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Vorwort


Beiräte gewinnen immer mehr an Bedeutung, nicht nur im öffentlichen Leben, sondern auch im Gesellschaftsrecht. Die flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten, die dieses Gesellschaftsorgan bietet, sowie die Tendenz zu verstärkter Beratung und Kontrolle der Unternehmensführung wecken das Interesse der Unternehmen an diesem Gremium. Anders als Aufsichtsräte agieren die Beiräte jedoch meist eher im Stillen. Oft sind auch die vielfältigen Möglichkeiten, die die Errichtung eines Beirats mit sich bringt, nicht ausreichend bekannt.

Der vorliegende Praxisratgeber erläutert diese gesellschaftsrechtlichen Beiräte. Er spannt unter besonderer Berücksichtigung praktischer Fragestellungen einen Bogen von den ersten Überlegungen über die Errichtung eines Beirates bis hin zu seinem Ende. Diese Ausführungen sollen nicht nur eine Arbeitshilfe für rechtliche oder steuerliche Berater von Gesellschaften sein, sondern auch den Geschäftsführern, Gesellschaftern sowie (potentiellen) Beiratsmitgliedern selbst eine zuverlässige Informationsquelle bieten.

Die Idee zu diesem Ratgeber wurde während der langjährigen Tätigkeit des Verfassers als Geschäftsleitungsassistent in einem Kreditinstitut und der daraus resultierenden intensiven Beschäftigung mit diesem Gesellschaftsorgan und den damit zusammenhängenden rechtlichen und praktischen Fragestellungen geboren. Die Ausrichtung auf die Praxis brachte es mit sich, bei der Erörterung der rechtlichen Fragestellungen die Fußnoten angemessen zu beschränken.

Köln, im November 2003Dr. Herwart Huber