Das mittels List erschlichene Einverständnis im Rahmen des § 239 I Alt. 2 StGB
Seiten
2018
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-74892-3 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-74892-3 (ISBN)
lt;p>Wer eine Freiheitsberaubung durch List begeht und mittels List die Opferzustimmung herbeiführt, kann wegen des erschlichenen, tatsächlich aber gegebenen Verzichts keinen Beraubungserfolg bewirken. Die Arbeit zeigt einen Maßstab auf, die Wirksamkeit des mittels List erschlichenen Einverständnisses innerhalb der Freiheitsberaubung zu beurteilen.
lt;p>Der Tatbestand der Freiheitsberaubung bestraft denjenigen, der einen anderen einsperrt oder auf andere Weise - etwa durch List - der Freiheit beraubt. Er ist einem Einverständnis zugänglich, das grundsätzlich rein tatsächlicher Natur ist. In Bezug auf eine listige Freiheitsberaubung ergibt sich folgende Paradoxie: Die List käme zwar als Tatmittel der Freiheitsberaubung in Betracht, könnte aber wegen des erschlichenen, tatsächlich aber gegebenen Verzichts auf die Fortbewegungsfreiheit keinen Beraubungserfolg bewirken. Die vorliegende Untersuchung zeigt insofern einen Maßstab auf, die Wirksamkeit des mittels List erschlichenen Einverständnisses innerhalb der Freiheitsberaubung zu beurteilen.
lt;p>Der Tatbestand der Freiheitsberaubung bestraft denjenigen, der einen anderen einsperrt oder auf andere Weise - etwa durch List - der Freiheit beraubt. Er ist einem Einverständnis zugänglich, das grundsätzlich rein tatsächlicher Natur ist. In Bezug auf eine listige Freiheitsberaubung ergibt sich folgende Paradoxie: Die List käme zwar als Tatmittel der Freiheitsberaubung in Betracht, könnte aber wegen des erschlichenen, tatsächlich aber gegebenen Verzichts auf die Fortbewegungsfreiheit keinen Beraubungserfolg bewirken. Die vorliegende Untersuchung zeigt insofern einen Maßstab auf, die Wirksamkeit des mittels List erschlichenen Einverständnisses innerhalb der Freiheitsberaubung zu beurteilen.
Laura Schumann studierte Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) sowie an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Die Promotion erfolgte in Mainz. Die Zweite Juristische Prüfung legte sie nach ihrem Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden, OLG-Bezirk Frankfurt (Main), ab.
lt;p>List als Tatmittel der Freiheitsberaubung - Zustimmung i.R.d.
239 I StGB als Einverständnis - Kriterien zur Behandlung des mittels List erschlichenen Einverständnisses, insbesondere Kriterium der Rechtsgutsbezogenheit - Scheinbare Unmöglichkeit und Unzumutbarkeit der Fortbewegung - Kriterium der strafbewehrten Handlung
Erscheinungsdatum | 14.04.2018 |
---|---|
Reihe/Serie | Schriften zum Strafrecht und Strafprozeßrecht ; 127 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 480 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Strafrecht ► Besonderes Strafrecht |
Schlagworte | Einverständnis • erschlichene • Fortbewegungsfreiheit • Freiheitsberaubung • Freiheitsentzug • Laura • List • mittels • Rahmen • Rechtsgutsbezogenheit • Schumann • StGB • Strafbewehrte Handlung • Täuschung • Unmöglichkeit • Unzumutbarkeit • Willensmängel • Zustimmung |
ISBN-10 | 3-631-74892-2 / 3631748922 |
ISBN-13 | 978-3-631-74892-3 / 9783631748923 |
Zustand | Neuware |
Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich
eine praxisorientierte Darstellung
Buch | Softcover (2024)
C.H.Beck (Verlag)
CHF 96,55
Vermögensdelikte
Buch | Softcover (2023)
C.F. Müller (Verlag)
CHF 37,80
Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit
Buch | Softcover (2023)
C.F. Müller (Verlag)
CHF 37,80