Die Veränderungsgenehmigung für Kernkraftwerke nach § 7 Atomgesetz. (eBook)
270 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-50550-0 (ISBN)
Vorwort 6
Inhaltsverzeichnis 8
Erster Teil: Einführung
14
A. Ausgangslage 14
B. Die Veränderungsgenehmigung als Frage des „Bestandsschutzes“
16
C. Kategorien von Veränderungsmaßnahmen 18
D. Gang der Untersuchung 20
Zweiter Teil: Die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens für wesentliche Veränderungen
21
A. Veränderung 21
I. Die Anlage und ihr Betrieb als Gegenstand der Veränderung 21
1. Unterscheidung 21
2. Der Anlagenbegriff als Bezugspunkt 22
a) Allgemeines 22
b) Insbesondere: Um- oder Zubauten zur Brennelementlagerung 23
II. Vergleichsmaßstab: die Genehmigung 27
III. Insbesondere: Rahmenbestimmungen der Genehmigung 30
1. Allgemeines 30
2. Festlegung von Parametern 32
B. Wesentlichkeit der Veränderung 34
I. Der Wesentlichkeitsbegriff nach der Rechtsprechung 34
II. „Wesentlichkeit“ als „Eignung“, das Sicherheitsniveau zu berühren 36
III. Maßstab der Wesentlichkeit: jede Auswirkung 37
IV. Anwendung 40
1. Maßnahmen, die offenkundig keine Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau haben
40
2. Aufeinanderfolgen unwesentlicher Veränderungen 42
3. Der Katalog des § 4 II 3 AtVfV 42
C. Beteiligung der Öffentlichkeit 43
I. Allgemeines 43
II. § 4 IV 1 i.V.m. § 4 II AtVfV 44
1. Satz 1 und 2 des § 4 II AtVfV 44
a) Besorgnis von nachteiligen Auswirkungen für Dritte 45
b) Ergänzung durch die Regelbeispiele des Satzes 2 47
c) Bezugnahme auf den Sicherheitsbericht 48
d) Zusammenfassung: der Tatbestand des § 4 II 1 AtVfV 49
e) Das Rechtsfolgeermessen im Rahmen des § 4 II 1 AtVfV 49
2. Satz 3 des § 4 II AtVfV
50
3. Satz 4 des § 4 II AtVfV 51
III. § 4 IV 2 AtVfV 51
D. Fallgruppen für wesentliche Veränderungen und Öffentlichkeitsbeteiligung
52
I. Fälle des § 4 II 3 AtVfV 52
1. Erhöhung der Aktivitätsabgaben und Immissionen (§ 4 II 3 Nr. 1 AtVfV) 52
2. Änderung der Konzeption der Anlage oder der räumlichen Anordnung von Bauwerken, die sich auf die Störfallsicherheit auswirkt (§ 4 II 3 Nr. 2 AtVfV)
53
3. Änderungen an Sicherheitssystemen, die zu einer nicht unwesentlichen Minderung der Zuverlässigkeit führen können (§ 4 II 3 Nr. 3 AtVfV)
54
4. Erhöhung der thermischen Leistung oder des maximalen Spaltproduktinventars um mehr als 10% (§ 4 II 3 Nr. 4 AtVfV)
54
5. Erhöhung der Lagerkapazität für bestrahlte Brennelemente um mehr als 10% (§ 4 II 3 Nr. 5 AtVfV)
55
II. Sonstige Maßnahmen 56
1. Einsatz andersartiger Brennelemente 56
2. Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes 58
E. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe im Hinblick auf Entscheidungen der Behörde zum Veränderungsgenehmigungsverfahren 59
I. Entscheidung über die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens
59
II. Verzicht auf Öffentlichkeitsbeteiligung 60
Dritter Teil: Genehmigungsfähigkeit
62
A. Prüfungs- und Regelungsumfang 62
I. Allgemeine Abgrenzung 63
II. Beschränkung des Regelungsgehalts durch die bestandskräftige Erstgenehmigung
66
1. Allgemeines 66
2. Insbesondere: Rahmenbestimmungen der Genehmigung 67
III. Abgrenzung zu § 17 AtG 70
IV. Kriterien für die Festlegung des Regelungsumfangs bei Veränderungsgenehmigungen
72
1. „Qualitative“ und „quantitative“ Veränderungen: eine ungeeignete Unterscheidung
72
2. Ursache-Wirkungs-Zusammenhang 73
3. Keine Anforderungen „anläßlich“ des Veränderungsgenehmigungsverfahrens
75
4. Unmaßgeblichkeit des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit als Grenze des Prüfungs- und Regelungsumfangs
77
B. Materiellrechtliche Voraussetzungen 78
I. Struktur des § 7 II 1 Nr. 3 AtG 79
1. Der Risikobegriff 79
2. Darstellung des Streitstandes 80
a) Die Rechtsprechung des BVerfG 80
b) Die Rechtsprechung des BVerwG 82
aa) Das Wyhl-Urteil 83
bb) Die weitere Rechtsprechung des BVerwG und der Instanzgerichte 89
c) Literatur 92
3. Eigene Auffassung 97
a) Die tatbestandliche Schadensvorsorge 97
aa) Keine Pflicht zur unbeschränkten Schadensvorsorge im Sinne einer „Optimierung“
