Die Risikoverteilung und die Bedenkenhinweispflicht im Bauvertrag
Seiten
2019
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-74780-3 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-74780-3 (ISBN)
Ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Bauerfolg notwendigen Leistungen zu erbringen, obwohl diese nicht vereinbart und bepreist wurden? Der Band untersucht, welcher Partei das werkvertragliche Risiko auferlegt wird, und ob Ausnahmen von der strikten und uneingeschränkten Erfolgshaftung des Unternehmens bestehen.
lt;p>Der Bauvertrag ist geprägt von einem Spannungsverhältnis zwischen Planung und Realität. Auf der vertraglichen Ebene schuldet der Unternehmer die Erstellung eines Werks. Hierin erschöpft sich seine Pflicht nicht, da er einem bestimmten (Werk-)Erfolg erzielen muss. Die Erfolgsbezogenheit führt zu der Frage, was geschieht, wenn der Unternehmer die vereinbarte Leistung erbringt, mit der der geschuldete Erfolg nicht erreicht wird. Ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Erfolg notwendigen Leistungen zu erbringen. Sie geht der Frage nach, ob Ausnahmen von der strikten und uneingeschränkten Erfolgshaftung bestehen, wenn er den Besteller auf Bedenken im Hinblick auf die Nichterreichung des Erfolgs hingewiesen hat und welche Folgen die (Nicht-)Einhaltung der Hinweispflicht nach sich zieht.
lt;p>Der Bauvertrag ist geprägt von einem Spannungsverhältnis zwischen Planung und Realität. Auf der vertraglichen Ebene schuldet der Unternehmer die Erstellung eines Werks. Hierin erschöpft sich seine Pflicht nicht, da er einem bestimmten (Werk-)Erfolg erzielen muss. Die Erfolgsbezogenheit führt zu der Frage, was geschieht, wenn der Unternehmer die vereinbarte Leistung erbringt, mit der der geschuldete Erfolg nicht erreicht wird. Ist der Unternehmer verpflichtet, die für den Erfolg notwendigen Leistungen zu erbringen. Sie geht der Frage nach, ob Ausnahmen von der strikten und uneingeschränkten Erfolgshaftung bestehen, wenn er den Besteller auf Bedenken im Hinblick auf die Nichterreichung des Erfolgs hingewiesen hat und welche Folgen die (Nicht-)Einhaltung der Hinweispflicht nach sich zieht.
Grete Langjahr wurde 1982 geboren. Ihr Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Konstanz schloss sie 2007 mit dem Ersten juristischen Staatsexamen ab. Ihren Referendariatsdienst leistete sie am LG Konstanz ab. Anschließend war sie am Lehrstuhl von Herrn Prof. Dr. Glöckner beschäftigt und ist seit 2012 als Rechtsanwältin in München tätig.
lt;p>Geschuldeter Werkerfolg - Risikoverteilung im Bauvertrag - Rechtsfolgen der (Nicht-)Einhaltung der Bedenkenhinweispflicht
Erscheinungsdatum | 04.04.2019 |
---|---|
Reihe/Serie | Schriften zum Deutschen und Internationalen Bau-, Umwelt- und Energierecht ; 22 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 297 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika |
Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Sachenrecht | |
Schlagworte | Bauvertrag • Bedenkenhinweispflicht • enthaftung • geschuldeter Werkerfolg • Grete • Langjahr • Risikoverteilung |
ISBN-10 | 3-631-74780-2 / 3631747802 |
ISBN-13 | 978-3-631-74780-3 / 9783631747803 |
Zustand | Neuware |
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