Abstände und Abstandsflächen im Spannungsfeld von Bauordnungsrecht und Bauplanungsrecht
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Die Arbeit untersucht, wie das Bauordnungsrecht vom Bauplanungsrecht abgegrenzt werden kann und beleuchtet auf dieser Grundlage die Verfassungsmäßigkeit der maßgeblichen Regelungen.
Welche Abstände Gebäude zueinander einhalten müssen, ist in den Landesbauordnungen geregelt. Die Gemeinden können von den normierten Abstandsflächentiefen in den meisten Bundesländern sowohl durch örtliche Bauvorschriften als auch durch bauleitplanerische Festsetzungen abweichen. In den Landesbauordnungen und im Baugesetzbuch sind insofern inhaltsgleiche Regelungsermächtigungen enthalten, die sich jedoch im Hinblick auf das beim Normerlass zu beachtende Verfahren erheblich unterscheiden; das Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen ist im Vergleich zum bloßen Satzungserlass erheblich aufwändiger und fehlerträchtiger. Die inhaltsgleichen landes- und bundesrechtlichen Regelungen werfen die Frage nach der kompetenzrechtlichen Zulässigkeit auf.
Die Arbeit untersucht, wie das Bauordnungsrecht vom Bauplanungsrecht abgegrenzt werden kann und beleuchtet auf dieser Grundlage die Verfassungsmäßigkeit der maßgeblichen Regelungen.
1;Vorwort;6
2;Inhaltsverzeichnis;8
3;Abkürzungsverzeichnis;14
4;Einleitung;20
4.1;A. Regelung von Gebäude- und Grenzabständen in Vergangenheit und Gegenwart ;20
4.2;B. Begriff und Gegenstand des Baurechts;22
4.3;C. Problemstellung;26
4.4;D. Gang der Untersuchung;28
5;Erstes Kapitel: Baurecht und föderale Kompetenzordnung;30
5.1;A. Kompetenzverteilung nach den Vorgängerverfassungen;30
5.2;B. Kompetenzverteilung nach dem Grundgesetz;33
6;Zweites Kapitel: Das Abstandsflächenrecht der Landesbauordnungen;92
6.1;A. Regelungsgehalt des Abstandsflächenrechts;92
6.2;B. Schutzziele des Abstandsflächenrechts;95
6.3;C. Abstandsflächenrecht und Aufgabenvielfalt des Bauordnungsrechts;106
6.4;D. Verhältnis des Abstandsflächenrechts zum Bau-planungsrecht;115
6.5;E. Kompetenzrechtliche Zulässigkeit des Abstandsflächenrechts;119
7;Drittes Kapitel: Normierung abweichender Abstandsflächen und Abstände durch Bauleitpläne und örtliche Bauvorschriften;128
7.1;A. Möglichkeiten der Gemeinden zur Modifizierung des Abstandsflächenrechts;128
7.2;B. Normerlassverfahren bei örtlichen Bauvorschriften und Bauleitplänen;129
7.3;C. Örtliche Bauvorschriften im Vergleich zu bauleitplanerischen Festsetzungsmöglichkeiten;149
7.4;D. Kompetenzrechtliche Zulässigkeit der landesrecht-lichen Satzungsermächtigungen;166
8;Zusammenfassung in Thesen;176
9;Literaturverzeichnis;180
II. Begriff (S. 31-33)
Ziel des folgenden Kapitels ist es - und muss es in Ermangelung von Literatur sein, die diese Vorleistung systematisch erbringt -, eine Definition der "edlen" Lüge in der politischen Philosophie zu leisten. Um dies ohne begriffliche Probleme bewerkstelligen zu können, muss der Umweg über die herkömmliche, die gemeine - im Gegensatz zur "edlen" - Lüge genommen und zunächst deren wichtigste Aspekte erläutert werden.
Davon ausgehend können durch Betonung von Gemeinsamkeiten und Unterschieden die Merkmale hervorgehoben, die die "edle" Lüge konstituieren. Das Kapitel gliedert sich daher in zwei Teile, von denen der erste den allgemeinen Begriff der Lüge und der zweite die Definition der Sonderform der "edlen" Lüge zum Inhalt hat.
1. Was ist Lüge?
Eine Klärung des Begriffs der Lüge ist notwendiger erster Schritt, um zu einer Definition der "edlen" Lüge zu gelangen. Dabei ist es nicht entscheidend, eine allgemein gültige Definition zu liefern, sondern nur die Aspekte des Lügens aufzuzeigen, die im weiteren Verlauf auch für die Bestimmung der "edlen" Lüge von Bedeutung sind. Die folgende Begriffsbestimmung der Lüge erhebt daher keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit.
Definitorische Feinheiten und kasuistische Grenzfälle, die vielen Autoren die Begriffsbildung erschweren, sind hierfür nicht von Belang und werden nicht weiter berücksichtigt, dazu zählen: Umgangsformen, die mit Unwahrheit und Täuschung arbeiten, wie z.B. political correctness und gesellschaftliche Etikette, Ausdrucksformen, deren Adressaten sich des unwahren Charakters bewusst sind, wie z.B. Ironie, literarische Fiktion, Wahlkampfversprechen und Formen der Rhetorik. Zunächst einige topische Überlegungen zur Annäherung an den Begriff der Lüge:
- Im Volksmund ist ein Lügner ein "Dunstmacher", der "blauen Nebel" verbreitet, also durch falsche Aussagen die Wirklichkeit verschleiert und versucht, seine Mitmenschen diese Unwahrheiten glauben zu machen. Absicht des Lügners ist es in "der volkstümlichen Vorstellung", aus seinen Falschaussagen auf Kosten des Belogenen einen Nutzen zu ziehen, weshalb "Lügen und 'Bescheißen' identisch" seien.
- Die alltägliche Erfahrung bestätigt, dass Lügen aus dem Wunsch heraus geäußert werden, durch unwahrheitsgemäße Aussagen gegenüber Dritten seine persönlichen Handlungsziele leichter zu erreichen. Die notwendigerweise darin enthaltene Täuschung und Schädigung des Belogenen macht die Lüge zu einer bei den Mitmenschen unerwünschten, "stinkenden"60 Praxis und lässt einen neutralen, nicht-pejorativen Sprachgebrauch des Begriffs nicht zu.
- Der Lügner sieht sich stets in der Situation, sein Verhalten zum einen vor sich selbst, vor allem jedoch vor demjenigen, der seine Lüge aufgedeckt hat, rechtfertigen zu müssen. Die Belogenen hingegen fühlen sich als Opfer: in ihrem Vertrauen in den Lügner enttäuscht und wehrlos seinen Unwahrheiten ausgesetzt.
Erscheint lt. Verlag | 22.12.2009 |
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Reihe/Serie | Rechtswissenschaften ; 68 |
Maße | 145 x 205 mm |
Gewicht | 254 g |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Privatrecht / Bürgerliches Recht |
Schlagworte | Abstand (Baurecht) • Abstandsflächenrecht • Bauordnung • Bauordnung (BO) • Bauordnungsrecht • Bauplanung / Bauplanungsrecht • Bauplanungsrecht • Hardcover, Softcover / Recht/Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht • Taschenbuch / Recht/Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht |
ISBN-10 | 3-8316-0887-3 / 3831608873 |
ISBN-13 | 978-3-8316-0887-4 / 9783831608874 |
Zustand | Neuware |
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