98
bb) Die Wahrscheinlichkeit als Grenze der tatbestandlichen Schadensvorsorge
100
cc) Schadensvorsorge als einheitliche Gefahrenabwehr 105
dd) Kriterien zur Bestimmung der Grenze der tatbestandlichen Schadensvorsorge
111
b) Ermessensabhängige Restrisikominimierung 112
c) Drittschutzfragen 115
II. Einordnung von Anforderungen 119
1. Anforderungen aus normativen Grenzwerten 119
a) Dosisgrenzwerte nach § 45 StrlSchV 119
aa) Objektiv-rechtliche Geltung 119
bb) Drittschutz 121
b) Störfallplanungsdosen, § 28 III StrlSchV 122
aa) Objektiv-rechtliche Geltung 122
bb) Drittschutz 124
c) Strahlenminimierungsgrundsatz, § 28 I Nr. 2 StrlSchV 124
aa) Objektiv-rechtliche Geltung 124
bb) Drittschutz 127
2. Generelle Anforderungen an die Anlagenauslegung 128
a) Das kerntechnische Regelwerk 128
b) Merkmale der sicherheitstechnischen Auslegung eines Kernkraftwerks 130
c) Vorsorge gegen auslegungsüberschreitende Ereignisse 132
3. Konkrete Anforderungen auf der Grundlage tatsächlicher Wahrscheinlichkeiten
137
III. Zusammenfassung 138
C. Anforderungen an Altanlagen 140
I. Rechtliche Anforderungen im Wandel der Zeit 141
1. Einführung 141
2. Veränderungsgenehmigung und Bestandsschutz 142
3. Anlässe für eine Änderung der tatbestandlichen Anforderungen 146
II. Grundlagen des Bestandsschutzes 148
1. Einführung 149
2. Bestandsschutz aus Art. 14 GG? 150
3. Bestandsschutz aufgrund der Bindungswirkung der Ausgangsgenehmigung?
157
4. Eigener Ansatz: Der verfassungsrechtlich gebotene Vertrauensschutz als Auslegungskriterium
159
a) Die Auslegung der einfachgesetzlichen Regelung als Ausgangspunkt 159
b) Vertrauensschutz 162
III. Die Fortentwicklung des Standes von Wissenschaft und Technik als Grundlage und Bedingung einer veränderten Risikobeurteilung
164
1. Ausgangspunkt: Grundsätzliche Maßgeblichkeit der nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Schadensvorsorge
164
2. Einschränkungen 169
a) Keine völlige Dynamisierung 169
b) Ausprägungen des Bestandsschutzes gegenüber einer neuen Risikobeurteilung
173
aa) Keine über das Bestehende hinausgehende ermessensabhängige Restrisikominimierung bei Altanlagen
173
bb) Wandel der Sicherheitsphilosophie nicht maßgeblich 176
(1) Allgemeines 176
(2) Fallgruppen 178
(3) Änderung des Regelwerkes 180
(4) Ergebnis 181
c) Entschädigung nach § 18 AtG? 182
IV. Mäßigung der Anforderungen: der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
184
1. Einführung 184
2. Geltung 186
a) Verfassungsrechtliche Geltung 186
b) Einfachrechtliche Geltung: § 7 II 2 AtG 190
3. Ansatzpunkt der Anwendung 190
4. Anwendungsbereich 191
a) Bereich der tatbestandlichen Schadensvorsorge 191
aa) Kategorisch gebotene Schutzmaßnahmen gegen Gefahren i. e. S. 191
bb) Bereich der sonstigen tatbestandlichen Vorsorge 193
b) Bereich der Restrisikominimierung 194
5. Anwendung im Einzelnen 195
a) Geeignetheit 195
b) Erforderlichkeit 197
c) Verhältnismäßigkeit in engerem Sinne 197
aa) Technische Unmöglichkeit 197
bb) Sonstige Unverhältnismäßigkeit in engerem Sinne 199
(1) Gewicht der Sicherheitsverbesserung bei der Abwägung 199
