BGB-Werkvertrag §§ 631-651
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- umfassende Darstellung des Rechtsgebiets
- vollständige Kommentierung der Reform des Werkvertragsrechts
- aktuelle Rechtsprechung und Praxishinweise
Die Baubranche ist einer der größten und wichtigsten Wirtschaftszweige der Bundesrepublik Deutschland. Auch das Baurecht ist zu einer komplexen Spezialmaterie geworden, zu der umfangreiche Rechtsprechung ergangen ist. Diese ist in all ihrer Detailliertheit für den Rechtsanwender kaum noch zu überblicken.
Für die komplexen, auf oft lange Erfüllungszeiträume angelegten Bauverträge sind die bisherigen Regelungen des Werkvertragsrechts häufig nicht detailliert genug gewesen. Die Rechtsprechung des EuGH seit 2011 hat der Gesetzgeber nun zum Anlass genommen, das Werkvertragsrecht grundlegend zu reformieren. In seinen Auswirkungen auf die Struktur der Regelungen im Werkvertragsrecht entspricht diese Gesetzesänderung der Schuldrechtsreform aus dem Jahr 2001.
So werden spezielle Regelungen für den Bauvertrag, den Verbraucherbauvertrag sowie den Architektenvertrag und den Ingenieurvertrag in das Werkvertragsrecht des BGB eingefügt.
Dem auf eine längere Erfüllungszeit angelegten Bauvertrag wird insbesondere durch folgende Regelungen Rechnung getragen werden: Einführung eines Anordnungsrechts des Bestellers einschließlich Regelungen zur Preisanpassung bei Mehr- oder Minderleistungen, Änderung und Ergänzung der Regelungen zur Abnahme sowie die Normierung einer Kündigung aus wichtigem Grund.
Speziell für Bauverträge von Verbrauchern wird darüber hinaus Regelungen zur Einführung einer Baubeschreibungspflicht des Unternehmers, zur Pflicht der Parteien, eine verbindliche Vereinbarung über die Bauzeit zu treffen, zum Recht des Verbrauchers zum Widerruf des Vertrags und zur Einführung einer Obergrenze für Abschlagszahlungen eingeführt.
Das Recht der Mängelhaftung wird an die Rechtsprechung des EuGH angepasst.
Diese Regelungen sollen darüber hinaus auch für Verträge zwischen Unternehmern gelten.
Mit der systematischen Darstellung des Werkvertragsrechts bietet der BeckOGK Werkvertragsrecht/VOB ein hervorragendes und umfassendes Nachschlagwerk zu der Gesamtproblematik des Baurechts auf Basis der neuen Regelungen.
Die rechtsdogmatischen Ausführungen unter Berücksichtigung der bisherigen Rechtsprechung und die zahlreichen Praxishinweise machen das Werk zu einem unentbehrlichen Arbeitsmittel.
Prof. Dr. Wolfgang Krüger, Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, gehört dem V. Zivilsenat an, der schwerpunktmäßig mit Grundstücksrecht befasst ist. Er lehrt als Honorarprofessor an der Universität Bonn und hat zahlreich zum Zivil- und Zivilprozessrecht veröffentlicht.
Prof. Dr. Beate Gsell ist Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Europäisches Privat- und Verfahrensrecht an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Richterin am Oberlandesgericht München.
Prof. Dr. Stephan Lorenz ist Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Juristischen Fakultät der LMU München.
Dr. Jörg Mayer (1956-2015) war Notar in Simbach am Inn und Professor an der Universität Erlangen-Nürnberg.
Erscheinungsdatum | 21.12.2017 |
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Reihe/Serie | Beck-Online Großkommentar |
Mitarbeit |
Anpassung von: Hans-Peter Bernhard, Simon Bulla, Albrecht Kober, Michael Kögl, Manfred Lutzenberger, Barbara Merkle, Gerhard Molt, Achim Mundt, Ursula Raab-Gaudin, Hans-Joachim Rast, Harald Reiter, Jürgen Schmidt |
Verlagsort | München |
Sprache | deutsch |
Maße | 160 x 240 mm |
Gewicht | 1827 g |
Einbandart | gebunden |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht ► Baurecht (privat) |
Schlagworte | Architektenrecht • Baumangel • Baurecht • Baurecht (BauR) • Bauvertrag • Besonderes • Privates • Schuldrecht • Vergaberecht • Werkvertragsrecht |
ISBN-10 | 3-406-70741-6 / 3406707416 |
ISBN-13 | 978-3-406-70741-4 / 9783406707414 |
Zustand | Neuware |
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