Die hoheitliche Beendigung der Stiftung durch die Stiftungsbehörde
Zur Aufhebung und Zusammenführung von Stiftungen
Seiten
2011
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-61111-1 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-61111-1 (ISBN)
Die von Prof. Karlheinz Muscheler im Auftrag von "Fundare e.V., Gemeinnütziger Verein zur Förderung des Stiftungswesens" herausgegebene Schriftenreihe "Bochumer Studien zum Stiftungswesen" soll zu einer aufblühenden Stiftungskultur in Deutschland beitragen. Hier sollen Arbeiten aus grundsätzlich allen wissenschaftlichen Disziplinen erscheinen, die sich mit dem Stiftungswesen im weitesten Sinne beschäftigen. Einen Schwerpunkt bilden Arbeiten zum Zivil-, Verwaltungs- und Steuerrecht der Stiftung.
Die Rechtsform der Stiftung steht wie keine andere für Kontinuität, Stabilität und Langlebigkeit. Dennoch stellt in der Rechtspraxis das Erlöschen von Stiftungen keine bloße Randerscheinung dar. Die Arbeit untersucht die konkreten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Stiftungsbehörde die Existenz einer Stiftung hoheitlich beenden kann, sowie die vermögensrechtliche Abwicklung der Stiftung. Das betrifft zum einen die Beendigung der Stiftung durch Aufhebung nach
87 BGB, zum anderen die behördliche Zusammenlegung und Zulegung von Stiftungen. Bei alledem wird der Frage nachgegangen, inwieweit landesgesetzliche Regelungen zum Erlöschen bzw. zur Zusammenführung von Stiftungen neben
87 BGB Bestand haben.
Die Rechtsform der Stiftung steht wie keine andere für Kontinuität, Stabilität und Langlebigkeit. Dennoch stellt in der Rechtspraxis das Erlöschen von Stiftungen keine bloße Randerscheinung dar. Die Arbeit untersucht die konkreten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Voraussetzungen, unter denen die Stiftungsbehörde die Existenz einer Stiftung hoheitlich beenden kann, sowie die vermögensrechtliche Abwicklung der Stiftung. Das betrifft zum einen die Beendigung der Stiftung durch Aufhebung nach
87 BGB, zum anderen die behördliche Zusammenlegung und Zulegung von Stiftungen. Bei alledem wird der Frage nachgegangen, inwieweit landesgesetzliche Regelungen zum Erlöschen bzw. zur Zusammenführung von Stiftungen neben
87 BGB Bestand haben.
Matthias Gantenbrink wurde 1980 in Hamm geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Jena und Bochum war er von 2005 bis 2009 Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Deutsche Rechtsgeschichte, Bürgerliches Recht und Handelsrecht in Bochum. Seit 2010 absolviert er den juristischen Vorbereitungsdienst am Landgericht Bochum.
Inhalt: Materiellrechtliche Voraussetzungen des
87 BGB - Unzulässigkeit weiterer Aufhebungsgründe - Die Aufhebung als Rechtsfolge des
87 BGB - Das Aufhebungsverfahren - Vermögensanfall und Vollbeendigung - Der Fiskus als Gesamtrechtsnachfolger - Die Stiftung in Liquidation - Die Zusammenlegung - Die Zulegung - Rücknahme/Widerruf der Anerkennung.
Erscheint lt. Verlag | 30.7.2011 |
---|---|
Reihe/Serie | Bochumer Studien zum Stiftungswesen ; 7 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 550 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht |
Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht | |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Handelsrecht | |
Schlagworte | Aufhebung • Aufhebungsverfahren • Beendigung • durch • Fiskus als Gesamtrechtsnachfolger • Fundare • Gantenbrink • hoheitliche • Matthias • Stiftung • Stiftungen • Stiftung in Liquidation • Stiftungsbehörde • Widerruf der Anerkennung • Zusammenführung |
ISBN-10 | 3-631-61111-0 / 3631611110 |
ISBN-13 | 978-3-631-61111-1 / 9783631611111 |
Zustand | Neuware |
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