(a) Erkenntnisfortschritt 200
(b) Wissenschaftlich-technische Neuentwicklungen 201
(2) Berücksichtigung von Betreiberinteressen 202
V. Anforderungen während der Restlaufzeiten 204
VI. Das Versagungsermessen bei der Veränderungsgenehmigung 206
D. Kriterien für Nachrüstungsmaßnahmen 207
I. Einleitung 207
II. Sicherheitsverbessernde Maßnahmen bei Altanlagen: die schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerks
209
III. Wege zur Bestimmung der Schadensvorsorge: Deterministik und Probabilistik
212
1. Deterministik und Probabilistik allgemein 213
2. Grundsätzliches Verhältnis beider Methoden 214
3. Besonderheiten von Deterministik und Probabilistik bei Altanlagen 216
a) Die Funktion der Probabilistik bei Altanlagen 217
b) Keine „Unfehlbarkeit“ der Deterministik 219
c) Voraussetzungen für die Anwendung der Probabilistik 220
IV. Die Periodische Sicherheitsüberprüfung (PSÜ) 221
1. Allgemeines 221
2. Die deterministische Sicherheitsstatusanalyse: Schutzzielorientierte Anwendung des kerntechnischen Regelwerkes
223
3. Probabilistische Sicherheitsanalyse 225
4. Umsetzung der Ergebnisse 227
E. Genehmigungsfähigkeit einzelner Veränderungsmaßnahmen
228
I. Kompaktlagerung von Brennelementen 228
II. Leistungserhöhung 229
III. Verwendung andersartiger Brennelemente 230
IV. Maßnahmen des anlageninternen Notfallschutzes 231
Vierter Teil: Veränderungsgenehmigung und nachträgliche Auflage
232
A. Allgemeine Voraussetzungen der nachträglichen Auflage
232
I. Maßgeblichkeit der nach dem aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik erforderlichen Vorsorge gegen Schäden
233
II. Unzulässigkeit einer nachträglichen Auflage bei einem Wandel der Sicherheitsphilosophie
234
III. Unzulässigkeit einer nachträglichen Auflage im Restrisikobereich
236
IV. Verhältnismäßigkeit 238
V. Entschädigung nach § 18 III AtG 240
B. Die Verknüpfung von nachträglicher Auflage und Veränderungsgenehmigung
241
I. Die Genehmigungsbedürftigkeit von Ausführungsmaßnahmen 241
II. Besondere Anforderungen an die nachträgliche Auflage 244
1. Bestimmtheit der nachträglichen Auflage 244
2. Frist 245
3. Inhalt der nachträglichen Auflage 246
III. Genehmigungsfähigkeit der Ausführungsmaßnahme 247
IV. Ergebnis: Gleichlauf und Zusammenspiel von nachträglicher Auflage und Veränderungsgenehmigung
249
1. Gemeinsamkeiten 249
2. Unterschiede 250
Fünfter Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse
252
Literaturverzeichnis 255
Stichwortverzeichnis 268
Erscheint lt. Verlag | 12.5.2010 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Technikrecht |
Zusatzinfo | Tab.; 270 S. |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 1 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Umweltrecht |
Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Verwaltungsverfahrensrecht | |
Schlagworte | Behördliche Genehmigung • Kernenergierecht • Kernkraftwerk /Recht |
ISBN-10 | 3-428-50550-6 / 3428505506 |
ISBN-13 | 978-3-428-50550-0 / 9783428505500 |
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