Urheberrecht und Rechtsbegriff
Eine Untersuchung am Beispiel des Designrechts
Seiten
2016
Nomos Verlagsgesellschaft, Germany (Hersteller)
978-3-8452-6484-4 (ISBN)
Nomos Verlagsgesellschaft, Germany (Hersteller)
978-3-8452-6484-4 (ISBN)
Das Werk untersucht die Grunde fur die Schaffung eines persoenlichkeitsrechtlich gepragten Urheberrechts und die daraus entstehenden Regelungsprobleme. Der Untersuchungsgegenstand des Designrechts wurde bewusst gewahlt, denn die erste gesetzliche Verankerung einer persoenlichkeitsrechtlich gepragten Loesung, der 25 des preussischen Urheberrechts von 1837, regelt die Benutzung von Kunstwerken als Muster (Designs) zu Erzeugnissen der Industrie. Das im 25 verankerte Erfordernis der "eigenthumlichen Production" war im Rahmen der Gesetzgebung des Urheberrechts des Kaiserreiches ab 1870 das zentrale Tatbestandsmerkmal und wurde in der darauf folgenden Grundsatzdiskussion zur zentralen Voraussetzung des Urheberrechts. Von besonderer Bedeutung fur den Urheberrechtsdiskurs waren die Persoenlichkeitskonzeptionen wie etwa die Lockesche Arbeitstheorie.
Die Arbeit legt grosses Gewicht auf die Frage, ob ein persoenlichkeitsrechtlich gepragtes Urheberrecht uberhaupt mit dem geltenden Rechtsbegriff vereinbar sein kann, der von einer strikten Trennung von Person und Recht ausgeht. Gerade beim Designrecht, das erst in jungster Zeit gesetzlich vom persoenlichkeitsrechtlich gepragten Urheberrecht entkoppelt worden ist, machten sich schon seit langem sowohl in den Reformversuchen als auch in der Urheberrechtstheorie Stimmen bemerkbar, die gerade dieses Regelungsproblem nicht nur auf der Tatbestandsebene sondern auch auf der Grundlagenebene aufzuloesen versuchten, wie z.B. Kohlers Lehre von den Immaterialguterrechten.
Die Arbeit orientiert sich an bisher wichtigen und vorher kaum beachteten Quellen der Gesetzgebung zum fruhen Urheberrecht - vor allem an Quellen des Preussischen Geheimen Staatsministeriums von den 1830er bis zu den 1870er Jahren. Daruber hinaus werden Kontext-Untersuchungen unternommen, die uber die reine Jurisprudenz hinausgehen, um Antriebe, Tendenzen und Teleologien der Gesetzgebungen in neuer Weise deutlich zu machen.
Die Arbeit legt grosses Gewicht auf die Frage, ob ein persoenlichkeitsrechtlich gepragtes Urheberrecht uberhaupt mit dem geltenden Rechtsbegriff vereinbar sein kann, der von einer strikten Trennung von Person und Recht ausgeht. Gerade beim Designrecht, das erst in jungster Zeit gesetzlich vom persoenlichkeitsrechtlich gepragten Urheberrecht entkoppelt worden ist, machten sich schon seit langem sowohl in den Reformversuchen als auch in der Urheberrechtstheorie Stimmen bemerkbar, die gerade dieses Regelungsproblem nicht nur auf der Tatbestandsebene sondern auch auf der Grundlagenebene aufzuloesen versuchten, wie z.B. Kohlers Lehre von den Immaterialguterrechten.
Die Arbeit orientiert sich an bisher wichtigen und vorher kaum beachteten Quellen der Gesetzgebung zum fruhen Urheberrecht - vor allem an Quellen des Preussischen Geheimen Staatsministeriums von den 1830er bis zu den 1870er Jahren. Daruber hinaus werden Kontext-Untersuchungen unternommen, die uber die reine Jurisprudenz hinausgehen, um Antriebe, Tendenzen und Teleologien der Gesetzgebungen in neuer Weise deutlich zu machen.
Erscheint lt. Verlag | 11.4.2016 |
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Reihe/Serie | Fundamenta Juridica. Beiträge zur rechtswissenschaftlichen Grundlagenforschung ; 67 |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Schulbuch / Wörterbuch ► Lexikon / Chroniken |
Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte | |
Recht / Steuern ► Allgemeines / Lexika | |
Recht / Steuern ► EU / Internationales Recht | |
Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
ISBN-10 | 3-8452-6484-5 / 3845264845 |
ISBN-13 | 978-3-8452-6484-4 / 9783845264844 |
Zustand | Neuware |
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