht des Gerichtsvollziehers;28
5.6;VI. Der Vollstreckungsauftrag;29
5.7;VII. Durchsuchungsanordnung;46
5.8;VIII. Nacht-, Sonn- und Feiertagsbeschluss;56
5.9;IX. Kostenhinweise;58
5.10;X. Gewahrsamsprüfung;58
5.11;XI. Durchführung der Pfändung;63
5.12;XII. Vollstreckungsverbot;64
5.13;XIII. Pfändungsprotokoll;69
5.14;XIV. Hilfsvollstreckung;71
5.15;XV. Eidesstattliche Versicherung;72
5.16;XVI. Protokollanalyse;73
5.17;XVII. Unpfändbare Gegenstände;74
5.18;XVIII. Eigentumsvorbehalt/Anwartschaftsrecht;81
5.19;XIX. Austauschpfändung;83
5.20;XX. Anderweitige Verwertung;87
6;B. Verfahren zur Abgabe der eidesstatt-lichen Versicherung;90
6.1;I. Einleitung;90
6.2;II. Zuständigkeit;92
6.3;III. Antrag;94
6.4;IV. Rechtsschutzinteresse;100
6.5;V. Forderungsaufstellung;102
6.6;VI. Nachweis der Unpfändbarkeit;104
6.7;VII. Kombinierter Antrag;109
6.8;VIII. Terminsbestimmung;110
6.9;IX. Terminsteilnahme;116
6.10;X. Inhalt des Vermögensverzeichnisses;116
6.11;XI. Widerspruch;122
6.12;XII. Vertagung, Ratenzahlung;124
6.13;XIII. Ergänzungsverfahren;125
6.14;XIV. Haftbefehl;129
6.15;XV. Wiederholte eidesstattliche Versicherung;133
6.16;XVI. Schuldnerverzeichnis;138
7;C. Texte;142
7.1;I. Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher (GVGA)576;142
7.2;II. Gerichtsvollzieherordnung (GVO)577;265
8;Stichwortverzeichnis;274
A. Mobiliarvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher (S. 1-2)
I. Einleitung
Sofern der Gläubiger nicht aus dem abgeschlossenen Prozessverfahren zur Erlangung des Vollstreckungstitels oder aus sonstigen Informationen Kenntnis von pfändbaren und verwertbaren Vermögenswerten des Schuldners hat, ist der Vollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher nahezu immer der erste Einstieg in die zwangsweise Beitreibung der titulierten Forderung. Leider führt die Sachpfändung durch den Gerichtsvollzieher in der Praxis nicht immer zu dem gewünschten Ergebnis für den Gläubiger1 oder anders gesehen, diese Vollstreckungsart endet sehr häufig mit der Unpfändbarkeitsbescheinigung (Fruchtlosigkeitsbescheinigung).
In 2006 erledigten die Gerichtsvollzieher bundesweit insgesamt über 4,38 Mio. Zustellungen (persönlich bewirkt und unter Mitwirkung der Post) und über 7,56 Mio. Zwangsvollstreckungsaufträge, darunter waren rund 10.000 Versteigerungen. Es wurden weiter über 27.000 Vorpfändungen durchgeführt und über 520.000 Vollstreckungsaufträge der Justizbehörden erledigt. Insgesamt betrug die Summe der eingezogenen Parteigelder rund 1,42 Mrd. €.2 Dennoch muss der Gläubiger diesen Weg beschreiten, da er regelmäßig ohne die zuvor genannte Unpfändbarkeitsbescheinigung den Schuldner nicht zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung (
807, 899 ff. ZPO) laden lassen kann.3 Daneben kann der Gerichtsvollzieher dem Gläubiger aber auch wertvolle Informationen liefern, sofern der Gerichtsvollzieherauftrag gezielt gestellt wird. Die in der Praxis verwendeten handelsüblichen Vordrucke sollten stets durch gezielte Fragen oder Anweisungen ergänzt werden.
II. Informationsbeschaffung vor der Vollstreckung
Vor Einleitung konkreter Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sollte der Gläubiger auch an andere Möglichkeiten denken, die Anschrift oder sogar den Arbeitgeber des Schuldners zu erfahren. Kommt bereits die Zustellung des Vollstreckungstitels bzw. der Vollstreckungsauftrag mit dem Bemerken zurück, der Schuldner sei unbekannt verzogen oder gänzlich unbekannt, wird der Gläubiger zunächst beim Einwohnermeldeamt nachfragen. Hierzu kann nicht der Gerichtsvollzieher verpflichtet werden.
Hat der Schuldner z.B. den Namen geändert, was viele Schuldner nach Inkrafttreten des Familiennamensrechtsgesetzes (FamNamRG vom 16.12.1993, BGBl. I, S. 2054 insbes. die Übergangsregelung Art. 7, wonach binnen eines Jahres nach Inkrafttreten der Name durch Erklärung gegenüber dem Standesbeamten jederzeit geändert werden konnte) in Anspruch genommen haben, muss der Gläubiger nicht immer vom Standesamt eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch beantragen, er kann auch beim Einwohnermeldeamt eine erweiterte Meldeauskunft beantragen, die als Nachweisurkunde ausreicht.5 Eine weitere Möglichkeit ist die Nachfrage bei der Post oder anderen Dienstleistern, ob ein Nachsendeauftrag vorliegt.
Manchmal hilft sogar ein Blick ins amtliche Telefonbuch und ein sich anschließender Testanruf, da einige Schuldner sich nur zum Schein beim Einwohnermeldeamt abmelden. Hilfreich sind auch die Telefonbücher auf CD-ROM oder die Suche über Internetanbieter z.B. über T-Online oder AOL, die jeweils über Telefonangaben bzw. entsprechende Suchmaschinen verfügen. Bei einem Schuldner, der mit dem Gläubiger in nachbarrechtlicher Beziehung steht, sollte bei dem Hausnachbarn oder den Wohnungseigentümern in derselben Wohnungsgemeinschaft bzw. dem Wohnungseigentumsverwalter nachgefragt werden.
Auch der Hausmeister ist zu befragen.6 Zur Feststellung der persönlichen oder gewerbli
Reihe/Serie | Vollstreckungsrecht in der Praxis |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 328 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Sachenrecht |
Schlagworte | Durchsuchungsbeschluss • Eidesstattliche Versicherung • Forderungsaufstellung • Gerichtsvollzieher • GmbH ohne Geschäftsführer • Haftbefehl • HC/Recht/Sonstiges • Pfändung • Praxis • Sachpfändung • Unpfändbarkeitsnachweis • Vermögensverzeichnis • Verwertungsaufschub • Vollstreckung • Vollstreckungsverbote • Weisungen • Zwangsvollstreckung |
ISBN-10 | 3-89655-382-8 / 3896553828 |
ISBN-13 | 978-3-89655-382-9 / 9783896553829 |
Zustand | Neuware |
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