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Von der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft.

Unter besonderer Berücksichtigung der Einflüsse der deutschen Gesamthandslehre und des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf die Rechtsgemeinschaften des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Buch | Softcover
302 Seiten
2015
Duncker & Humblot (Verlag)
978-3-428-14641-3 (ISBN)
CHF 125,85 inkl. MwSt
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Seit jeher bereitete es Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten, die Gesamthand zwischen der Bruchteilsgemeinschaft und der juristischen Person einzuordnen. In Abkehr von diesem überwiegend dogmatischen Streit hat der BGH auch nach der Entscheidung »Weißes Ross« bei der Frage nach der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft vornehmlich Sachgerechtigkeitsargumente bedient. Die Untersuchung beleuchtet diese Frage unter dogmatischen Gesichtspunkten durch Entschlüsselung des Gesamthandsprinzips.
Nicht erst mit der Aufnahme des germanischen Rechtsprinzips der Gesamthandsgemeinschaft in das von einem römisch-rechtlichen Eigentumsbegriff geprägte BGB bereitete es Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten, die Gesamthand zwischen den hergebrachten Gemeinschaftsformen, Bruchteilsgemeinschaft und Juristischer Person, einzuordnen. Im Zuge der »Weißes Ross«-Entscheidung des BGH zur Rechtsfähigkeit der GbR hat man sich in Rechtsprechung und Literatur von dem dogmatischen Streit weitestgehend gelöst und sich auch in der Folge bei der Beurteilung der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft vornehmlich auf das Argument der Sachgerechtigkeit zurückgezogen.

Neben der Widerlegung der Sachgerechtigkeitsargumente des BGH versucht die Untersuchung im Kern, die Diskussion um die dogmatische Einordnung des Gesamthandsprinzips in den römisch-rechtlichen Eigentumsbegriff des BGB wieder in den Vordergrund zu rücken und auf diesem Wege die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft zu begründen.

Christopher Schmidt studierte von 2008 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung legte er im Arbeitsrecht ab. Ab 2009 war er zunächst als studentische, nach der Ersten Staatsprüfung im Oktober 2012 als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Verfahrensrecht, Direktor Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting, tätig. Seit 2013 ist er zudem wissenschaftliche Hilfskraft im Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Gesamthandsrecht. In diesem Themenkreis wurde er im Jahre 2015 von der Universität zu Köln promoviert.

Einleitung

I. Historische Entwicklung der Gesamthandslehre

Von der Gesamthand als Trägerin von Rechten und Pflichten

II. Zur rechtlichen Konstruktion der Gesamthand

Kritische Würdigung der Gesamthandstheorien des BGB

III. Von der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft

Von den Ursprüngen der Erbengemeinschaft im Preußischen Allgemeinen Landrecht – Die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft in der Rechtsprechung des BGH – Die Teilnahme der Erbengemeinschaft am Rechtsverkehr. Eine Auswahl relevanter Problembereiche – Fazit

Literatur- und Sachwortverzeichnis

"Schmidt hat hier in akribischer Kleinarbeit die Diskussion über die Gesamthand seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts nachvollzogen und analysiert. Dabei belegt er in eindrucksvoller Weise die unterschiedlichen Vorstellungen vom 'Wesen' der Gesamthand etwa als besondere Form der Bruchteilsgemeinschaft mit nicht veräußerlichen Anteilen oder eben als eigenständiges Rechtssubjekt in verschiedenen Ausprägungen. [...] Die in jeder Hinsicht gelungene Dissertation von Schmidt bietet jedenfalls einen reichen historisch wie aktuell begründeten Fundschatz an Argumenten. Der erbrechtlich interessierte Leser und zwar auch derjenige, der gewöhnlich keine Monografien liest, findet hier eine nicht nur lesenswerte, sondern trotz des Anspruchs auch eine lesbare Dissertation." Prof. Dr. Maximilian Zimmer, in: Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis, 3/2016

»Schmidt hat hier in akribischer Kleinarbeit die Diskussion über die Gesamthand seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts nachvollzogen und analysiert. Dabei belegt er in eindrucksvoller Weise die unterschiedlichen Vorstellungen vom ›Wesen‹ der Gesamthand etwa als besondere Form der Bruchteilsgemeinschaft mit nicht veräußerlichen Anteilen oder eben als eigenständiges Rechtssubjekt in verschiedenen Ausprägungen. [...] Die in jeder Hinsicht gelungene Dissertation von Schmidt bietet jedenfalls einen reichen historisch wie aktuell begründeten Fundschatz an Argumenten. Der erbrechtlich interessierte Leser und zwar auch derjenige, der gewöhnlich keine Monografien liest, findet hier eine nicht nur lesenswerte, sondern trotz des Anspruchs auch eine lesbare Dissertation.« Prof. Dr. Maximilian Zimmer, in: Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis, 3/2016

Erscheint lt. Verlag 24.6.2015
Reihe/Serie Schriften zum Bürgerlichen Recht ; 444
Verlagsort Berlin
Sprache deutsch
Maße 157 x 233 mm
Gewicht 461 g
Themenwelt Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Erbrecht
Schlagworte Erbengemeinschaft • Gesamthand • Preußen; Recht • Rechtsfähigkeit • Zivilrechtsgeschichte
ISBN-10 3-428-14641-7 / 3428146417
ISBN-13 978-3-428-14641-3 / 9783428146413
Zustand Neuware
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